(1) Der Bundesfinanzhof besteht aus dem Präsidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.

(2) Beim Bundesfinanzhof werden Senate gebildet. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt sinngemäß.

(3) Die Senate des Bundesfinanzhofs entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern.

ra.de-OnlineKommentar zu § 9 BKAG 2018

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 9 BKAG 2018

§ 9 BKAG 2018 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 9 BKAG 2018 zitiert 1 andere §§ aus dem Bundeskriminalamtgesetz.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 5


(1) Das Finanzgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Von der Ernennung eines Vorsitzenden Richters kann abgesehen werden, wenn bei einem Gericht nur ein Senat besteht. (2) Bei d

Referenzen - Urteile | § 9 BKAG 2018

Urteil einreichen

11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 BKAG 2018.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2003 - 5 StR 359/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StPO § 338 Nr. 1 GVG §§ 21e, 76 Eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, kann geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein. BGH, Beschluß vom 11. November 2003

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Jan. 2018 - I R 45/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor Nach Rücknahme der Klage wird das Verfahren mit der Maßgabe eingestellt, dass das erstinstanzliche Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2016  2 K 1860/15 gegenstandslos ist.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Mai 2016 - 5 K 160/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters vom 2. November 2015 5 K 160/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 1. Nicht der Senat,

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Apr. 2016 - III B 16/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2014 III E 1/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Dez. 2015 - X E 20/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs --Kostenstelle-- vom 20. Oktober 2015 KostL .../15 (X R 25/13) wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Juli 2014 - X E 6, 7/14, X E 6/14, X E 7/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 I. Das Finanzamt (FA) hatte gegen die Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) im Anschluss an eine Betriebs- und Steuerfahndungsprüfung geän

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 18. Apr. 2013 - 3 K 4100/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt.2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Frage 1: Hat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem eine deutsche Familienkasse am 17. Oktober

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2012 - X S 25/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht Nürnberg (FG) hatte mit Urteil vom 24. März 2011  4 K 446/2008 eine Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) abgewiesen. Das Ur

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Sept. 2012 - I R 29/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde mit Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 16. Februar 2012  4 K 1130/10 abgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juni 2012 - I R 51/11

bei uns veröffentlicht am 05.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein kommunaler Zweckverband. Er wurde 1998 im Zuge der Neuordnung der Abfall- und Abwasserwirtschaft in … geg

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. März 2011 - I R 74/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin ist eine GmbH, an der die im finanzgerichtlichen Verfahren beigeladene Stadt A (Beigeladene) mit 74,9 v.H. und die X-AG mit 25,1 v.H. beteil

Referenzen

(1) Das Finanzgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Von der Ernennung eines Vorsitzenden Richters kann abgesehen werden, wenn bei einem Gericht nur ein Senat besteht. (2) Bei den...