Grundbuchordnung - GBO | § 34
Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht kann auch durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung nachgewiesen werden.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 34 GBO
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Bürgschaftsrecht: Nachweis einer Vollmachtskette
19.01.2017
Der Nachweis einer Vollmachtskette erfolgt durch notarielle Beglaubigung sämtlicher Einzelschritte.

Referenzen - Gesetze | § 34 GBO
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Bundesnotarordnung - BNotO | § 21 Bescheinigungen
(1) Die Notare sind zuständig, 1. Bescheinigungen über eine Vertretungsberechtigung sowie2. Bescheinigungen über das Bestehen oder den Sitz einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft, die Firmenänderung, eine Umwandlung oder sonstige rechtser
Bundesnotarordnung
BNotO

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 34 GBO.
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 09. Jan. 2017 - 15 W 2134/16
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
1. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schwandorf vom 09.08.2016, Az. PU 3...-5..., P. Blatt 5..., wird aufgehoben.
Gründe
I. Mit Schreiben vom 12.01.2016 beantragte der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers den Endvollzu
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - V ZB 177/15
bei uns veröffentlicht am 22.09.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 177/15 vom 22. September 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 3; GBO § 34 a) Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsm
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. März 2016 - I-3 Wx 54/16
bei uns veröffentlicht am 30.03.2016
Tenor
Von der Erhebung von Gerichtskosten ist abzusehen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Geschäftswert: 5.000,-- €.
1G r ü n d e :
2I.
3Die Beteiligte wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 gegründet. Zur notariel
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. März 2016 - 15 W 45/16
bei uns veröffentlicht am 10.03.2016
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
1G r ü n d e :
2I.
3Die Beteiligten zu 1) und 2) sind jeweils hälftige Eigentümer des vorbezeichneten Grundstücks. In Abteilung III ist unter laufender Nr. 1 eine Buchgrundschuld zugunsten