Erbvertrag
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Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist eine spezielle Form der letztwilligen Verfügung, bei der zwei oder mehr Personen (Erblasser und Vertragserben) vertraglich bindende Vereinbarungen über die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod des Erblassers treffen. Ein Erbvertrag kann verschiedene Regelungen enthalten, wie die Bestimmung der Erben, die Verteilung des Nachlasses oder auch Auflagen für die Erben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Erbvertrag in der Regel notariell beurkundet sein muss, um gültig zu sein.
Rechtsquellen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1941-1951
Formvorschriften für Erbverträge gemäß § 2277 BGB
Notariatsgesetz (BeurkG), §§ 17-27
Ein Erbvertrag ermöglicht den Vertragsparteien, individuelle Regelungen für die Nachlassverteilung zu treffen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen können. Dies kann insbesondere in komplexen Familienverhältnissen oder bei besonderen Vermögenswerten sinnvoll sein. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um seine Wirksamkeit sicherzustellen und rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Erbvertrags rechtlich beraten zu lassen, da er erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Vermögensverteilung haben kann.
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