Finanzgerichtsordnung - FGO | § 5

(1) Das Finanzgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Von der Ernennung eines Vorsitzenden Richters kann abgesehen werden, wenn bei einem Gericht nur ein Senat besteht.

(2) Bei den Finanzgerichten werden Senate gebildet. Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen sind in besonderen Senaten zusammenzufassen.

(3) Die Senate entscheiden in der Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht ein Einzelrichter entscheidet. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden (§ 90a) wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.

(4) Die Länder können durch Gesetz die Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern an den Entscheidungen des Einzelrichters vorsehen. Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.

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Finanzgerichtsordnung - FGO | § 10


(1) Der Bundesfinanzhof besteht aus dem Präsidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. (2) Beim Bundesfinanzhof werden Senate gebildet. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt sinngemäß. (3) Die Senate des Bundesfinanz
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 90a


(1) Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden. (2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheides mündliche Verhandlung beantragen. Hat das Finanzgeri

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Okt. 2017 - 1 K 54/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung 2014/2015. 2 Die Klägerin hat an der Steuerberaterprüfung 2014/2015 teilgenommen, nachdem sie zuvor die Steuerberaterprüfung zweimal nicht bestanden hat. I

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Okt. 2017 - III B 32/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 2. März 2017  2 K 461/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Okt. 2016 - X K 2/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass das Verfahren im Umfang von zwei Monaten verzögert war.   Im Übrigen wird die Klag

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Juni 2016 - III B 92/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29. Juli 2015 5 K 504/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Feb. 2016 - II B 67/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. März 2015  4 K 4803/09 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 02. Nov. 2015 - 3 K 225/14

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tatbestand 1 A. Zu entscheiden ist über einen in der mündlichen Verhandlung vom 23. April 2015 vom Kläger zu 1. gegen die Einzelrichterin gestellten Befangenheitsantrag wegen behaupteter Hinweispflicht-Verletzung im vorangegangenen Klageverfahren 3

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 17. Sept. 2015 - 5 V 242/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide fü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Aug. 2015 - 14 A 450/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. 1 G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht begründet, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinrei

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Apr. 2015 - 1 K 3123/14 F

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist Diplom Kaufmann und selbständig als Unternehmensberater tätig. 3Der Kläger bestreitet die Existenz eines völkerrechtlich anerkannten Staates „

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Dez. 2014 - 8 KO 2155/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen.Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 I. Die Erinnerungsführerin beantragte am 4.4.2012 rückwirkend Kindergeld für ihre beiden Kinder X und Y. Dies lehnte die Erinnerungsgegnerin

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Aug. 2014 - 5 KO 803/14

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten s

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. März 2014 - X B 126/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wandten sich mit ihrer im Jahr 2010 beim Finanzgericht (FG) eingereichten Klage zunächst gegen die Einkommensteu

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 04. Feb. 2014 - 3 KO 28/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Gründe 1 Die Gerichtskosten-Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) ist unzulässig und wäre im Übrigen auch unbegründet. I. 2 1. Unzulässig ist die Erinnerung bereits deswegen, weil keine kostenrechtlichen Gesichtspunkte

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 K 1223/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Der Bescheid für 2001 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 30. Juli 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. September 2011 (berichtigt durch Bescheid vom 23. Januar 2014) wird wie folgt

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 14. Jan. 2014 - 3 KO 987/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Erinnerungsführerin hatte am 19. Dezember 2011 Klage erhoben, deren Ziel die Herabsetzung von Umsat

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 14. Jan. 2014 - 3 KO 986/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Erinnerungsführerin hatte am 28. August 2012 bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehun

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 03. Jan. 2014 - 3 K 157/13

bei uns veröffentlicht am 03.01.2014

Gründe 1 Der Antrag vom 22. Juli 2013 auf Prozesskostenhilfe wird gemäß § 142 FGO i. V. m. §§ 114 ff., 117, 127 ZPO abgelehnt, nachdem er binnen der am 1. Oktober bis 4. November 2013 gemäß § 79b FGO gesetzten Ausschlussfrist nicht begründet un

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 18. Apr. 2013 - 3 K 4100/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt.2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Frage 1: Hat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem eine deutsche Familienkasse am 17. Oktober

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2013 - V S 27/12 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 11.01.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) ist für seine beiden Kinder A und B, die mit ihm und seiner Ehefrau in einem gemeinsamen Haushalt leben, als

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Dez. 2012 - XI B 111/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen mit dem Geschäftsgegenstand "Öffentlichkeitsarbeit" (We

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Dez. 2012 - 3 K 624/07

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für die Betreuung von Lebensversicherungsverträg

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Nov. 2012 - 5 KO 1120/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2012

Tenor Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (Aktenzeichen: 5 K 9999/09) vom 14. September 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsführer zu trage

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2010 - III B 191/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) bezog für seinen Sohn Kindergeld, das die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Familienkasse

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 18. Juni 2009 - 3 K 1214/08

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

Tatbestand   1  I. Die Klägerin ist albanische Staatsangehörige und Mutter der Kinder X.. und Y... Der Vater der Kinder, ........... (A), ist (früherer jugoslawischer und aufgrund der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosov

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(1) Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden. (2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheides mündliche Verhandlung beantragen. Hat das Finanzgericht in dem...