Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 186 Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
die Annahme als Kind, - 2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, - 3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder - 4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von...