Finanzgerichtsordnung - FGO | § 16

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 109 SGB 5.

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Jan. 2017 - IX R 10/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2016 12 K 1205/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 6. März 2014 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 01. Feb. 2016 - 3 K 130/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Grundstückskaufvertrag i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) rückgängig gemacht wurde. I. 2 1. Die B AöR (im Folgenden: B) ist Eigentümerin eines in H

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Apr. 2015 - 1 K 3123/14 F

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist Diplom Kaufmann und selbständig als Unternehmensberater tätig. 3Der Kläger bestreitet die Existenz eines völkerrechtlich anerkannten Staates „

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Feb. 2015 - X B 117/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2014  2 K 2158/08 wird als unzulässig verworfen.