Finanzgerichtsordnung - FGO | § 13

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 13
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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.

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published on 26/05/2014 00:00

Tatbestand 1 Im Zusammenhang mit der übereinstimmenden Klage-Erledigungserklärung vom 17. April 2014 werden folgende Hinweise erteilt, und zwar nicht nur den Beteiligten, sondern auch - dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, - der Behörde
published on 20/11/2012 00:00

Tenor Der Betreuerin des Klägers, Frau Rechtsanwältin A, wird Akteneinsicht in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten gewährt (§ 78 Finanzgerichtsordnung - FGO -).Um Durchführung der Akteneinsicht wird das Amtsgericht
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