Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 243 Kostenentscheidung

Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

1.
das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung,
2.
den Umstand, dass ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft und Vorlage von Belegen über das Einkommen nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, es sei denn, dass eine Verpflichtung hierzu nicht bestand,
3.
den Umstand, dass ein Beteiligter einer Aufforderung des Gerichts nach § 235 Abs. 1 innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, sowie
4.
ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 der Zivilprozessordnung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

17 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

17 Artikel zitieren .

Familienrecht: Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verweigerung der Kontaktaufnahme

05.01.2021

Folgendes entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 03.08.2020: Ein volljähriges Kind, welches jeglichen Kontakt zu seinem unterhaltspflichtigen Vater ablehnt, hat trotzdem einen Unterhaltsanspruch. Der Antragssteller, ein Fami

Familienrecht: Während des freiwilligen sozialen Jahres besteht die Unterhaltspflicht weiter fort

28.06.2018

Leistet das unterhaltsberechtigte Kind ein freiwilliges soziales Jahr ab, besteht die Unterhaltspflicht grundsätzlich weiter fort – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Kindesunterhalt

Familienrecht: Berücksichtigung des Pflegegeldes im Rahmen der Unterhaltspflicht

14.05.2018

Pflegegeld für ein behindertes Kind kann nur im Mangelfall als Einkommen des nicht betreuenden Elternteils zu berücksichtigen sein, nicht aber wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Kindesunterhalt

Familienrecht: Auskunftsanspruch über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen

18.01.2018

Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Familienrecht Berlin
Kindesunterhalt

Familienrecht: Trennungsunterhalt bei Bigamie

18.05.2017

Der den Trennungsunterhalt fordernde Ehepartner muss nachweisen, tatsächlich gültig mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein.
Ehescheidung

Kindesunterhalt: Kosten für Kinderfrau sind kein Mehrbedarf des Kindes

07.03.2017

Kosten für eine private Kinderfrau begründen regelmäßig keinen Mehrbedarf des Kindes. Sie sind berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils.
Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Kein Unterhaltsanspruch für Studium, wenn volljähriges Kind lange im erlernten Beruf arbeitet

31.01.2017

Hat der Vater eines volljährigen Kindes keine Kenntnis über dessen Absicht, ein Studium aufzunehmen, hat das Kind keinen Anspruch auf weitergehenden Unterhalt.
Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Unterhaltsgläubiger kann vollstreckbaren Titel verlangen

26.05.2016

Jeder Unterhaltsgläubiger hat ein Titulierungsinteresse. Dies besteht auch, wenn der Unterhalt regelmäßig und pünktlich bezahlt wird.
Kindesunterhalt

Ehegattenunterhalt: Höherer Nettoverdienst ist unaufgefordert mitzuteilen

27.04.2016

Verschweigt der Unterhaltsberechtigte, dass sich sein Nettoverdienst erhöht hat, kann sein Unterhaltsanspruch deshalb begrenzt, herabgesetzt oder sogar völlig versagt werden.

Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammenlebt

27.04.2016

Lebt der Unterhaltsberechtigte über länger andauernde Zeit mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 235 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten


(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis


Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 235 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten


(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

153 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2011 - XII ZB 2/11

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 2/11 vom 28. September 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 38, 58 ff., 80 ff., 113 Abs. 1, 243; ZPO §§ 91 a, 99, 567 ff., 574 a) Isolierte Kostenentscheid

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2009 - XII ZB 207/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 207/08 vom 2. Dezember 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4 Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt e

Amtsgericht Nürnberg Beschluss, 04. Aug. 2017 - 151 FH 85/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller ..., geboren am 13.04.2007, ab 01.07.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 105 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß §

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. März 2016 - 7 UF 22/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor I. er Endbeschluss des Amtsgerichts Kronach vom 05.11.2014 wird in Tenorziffer 1. abgeändert wie folgt: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller für die Zeit von 15.09.2011 bis 31.05.2012 Unterhalt für A.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 11 UF 673/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Ziffern 2 und 4 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach aufgehoben und der Antrag des Antragsgegners abgewiesen. 2. Von den Kosten des Verfahrens im

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2019 - 33 WF 1581/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 8.11.2018 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 2 WF 254/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 06.10.2016 (54 FH 39/16) aufgehoben. 2. Der Antrag des Antragstellers zu 2) vom 28.07.2016 auf Festsetzung von Unt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 UF 14/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - … vom 28.12.2017 (Az.: 211 F 1052/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Apr. 2016 - 12 UF 98/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.10.2012 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen. 2. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 03. Dez. 2014 - 7 UF 988/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 7 UF 988/14 001 F 33/13 AG Kelheim In der Familiensache ergeht durch das Oberlandesgericht Nürnberg - 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen - durch den Vorsitzenden Richter am

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 WF 145/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 09. Aug. 2017 - 7 UF 1276/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 23.5.2017 wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 10.5.2017 beendet ist. 3. Der Antragsteller trägt die weiteren Kosten des Rechtsstr

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 7 UF 1410/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 7 UF 1410/14 Beschluss vom 07.01.2015 113 F 3306/13 AG Nürnberg (rechtskräftig; der BGH hat mit Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. XII ZA 8/15, Verfahrenskostenhilfe für die beab

Amtsgericht Nürnberg Endbeschluss, 29. Nov. 2017 - 103 F 1446/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor 1. Der mit Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - Nürnberg vom 22.08.2017 angeordnete Arrest wird bestätigt. 2. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe

Amtsgericht Kaufbeuren Beschluss, 26. Juli 2016 - 3 F 1291/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 25.02.2016, 3 F 1291/15, bleibt aufrecht erhalten. 2. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Amtsgericht Miesbach Endbeschluss, 21. Dez. 2017 - 1 F 255/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Antragstellerin. Gründe Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegner zu 1 un

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 254 FH 133/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller Freistaat Bayern für das Kind ... geboren am 04.06.2016, ab 01.09.2016 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweilig

Amtsgericht München Endbeschluss, 16. Nov. 2017 - 527 F 3766/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für das Kind ... geboren am ... ab dem 01.12.2017 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 152,00 € zu bezahlen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 04. Okt. 2017 - 2 UF 143/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 31.05.2017 aufgehoben. 2. Das Verfahren betreffend den Antrag im Schriftsatz vom 28.11.2016 wird abgetrennt

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 11. Okt. 2018 - 26 UF 59/18

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Der Endbeschluss des Amtsgerichts München vom 16.11.2017 wird aufgehoben. 2. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters einen monatlichen im Voraus fälligen Kindesunte

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 25. Juli 2017 - 2 UF 458/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Starnberg vom 07.02.2017 in Ziffer 1 des Tenors dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Feb. 2016 - 12 UF 633/14

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Das Ruhen des Verfahrens ist beendet. 2. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 13.3.2014 wird verworfen. 3. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Wiedereinsetzung in die ve

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Dez. 2014 - 12 UF 1326/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Gründe I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde vom 23.8.2014, eingegangen beim Amtsgericht München am selben Tag, gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.7.2014, zugestellt am 31.7.2014, mit dem angeord

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - 2 WF 52/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Gründe 1. Der Antragsteller ist das am ... 2000 geborene nichteheliche Kind des Antragsgegners und der Kindsmutter H. Der Antragsteller wohnte bis Ende Januar 2012 beim Antragsgegner und zog zum 1.2.2012 zur Kindsmutter. Seit 8.6.2012

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Jan. 2014 - 2 UF 309/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Gründe I. Die am ... 2005 geborene Antragstellerin zu 1. sowie die am ... 2010 geborene Antragstellerin zu 2. sind die Kinder des Antragsgegners aus dessen Ehe mit N. Die Kindeseltern leben seit ... 2012 voneinander getrennt

Amtsgericht Bamberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 0250 FH 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller F., für das Kind, ab 01.02.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß § 1612 a Abs

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Apr. 2017 - 2 WF 107/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bamberg vom 28.02.2017 (Az. 0250 FH 9/17) aufgehoben. 2. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner zulä

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Feb. 2017 - 2 WF 18/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.01.2017 (3 F 911/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Besc

Amtsgericht Kronach Beschluss, 10. Dez. 2014 - 1 F 396/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor 1. Die Antragsgegner ist verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 15.09,2011 bis 31.05.2012 Unterhalt aus übergegangenem Recht für …, geb. am … in Höhe von 3,082,19 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentp

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Dez. 2014 - 10 UF 1182/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers A. sowie die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners B. wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Straubing vom 16.07.2014 abgeändert wie folgt: Der Versäumnisbeschluss des

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. Nov. 2014 - 11 WF 1447/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Gründe I. Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf. vom 22.09.2014, mit dem sein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren für das Kind L. W.

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 29. Dez. 2017 - 408 F 2360/17

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.01.2018 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von 2.730 EUR zu bezahlen. 2. Der Antragsgegner wird verpfl

Sozialgericht Stralsund Beschluss, 12. Dez. 2018 - 45 F 659/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor 1. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 2. Der Verfahrenswert wird auf 3.909,06 € festgesetzt. Gründe 1 Die Entscheidung ergeht - infolge Antragsrücknahme - auf der Grundlage des § 243

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Nov. 2018 - 6 UF 96/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragsgegner vom 28.06.2018 und 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 11.06.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Schluss-Versäumnisbeschl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Nov. 2018 - 5 UF 1-18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 14.11.2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Erkelenz wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten der Neben

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2018 - XII ZB 282/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 282/18 vom 21. November 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 113 Abs. 1; ZPO § 99 Abs. 1 In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Anfechtung einer mit der Hau

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Okt. 2018 - 12 UF 231/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Familiengerichts Hamburg-St. Georg vom 14. Oktober 2013, Gesch.-Nr. 982 F 185/12, teilweise abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 4.656

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Feb. 2018 - 11 UF 229/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leonberg vom 17.08.2017 - 1 F 134/17 - abgeändert und der Antrag des Antragstellers auf Abänderung des vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 13.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Dez. 2017 - 13 UF 202/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17.02.2017 in Ziff. I. bis IV. seines Tenors teilweise abgeändert

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2017 - XII ZB 503/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 503/16 Verkündet am: 15. November 2017 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Aug. 2017 - 16 UF 118/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wangen im Allgäu vom 12. April 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen ihres

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 06. Juli 2017 - 9 UF 108/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Cochem vom 17.01.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Oktober 2016

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Juni 2017 - 13 UF 72/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 13.01.2017 wird dieser unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde in

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 14. Juni 2017 - 10 UF 92/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – L. vom 31. März 2017 ( ) wird als unzulässig verworfen. Der Antragstellerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Gründe I

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Apr. 2017 - 4 UF 19/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Quedlinburg vom 26. Januar 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Der Wert der Besch

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 08. März 2017 - 13 UF 401/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 06.07.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefas

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2017 - XII ZB 2/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 2/16 Verkündet am: 1. März 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Jan. 2017 - 17 UF 193/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14.7.2016, Az. 2 F 587/16, dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an die Antragstellerin 2.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Dez. 2016 - 10 UF 16/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichtes Schwerin - Familiengericht - vom 15.12.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst: a. Der Antragsgegner wird verpflicht

Referenzen

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts...
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.