Testament

erstmalig veröffentlicht: 04.02.2024, letzte Fassung: 04.02.2024
beiRechtsanwalt für Familien- und Erbrecht
Zusammenfassung des Autors

Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll, und es unterliegt in Deutschland bestimmten Formvorschriften, wie dem eigenhändigen Testament oder dem öffentlichen Testament vor einem Notar. 

Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung, in der eine Person, auch Testator genannt, festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Dieses Dokument hat wichtige rechtliche Auswirkungen und ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Rechtsquellen:

Das Testament in Deutschland wird im Wesentlichen durch die folgenden rechtlichen Bestimmungen geregelt:

§ 1937 BGB - Testierfähigkeit: Dieser Abschnitt des BGB legt fest, dass grundsätzlich jeder Testierfähige ein Testament errichten kann. Testierfähig ist eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die zur Testamentserrichtung in der Lage ist, das bedeutet, sie muss die Tragweite ihrer Verfügung erkennen und nach dieser Einsicht handeln können.

§ 2247 BGB - Formvorschriften für Testamente: Dieser Abschnitt regelt die Formvorschriften für Testamente. In Deutschland gibt es grundsätzlich drei Formen, ein Testament zu errichten: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament vor einem Notar und das Nottestament in besonderen Notfallsituationen.

§ 1938 BGB - Testierfreiheit: Dieser Abschnitt des BGB gewährt dem Testator die Testierfreiheit, was bedeutet, dass er grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, wer seine Erben sein sollen und wie sein Vermögen aufgeteilt wird.

§ 2079 BGB - Pflichtteilsrecht: Dieser Abschnitt des BGB legt fest, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehegatten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe haben, den sogenannten Pflichtteil.
:

Ein Testament ist eine wichtige rechtliche Möglichkeit, um den eigenen letzten Willen hinsichtlich der Vermögensverteilung nach dem Tod festzulegen. Es kann dazu dienen, bestimmte Personen oder Organisationen zu begünstigen, besondere Auflagen zu hinterlassen oder Streitigkeiten unter den potenziellen Erben zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Formen von Testamenten, von denen jede bestimmte Anforderungen an die Form und die Zeugenstellung hat. Das eigenhändige Testament erfordert beispielsweise die handschriftliche Verfassung und Unterschrift des Testators. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar errichtet und protokolliert. Das Nottestament kann in extremen Notfallsituationen ohne Zeugen errichtet werden.

Es ist wichtig, bei der Errichtung eines Testaments die gesetzlichen Vorschriften und Formvorschriften zu beachten, um sicherzustellen, dass das Testament im Ernstfall gültig ist. Eine sorgfältige Überlegung und oft auch rechtliche Beratung sind ratsam, um den eigenen letzten Willen korrekt und rechtssicher festzuhalten.

Autor:in

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch

Anwälte

294 Anwälte, die zum Testament beraten.

Rechtsanwälte Erdrich & Collegen


Die Kanzlei Rechtsanwälte Erdrich & Collegen in 53111 Bonn kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Kindesunterhalt, Arbeitsverträge, Ehescheidung, Immobilienrecht, Erbrecht vertreten. Rechtsanwalt Robert Erdrich kann Sie unter anderem auch in Kindesunt

Rechtsanwälte Brockerhoff und Geiser


Ihre Traditionskanzlei für Rhein und Ruhr
2 Anwälte
Helmut Geiser
Reiner Brockerhoff

Ihre Anwaltskanzlei Köster


Rechtsanwalt, Medizinrecht, Strafrecht, Owirecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht

Rechtsanwältin Sabrina Bauroth (LL.M., CertHE)


Ihre Kanzlei für Erbrecht und Immobilienrecht

MEHNERT HERTING FROMMHOLD

Familienrecht

Die Kanzlei und das Notariat MEHNERT HERTING FROMMHOLD in Münster kann Sie in folgenden Rechtsgebieten beraten und vertreten: Verkehrsstrafrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Mediation.
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
7 Anwälte
Ursula Thierkopf
Wolfgang Mehnert
Annette Frommhold-Merabet
Mortimer Behrendt
Wolf Lange
Ingo Herting
Norbert Boguszynski

Artikel

Artikel schreiben

25 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Erbrecht: „Bei einem gemeinsamen Tod“ kann auch innerhalb mehrerer Jahre bedeuten

19.07.2019

Die Formulierung „Bei einem gemeinsamen Tod“ in einem Testament bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Verfügung unwirksam ist, wenn die Ehepartner in einem längeren Abstand voneinander versterben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin

Original-Testament verloren – und jetzt?!

22.12.2022

Eröffnung der privaten Kopie eines Testaments Die Eröffnung eines Testaments ist häufig der erste formale Schritt zur Regelung des Nachlasses. Dabei handelt es sich um eine formale Bekanntgabe durch das Nachlassgericht, welche letztwilligen Verfügungen dem Gericht vorliegen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung findet dabei nicht statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob auch eine Testamentskopie eröffnet werden kann, wenn das Original nicht auffindbar ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.8.2022 – 3 Wx 119/22).
ErbrechtTestament

Erbrecht: Eltern müssen ihrem behinderten Kind keinen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen

19.06.2017

Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist.
Testament

Erbschein: Wird ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, kann das Testament angefochten werden

30.06.2016

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat.
Testament

Erbrecht: Bei unklarem Datum kann das Testament ungültig sein

03.03.2016

Ein Testament ist ungültig, wenn sich die Jahresangabe des Datums nicht sicher feststellen lässt.
Testament

Urteile

Urteil einreichen

163 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 2 W 63/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Nachlassgericht, Abt.72-76, vom 5.7.2017 (Az. 72-76 VI 2446/14) wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 5) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfah

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juni 2015 - 1 VAs 12/15 und 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Verfahren III-1 VAs 12/15 und 13/15 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung werden auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird auf bis 65.000,00 Euro festges

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Juni 2016 - 15 W 367/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 3. August 2015 teilweise aufgehoben, soweit darin die angefochtene Kostenberechnung auch gegenüber der Beteiligten zu 3) aufgehoben worden ist. Zudem wird der Beschluss aufgeho

Landgericht Bonn Beschluss, 14. Feb. 2014 - 6 OH 13/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Die Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung der Notare Dr. T und I2 aus T2 Nr. S #######-RO in der Fassung vom 29.11.2013 wird festgestellt. Die Kostenrechnung der Notare Dr. T und I2 aus T2 Nr. ##S####-RO in allen Fassungen, zuletzt vom 29.11.2013,

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2018 - BLw 3/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 3/17 vom 27. April 2018 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 a) Das in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Nov. 2014 - 1 VAs 20, 30 + 33/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Anträge werden auf Kosten des Betroffenen verworfen, der Antrag vom 06. März 2014 als unzulässig und die Anträge vom 09. April 2014 als unbegründet. Der Geschäftswert wird hinsichtlich jedes Antrages auf 5.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/15 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz muss unte

Landgericht Heidelberg Beschluss, 28. Juli 2017 - 3 T 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Der Antrag vom 13.02.2017 auf gerichtliche Entscheidung wegen der Notarkostenrechnung vom 26.10.2016 (Rechnung Nr. 13358) und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; auß

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Juni 2014 - 1 VAs 21/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Betroffene wurde durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.12.2007

Landgericht Münster Beschluss, 03. Aug. 2015 - 5 OH 28/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird aufgehoben. Der Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an den Beteiligten zu 1) 1.658,46 Euro zuzüglich 113,01 Euro Vollstreckungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 113,01 Eu

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten X auf gerichtliche Entscheidung vom 11. April 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23. Januar 2018 - 760 VRs 240 Js 27523/16 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - V ZB 23/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 23/16 vom 1. Juni 2017 in dem Notarkostenbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 144 Abs. 1; GNotKG § 91 Abs. 1 Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, die von einem

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 2 W 14/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 26.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 10. Zivilkammer de

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Mai 2015 - 11 Wx 123/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den am 22. September 2014 der Geschäftsstelle übergebenen Beschluss des Notariats Pforzheim - Nachlassgericht - 4 NG 428/2013 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 3 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - II ZB 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/15 vom 18. Oktober 2016 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 86 Abs. 1, 2, § 111 Nr. 3 Eine Zusammenrechnung der Werte für die Erstellung des Entwurfs einer

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. Feb. 2015 - 2 Wx 30/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor I. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren auf den Senat zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung. II. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 13.10.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amt

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Sept. 2014 - 19 T 199/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Unter Zurückweisung der Anträge des Beteiligten zu 1) vom 20.12.2013 wird die Kostenrechnung Nr. #####/#### – 13190 / ze zur UR-Nr. #####/#### des Notars xxl, N-Straße, 40667 Meerbusch, bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2017 - V ZB 124/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 124/17 vom 16. November 2017 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 50 Nr. 3 Buchstabe a Der Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung vo

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Aug. 2015 - 12 W 8/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 7. November und 18. Dezember 2014 aufgehoben. Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden n

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Juni 2011 - 5 W 38/10

bei uns veröffentlicht am 06.06.2011

Tenor Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 04.01.2010 - Az.: 4 T 3/08- wird zurückgewiesen. Die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. Der Gegenstands

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Apr. 2015 - 15 W 498/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 4. September 2015 abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. #### des Notars S in der korrigierten Fassung vom 10. August 2015 wirdabgeänder

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Okt. 2014 - 23 WLw 5/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht -  Gummersbach vom 28.04.2014 (Az.: 44 Lw 5/014) zurückgewiesen: Der Tenor der Entscheidung wird zur Klarstellung wie folgt neu gefas

Amtsgericht Rheinberg Beschluss, 30. Apr. 2014 - 18 Lw 24/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Genehmigung nach § 2 GrdstVG in Bezug auf den Vertrag vom 21.02.2013, UR-Nr. 306/2013 des Notars U, wird erteilt. Es wird festgestellt, dass ein Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens nach § 4 RSiedlG in Bezug auf den o.g. Kaufvertrag nic

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Sept. 2016 - 15 W 548/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. ########## des Notars S in der korrigierten Fassung vom 18. September 2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Gesellschafterbeschluss (Urkunde Num

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 1/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/16 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2, § 4 RSG a) Erlässt die Genehmigungsbehörde zur Verlängerung der Frist für die

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Juli 2016 - 11 Wx 61/16 (Wx)

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn vom 4. April 2016, Az. 302 AR 28/15, wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I.

Landgericht Magdeburg Beschluss, 11. Nov. 2016 - 10 OH 38/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Die Kostenberechnung des Notars vom 15.01.2014 (D35/0/1-2014) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2,0 nach KV 21100 Beurkundung Kaufvertrag Wert 110.00,00 € ..

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Jan. 2019 - 34 Wx 165/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 5. April 2018 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Günzburg vom 19. September 2017 (Rechnungsnummer 880140029079) ersatzlos aufgeh

Landgericht Halle Beschluss, 05. Sept. 2017 - 4 OH 21/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor 1) Die Kostenrechnung der Notarin … wird bestätigt. 2) Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Antragsteller beabsichtigten zum Kaufpreis von 280.000 € ein b

Amtsgericht Beckum Beschluss, 03. Sept. 2015 - 100 Lw 47/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor 1.       Von der Festsetzung eines Geschäftswertes wird abgesehen. 2.       Die Beschwerde gegen den Beschluss wird zugelassen. 1 Gründe: 21. 3Die Antragstellerin ist durch Erbschaft Eigentümerin des im Grundbuch von … eingetragenen Hofes gew

Landgericht Hamburg Beschluss, 04. Jan. 2017 - 321 OH 13/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor 1. Auf die Kostenbeschwerde der Antragstellerin wird die Kostenrechnung des Notars Dr. K.-H. W. vom 25. Juli 2016, Kostenrechnung Nummer: R. i.H.v. 1.514,39 € aufgehoben. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. März 2016 - 15 W 357/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung des Geschäftswerts wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.000,00 € festgesetzt. Die R

Landgericht Detmold Beschluss, 13. Okt. 2016 - 1 OH 5/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Kostenberechnung Nr. 1501222 des Beteiligten zu 3) vom 31.08.2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1,0 Gebühr für die Fertigung des Entwurfs der Patientenverfügung vom 21.07.2015 (UR-Nr. 369/2015) nach einem Geschäftswert von

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Juli 2015 - 19 T 152/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die Kostenrechnung des Notars wird bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die Antragstellerin und Beteiligte zu 2) ist eine Gesellschaft der Gruppe. Die Unternehm

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 06. März 2015 - 19 T 151/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Kostenrechnung des Notars wird bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Antragstellerin und Beteiligte zu 2) ist eine Gesellschaft der Gruppe. Die Un

Landgericht Bochum Beschluss, 19. Okt. 2015 - 7 OH 6/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird betreffend die Urkunden-Rolle-Nr.: Handelsregisteranmeldung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:     -Nr. 24102 KV - Handelsregisteranmeldung               Geschäftswert nach §§ 119 Abs. 1, 105

Landgericht Bonn Beschluss, 01. Sept. 2015 - 6 OH 5/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Die Einwendungen der Antragsteller gegen die Kostenrechnung des Notars Dr. J vom 30.01.2015 (Nr. #####) sind unbegründet. 1G r ü n d e 2I. 3Die Antragsteller sind Eheleute. Im Jahr 2014 beabsichtigten sie, dem jeweils anderen Ehegatten Vollma

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 34 Wx 115/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 14. März 2018 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert festgesetzt wird auf: 400.000 € für die Eintr

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Apr. 2015 - 15 W 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Der Beschluss vom 10.11.2014 wird aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz des Landwirtschafts

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 24. Okt. 2016 - 2 Wx 403/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor I. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren auf den Senat zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung. II. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 23.09.2016 gegen den am 19.09.2016 erlassenen Beschluss de

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2017 - V ZB 79/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 79/16 vom 19. Januar 2017 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 29 Nr. 1 Die bloße Bitte um Verlegung eines Beurkundungstermins stellt sich auch aus dem o

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Okt. 2016 - 15 W 169/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wir

Landgericht Köln Beschluss, 13. Okt. 2014 - 1 T 363/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor Die Beschwerde vom 26.08.2014 (Bl. 178 d. A.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 20.08.2014 – 52 XVII T 16 – (Bl. 174 d. A.) wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Für die Betroffene, bei der eine Trisomie 21 vorliegt, wurde durch Besc

Landgericht Bielefeld Beschluss, 12. Feb. 2015 - 23 T 892/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Die Kostenberechnung Nr. 1306478 vom 20.12.2013 des Notars Dr. T. N. in N. wird bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 1) hat am 19.12.20

Landgericht Hamburg Beschluss, 19. Dez. 2018 - 321 OH 22/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Auf die Kostenbeschwerde des Antragstellers wird die Kostenrechnung des Notars Dr. M. C. vom 05.12.2017, Nummer ... i.H.v. 9.270,10 € aufgehoben. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. G

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Nov. 2016 - 10 W 150/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Beckum vom 03.09.2015 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Apr. 2012 - 11 T 83/12

bei uns veröffentlicht am 13.04.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 09.09.2011 - 6 XVI 96/2008 B 8 - wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 3.000,00 fes

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Mai 2016 - 2 VAs 71/15; 2 VAs 69/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz vom 14. Dezember 2015 und der Antrag auf Nichterhebung der Kosten gemäß § 21 Abs. 1 GKG werden als unbegründet zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten wer

Landgericht Wuppertal Beschluss, 09. Apr. 2014 - 6 T 88/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die angefochtene Kostenrechnung wird wie folgt abgeändert: Geschäftswert (€) Paragraphen der Kostenordnung Gegenstand der Gebühr Gebühr 4.515.000 §§ 146 I, 39 II, 20 §§ 137, 152 II anteilige Vollzugsgebühr, 4/10 Postdienstleistungen 2

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. Juni 2016 - 8 W 85/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Sachverständigen W. wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, AZ: 327 O 208/14 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen wird festgesetzt auf € 3.130,41. Das Beschwerdeverfahren is