Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 186 Adoptionssachen

Adoptionssachen sind Verfahren, die

1.
die Annahme als Kind,
2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 3 Übertragene Geschäfte


Dem Rechtspfleger werden folgende Geschäfte übertragen:1.in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts ina)Vereinssachen nach den §§ 29, 37, 55 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowi
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 187 Örtliche Zuständigkeit


(1) Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach Absatz 1 nic

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 188 Beteiligte


(1) Zu beteiligen sind1.in Verfahren nach § 186 Nr. 1a)der Annehmende und der Anzunehmende,b)die Eltern des Anzunehmenden, wenn dieser entweder minderjährig ist und ein Fall des § 1747 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vorl
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1308 Annahme als Kind


(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist. (2) Das Familiengericht kann auf

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 7 AR 67/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 7 AR 67/16 Beschluss vom 01.02.2016 7 AR 78/16 Gerichtsabteilung (Familie) OLG Nürnberg Beschluss vom 01.02.106 Az.: 7 AR 67/16; 7 AR 78/16 In der Familiensache erg

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 7 AR 78/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 7 AR 78/16 Beschluss vom 01.02.2016 7 AR 67/16 Gerichtsabteilung (Familie) OLG Nürnberg Beschluss vom 01.02.106 Az.: 7 AR 67/16, 7 AR 78/16 In der Familiensache erge

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 27. Okt. 2015 - 7 UF 718/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin ... N... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 30. April 2015, Az. 122 F 7/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Sept. 2013 - 12 UF 58/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 19. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die durch ihre Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen. Beschwerdewert

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Nov. 2011 - 17 AR 9/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tenor Für das Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht - Familiengericht - Stuttgart örtlich zuständig. Gründe   I. 1 Der am … 1988 geborene Anzunehmende ist gambischer Staatsangehöriger. Er lernte die Annehmende 2007 in B. im Rahmen eines De

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(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag von...