(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeordnet ist und der Widerspruch sich darauf gründet, daß die Hypothek oder die Forderung, für welche sie bestellt ist, nicht bestehe oder einer Einrede unterliege oder daß die Hypothek unrichtig eingetragen sei. Der Vorlegung des Briefes bedarf es nicht für die Eintragung einer Löschungsvormerkung nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Der Vorlegung des Hypothekenbriefs steht es gleich, wenn in den Fällen der §§ 1162, 1170, 1171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Grund des Ausschließungsbeschlusses die Erteilung eines neuen Briefes beantragt wird. Soll die Erteilung des Briefes nachträglich ausgeschlossen oder die Hypothek gelöscht werden, so genügt die Vorlegung des Ausschlußurteils.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Grundbuchordnung - GBO | § 53


(1) Ergibt sich, daß das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist, so ist von Amts wegen ein Widerspruch einzutragen. Erweist sich eine Eintragung nach ihr

Grundbuchordnung - GBO | § 42


Die Vorschriften des § 41 sind auf die Grundschuld und die Rentenschuld entsprechend anzuwenden. Ist jedoch das Recht für den Inhaber des Briefes eingetragen, so bedarf es der Vorlegung des Briefes nur dann nicht, wenn der Eintragungsantrag durch die

Grundbuchordnung - GBO | § 62


(1) Eintragungen, die bei der Hypothek erfolgen, sind von dem Grundbuchamt auf dem Hypothekenbrief zu vermerken; der Vermerk ist mit Unterschrift und Siegel oder Stempel zu versehen. Satz 1 gilt nicht für die Eintragung einer Löschungsvormerkung nach
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger


(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1171 Ausschluss durch Hinterlegung


(1) Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Eigentümer zur Befriedigung des Gläubigers oder zur Kündigung berechtigt ist und den Betrag der Forderung für den Gläubiger u

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179 Löschungsvormerkung


Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Hypothek löschen zu lassen, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1162 Aufgebot des Hypothekenbriefs


Ist der Hypothekenbrief abhanden gekommen oder vernichtet, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden.

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZB 56/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 56/18 vom 10. Januar 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1; FlurbereinigungsG § 79 Abs. 1 Die nach § 79 Abs. 1 FlurbG um Berichtigun

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - IX ZR 266/00

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 266/00 Verkündet am: 17. Januar 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - V ZB 160/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2017 - 34 Wx 110/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Lindau vom 11. Januar 2017 wird aufgehoben. 2. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten auf Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes nicht aus den im aufgehobenen Beschlu

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - 34 Wx 82/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. Februar 2016 aufgehoben. Gründe I. Die in Gütergemeinschaft verheirateten Eheleute B. waren i

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Aug. 2016 - 34 Wx 106/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 153.387 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Okt. 2014 - 34 Wx 405/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts ... - Grundbuchamt - vom 12. August 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Eintragungshindernis nicht in der fehlenden Voreintragung der b

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Mai 2014 - 34 Wx 144/14

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Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Grundbuchamt - vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 920.325 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 111/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. Januar 2014 aufgehoben. Gründe I. Im Wohnungsgrundbuch ist an erster Rangstelle eine Grundsc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Dez. 2016 - 3 W 122/16

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des weiteren Beteiligten gegen die am 15.09.2016 erfolgte Löschung der im Grundbuch von A., Blatt 193, unter lfd. Nummer 8 in Abt. III eingetragenen Grundschuld seitens des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Ribnitz-Damga

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Juni 2014 - 12 Wx 2/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den die beantragte Eintragung zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Naumburg vom 06. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Bet

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Feb. 2014 - 15 W 1 /14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) ist nach §§ 71 ff GBO zulässig. 3Inhaltlich richtet sich das Rechtsm

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Dez. 2011 - 10 U 63/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.04.2011, Az. 26 O 31/11 a b g e ä n d e r t: a) Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2 - als Gesamtgläu

Referenzen

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