Internationales Privatrecht
Internationales Privatrecht - IPR -
Eine fortschreitende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Wir verbringen unseren Urlaub im Ausland, wir bestellen Waren bei ausländischen Produzenten und überweisen den Kaufpreis ins Ausland. Sieben Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in Deutschland. Sie mieten Wohnungen, schließen Verträge des täglichen Lebens und betreiben hier ihre Geschäfte. Mehr als 50.000 Deutsche heiraten jedes Jahr eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner. Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich über den gesamten Globus. In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Das internationale Privatrecht (oder besser: Kollisionsrecht) hilft dann bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist.
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln. Das IPR beantwortet hauptsächlich folgende Fragen:
Welches nationale Recht ist anwendbar?
Welches Gericht ist zuständig?
Unter welchen Bedingungen kann ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?
Besonders für den Praktiker sind die beiden letzten Fragen von entscheidender Bedeutung. So verwundert es nicht, dass die bisherigen europäischen Harmonisierungsvorschriften aus dem Bereich des internationalen Zivilprozessrecht kommen. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und die Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben uns diese Regelungen bereits weitreichende Antworten (s. dazu den Beitrag: „die neue EG-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel“).
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Die neue Brüssel II b- Verordnung (EuEheVO) ist in Kraft getreten. Welche Änderungen bringt sie für Verfahren in internationalen Ehe- und Kindschaftssachen?

14.08.2022
Bislang regelte die Brüssel IIa- Verordnung die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen und in Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung. Zum 01.08.2022 wurde die Brüssel IIa- Verordnung durch die Brüssel IIb- Verordnung abgelöst. Der Artikel befasst sich mit den Änderungen, die diese für das internationale Verfahrensrecht in Ehesachen, Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung sowie Verfahren betreffend internationale Kindesentführungen bringt.
Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen – Neuste Entwicklungen im Europäischen Zivilprozessrecht
01.04.2008
Rechtsberatung zum Internationalen Privatrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
IPR: Vertrag nach ausländischem Recht über eine in Deutschland belegene Sache
05.09.2012
zum anwendbaren Recht für Eigentumsübertragung und Vertragsauslegung-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 135/11
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
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Rechtsberatung zum Internationalen Privatrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Europarecht: Zum Begriff „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“
03.01.2012
Klage ist dort zu erheben, wo Herausgeber der ehrverletzenden Veröffentlichung niedergelassen oder dort, wo die Veröffentlichung verbreitet worden ist-EuGH vom 07.03.95-Az:C-68-93

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. März 2011 - 101 W 1/10
bei uns veröffentlicht am 29.03.2011
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Ravensburg vom 23.04.2010 (Lw-Reg. 1/09)
a b g e ä n d e r t .
Der notarielle Kaufvertrag vom 11.11.2008 (
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Juli 2010 - 101 W 2/09
bei uns veröffentlicht am 26.07.2010
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass der Vergleich zwischen dem e.V. und R. vom 15.7.2010 nicht nach § 19 LwVG genehmigungspflichtig ist.
2. Von der Erhebung der Gerichtskosten in beiden Instanzen wird abgesehen.
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