Pflichtteilsentzug
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originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46
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15.01.2026 02:31
Viele Ehepaare setzen sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Stirbt zuerst ein Ehegatte, stellt sich oft Jahre später die Frage: Darf der überlebende Ehegatte die Schlusserben noch austauschen oder einzelne Kinder „enterben“, indem er ein neues Einzeltestament schreibt? Die Antwort lautet häufig: nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich war und damit nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist. Das Gesetz nimmt dem Überlebenden grundsätzlich das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB).
24.08.2012 14:05
nicht erforderlich ist dagegen eine spezielle Versöhnung oder ein inniges Verhältnis zwischen Erblasser und Abkömmling-OLG Nürnberg vom 08.05.12-Az:12 U 2016/11
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