Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 256 Beschwerde
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Mit der Beschwerde können nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, die Zulässigkeit von Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 sowie die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung oder Kostenfestsetzung, sofern sie nach allgemeinen Grundsätzen anfechtbar sind, geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie sich auf Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 stützt, die nicht erhoben waren, bevor der Festsetzungsbeschluss erlassen war.
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(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss na
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published on 04/12/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.8.2017 in den Nummern 1. bis 3. und 5. des Tenors aufgehoben und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.
published on 23/05/2017 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever
published on 25/04/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bamberg vom 28.02.2017 (Az. 0250 FH 9/17) aufgehoben.
2. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner zulä
published on 28/12/2017 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Halle/S. vom 13.09.2017 (Az.: 24 FH 908/16) wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses
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(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253...