(1) Die Löschung eines Rechtes oder einer Verfügungsbeschränkung erfolgt durch Eintragung eines Löschungsvermerks.

(2) Wird bei der Übertragung eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils auf ein anderes Blatt ein eingetragenes Recht nicht mitübertragen, so gilt es in Ansehung des Grundstücks oder des Teils als gelöscht.

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Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit

09.01.2012

Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
Grundstücksrecht

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 45 WaStrG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - V ZB 53/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 53/18 vom 7. März 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBV § 21 Abs. 1, § 28, § 30 Abs. 1 und 2, § 36; TSG § 5 Abs. 1 Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person ges

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 10/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 10/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2003 - V ZR 141/03

bei uns veröffentlicht am 07.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 141/03 Verkündet am: 7. November 2003 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - IV ZR 259/01

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 259/01 Verkündet am: 17. April 2002 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __________________

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - V ZB 160/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2000 - V ZB 14/00

bei uns veröffentlicht am 13.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 14/00 vom 13. September 2000 in der Wohnungsgrundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- GBO § 19; BGB § 877; WEG §§ 10 Abs. 1, 15 a) Betroffen von einer Ei

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Jan. 2017 - 34 Wx 324/16

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 4 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch war Leonore B. als Inhaberin von Mite

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 5 S 19.36

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren W 5 K 18.1351 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 2018 wird hinsichtlich Ziffer 1 dieses Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 3 angeordnet.

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2017 - 34 Wx 433/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 30. August 2016 wird insoweit aufgehoben, als ein Klarstellungsvermerk zu den in den Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern von ..., Blatt ... mit Blatt ..., je in A

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Mai 2016 - 34 Wx 16/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 22. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. März 2016 - 34 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 3/16 Beschluss 15.3.2016 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... 1) H. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin -

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Nov. 2015 - 15 W 1757/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten C. W. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Cham - Grundbuchamt - vom 02.07.2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass zur Beseitigung des in der Zwischenverfügung dar

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Juni 2019 - 34 Wx 237/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 6. April 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festg

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Mai 2018 - 34 Wx 385/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Grundbuchamt – vom 6. Oktober 2017 aufgehoben, soweit darin der Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks zu Gunsten von

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Juli 2017 - 34 Wx 36/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - vom 2. September 2014 wird zurückgewiesen.  II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Sept. 2015 - 34 Wx 147/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 147/15 Beschluss vom 2.9.2015 ST-6021-8 AG Rosenheim - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) L. - Antragstell

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Dez. 2016 - 34 Wx 292/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die mit Vermerk vom 22. Juli 2016 bewirkte Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Memmingen von ... Bl. ... unter lfd. Nr. ... eingetragen gewesenen Grunddienstbarkeit wird

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Mai 2015 - 34 Wx 103/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 103/15 Beschluss vom 15.5.2015 Kreuzthal Blatt ...-... AG Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligter: ...

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2016 - 34 Wx 208/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 4. März 2016 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Der G

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Aug. 2016 - 34 Wx 106/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 153.387 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Juli 2016 - 34 Wx 118/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festge

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Juni 2017 - 8 W 20/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 23.02.2017 in der Fassung der Verfügung vom 07.04.2017 aufgehoben. II. Der G

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - 34 Wx 424/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 7. Oktober 2015 in der Fassung vom 6. November 2015 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist seit 10.5.

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2017 - 34 Wx 440/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 8. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Juni 2015 - 34 Wx 462/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Gründe I. Die Beteiligte ist aufgrund Auflassung vom 18.2.2013 seit 3.4.2013 als Eigentümerin eines Grundstücks (FlSt 246) im Grundbuch (Bl. ...) eingetragen. Sie wendet sich gegen Belastungen, die in der Zweiten Ab

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Okt. 2014 - 34 Wx 398/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München Grundbuchamt - vom 3./12. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € f

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Mai 2017 - 34 Wx 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 2. Dezember 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist Eigentümerin eines im Grundbuch a

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Feb. 2015 - 34 Wx 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 26. November 2013 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2014 - 34 Wx 193/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein -Grundbuchamt - vom 14. April 2014 wird als unzulässig verworfen, soweit die Wiedereintragung des am 10. Juli 1973 gelöschten Geh- und Fahrtre

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2015 - 34 Wx 446/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die am 16. Oktober 2014 vorgenommene Eintragung eines Amtswiderspruchs zugunsten x und x gegen die Löschung des Geh- und Fahrtrechts (Abt. II/8) an dem im Grundbuch des Amtsgerichts Freisin

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. März 2014 - 34 Wx 489/13

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - L. (B-see) vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €. III. Von

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 02. Aug. 2013 - 12 Wx 9/13

bei uns veröffentlicht am 02.08.2013

Tenor Die Grundbuchbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Haldensleben vom 02. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Landgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2005 - 1 T 1/2005; 1 T 1/05

bei uns veröffentlicht am 09.02.2005

Tenor 1. Der Zurückweisungsbeschluss des Notariats  - Grundbuchamt - vom 16. November 2004 wird aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt  wird angewiesen, dem Antragsteller aus der Grundakte Grundbuchamt Nr. ... eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrag