Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 266 Sonstige Familiensachen

(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die

1.
Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen einer solchen und einer dritten Person,
2.
aus der Ehe herrührende Ansprüche,
3.
Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe,
4.
aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche oder
5.
aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche
betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a bis k der Zivilprozessordnung genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt.

(2) Sonstige Familiensachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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Familienrecht: Zur Unzulässigkeit eines Herausgabeverlangens während der Trennungszeit

25.11.2016

Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig.
Ehescheidung

Ehescheidung: Rückforderung aus Schwiegerelternschenkung verjährt innerhalb von drei Jahren

03.03.2016

Ist die Ehe gescheitert, können Schwiegereltern in bestimmten Fällen ein Geschenk von dem Schwiegerkind zurückfordern.
Ehescheidung

Familienrecht: Zum Rückgewähranspruch einer Schenkung der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

26.02.2015

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs der Schwiegereltern auf dingliche Rückgewähr des dem Schwiegerkind geschenkten Grundeigentums bei Störung der Geschäftsgrundlage.
Ehescheidung

Mietvertrag: Umgestaltung des Mietverhältnisses bei Scheidung

26.02.2015

Sind beide Ehegatten anlässlich der Scheidung über die künftige alleinige Weiternutzung durch einen von ihnen einig, besteht ein Anspruch auf Mitwirkung an einer Mitteilung an den Vermieter.
Immobilienrecht

Erbrecht: Vater muss über Vermögensverwaltung seines erbenden Kindes Rechenschaft ablegen

23.01.2014

Dem Kind steht darüber hinaus eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit zu.
allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 112 Familienstreitsachen


Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: 1. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9,2. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 10 sowie
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs


(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass s

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt


(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils


Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 348 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht


(1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlos

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - XII ZB 345/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 a) Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsbe

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Feb. 2012 - XII ZB 198/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 198/11 vom 29. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FGG-RG Art. 111 Abs. 1 a) Entscheidet das Familiengericht nicht nach dem anwendbaren neuen Verfahrensrec

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2012 - XII ZB 652/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 652/11 vom 5. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3; GVG § 17 a a) Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 26

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Nov. 2015 - 11 UF 1140/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 1140/15 IM NAMEN DES VOLKES Beschluss 24.11.2015 002 F 131/15 AG Cham Hoyer, JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Normenkette: Leitsatz:

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Sept. 2015 - 12 UF 475/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 12.02.2015 aufgehoben. 2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Anwesen … in … spätestens zum 31.03.2016 an

Amtsgericht München Beschluss, 09. Sept. 2016 - 463 C 29778/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Der Rechtsweg zum Amtsgericht München – Abteilung für Mietsachen – als Spruchkörper für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wird gem. § 17 a Abs. GVG für zulässig erklärt. Gründe I. Die Kl

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Nov. 2018 - 2 AR 12/18 (2)

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Tenor Als für die Anträge zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Reinbek bestimmt. Gründe I. Die Beteiligten sind seit 15.10.2017 rechtskräftig geschiedene Eheleute, der Antragstelle

Amtsgericht Bad Kissingen Beschluss, 03. Mai 2016 - 001 F 618/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Herausgabe verschiedener Gegenstände des früheren ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2018 - XII ZB 312/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 312/18 vom 22. August 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3 Zur Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen. BGH, Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2018 - XII ZR 87/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 87/17 vom 28. Februar 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3 a) Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 40/17 vom 12. Juli 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17 a Abs. 4 und 6; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3 a) Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS IX ZB 98/16 Verkündet am: 29. Juni 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2016 - XII ZB 487/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 487/15 Verkündet am: 28. September 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Apr. 2016 - 20 WF 44/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ettlingen vom 19.02.2016 wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Zwischen den Antragstellern und der Antragsgegnerin war vor dem Amt

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Jan. 2016 - 4 UF 141/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.665,32 € festgesetzt. 1Gründe: 2A. 3Der Antragsteller wendet sich i

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2015 - XII ZB 516/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 516/14 Verkündet am: 16. Dezember 2015 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 03. Dez. 2015 - 1 W 44/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Halle vom 30. Oktober 2015 abgeändert. Der Rechtsweg zu den in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an d

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2015 - IX ZB 82/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 82/14 vom 12. November 2015 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2015:121115BIXZB82.14.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - XII ZB 340/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Juni 2014 wird auf Kosten des Antragsgegners zur

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Sept. 2015 - 5 WF 142/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 01.06.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen abgeändert. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Aug. 2015 - 2 O 235/15

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor 1. Das Landgericht Karlsruhe erklärt sich für sachlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf den (Hilfs-)Antrag der Kläger und den Antrag der Beklagten/(Dritt-)Widerklägerin an das Amtsgericht Ettlingen (Familiengericht) verwiesen

Landgericht Paderborn Beschluss, 10. Juni 2015 - 3 O 146/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Das Landgericht Paderborn erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin mit Zustimmung der anderen Partei gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung an das - Familiengericht- Amtsgericht Paderborn.

Amtsgericht Aachen Schlussurteil, 16. Dez. 2014 - 220 F 454/01

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor für Recht erkannt: Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin zum Ausgleich des Zugewinns 127 567, 52 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 19.12.2009 zu zahlen. Die Ehewohnung, nämlich

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2014 - XII ZB 181/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB181/13 Verkündet am: 3. Dezember 2014 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Aachen Beschluss, 17. Okt. 2014 - 11 O 320/14

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor Der angerufene Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird verwiesen an das Familiengericht Düren. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin macht gegen den Antragsgegner Ansprüche betreffend die Nutzung der Räumlichkeiten i

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Sept. 2014 - 2 WF 170/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 14.7.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 19.6.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Besch

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 02. Sept. 2014 - 3 UF 229/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Burg vom 10. September 2013, Az.: 5 F 615/12 RI, unter Zurückweisung der weitergehenden Rechts

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Aug. 2014 - 11 WF 119/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 04.07.2014 (2 F 482/14) wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten (§§ 76 Abs. 1

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Juli 2014 - 1 WF 104/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte T vom 13.03.2014 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Halle vom 21.02.2014 in der Fassung der Teil-Abhilfeentscheidung vom 01.04.2014 weiter abgeändert. Der Verfahrenswert für die geltend gemachte

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Juni 2014 - 20 W 20/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2Die nach §§ 17a Abs. 4 S. 3 GVG, 567 Abs. 1 ZPO zulässige

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Juni 2014 - 8 WF 75/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reinbek vom 13. Mai 2014 geändert und wie folgt gefasst: Der von der Antragstellerin beschrittene Rechtsweg zu den Familiengerichten ist zu

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Mai 2014 - 11 W 16/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2014

Tenor Auf sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 26.3.2014 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 21.3.2014 – 7 O 81/14 – aufgehoben und das Landgericht angewiesen, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe n

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - XII ZB 373/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB373/11 vom 26. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1004; GewSchG § 1 a) § 1 GewSchG stellt eine verfahrensrechtliche Vorschrift dar und regelt daher kei

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - XII ZB 45/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 45/13 vom 19. Februar 2014 in der Sache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 2 Ein Verfahren, in dem die Unterlassung einer von einem Dritten getätigten Äußerung begehr

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Nov. 2013 - 11 UF 451/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 28. Juni 2013 in seiner Ziffer 3 dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Rechenschaftslegung über die Verwendung d

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 U 47/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. März 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 15 O 261/10 - teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. Apr. 2013 - 6 UF 139/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

I. Der angefochtene Beschluss wird geändert: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlich 250,00 € seit dem 1. September 2011 bis zum 15. August 2012 jeweils zum 15. eines Monats nebst Zinsen in Höhe von 5 % über de

Amtsgericht Kehl Entscheidung, 08. März 2013 - 5 C 487/12

bei uns veröffentlicht am 08.03.2013

Tenor Der Rechtsweg zu den allgemeinen Zivilgerichten ist eröffnet. Tatbestand   1 Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihrer Mutter, die Rückzahlung von insgesamt 3800 EUR, die die Klägerin der Beklagten in Einzelbeträgen von 2.000 EUR am

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Jan. 2013 - 3 O 13/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Tenor Die Übernahme des Rechtsstreits wird abgelehnt. Gründe 1 Das Amtsgericht X. hat sich durch Beschluss vom 03.01.2013 für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht Karlsruhe verwiesen. Die Verweisung erfolgte auf Antr

Landgericht Halle Beschluss, 09. Jan. 2013 - 4 O 604/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tenor 1) Der Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist für die Klage unzulässig. 2) Der Rechtsstreit wird an das Familiengericht Zeitz verwiesen. Gründe 1 Die Parteien streiten nach der Scheidung um Ausgleichsansprüche. 2 Die Parteie

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Juni 2012 - 8 UF 12/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Zeitz vom 28. November 2011 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 11. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Auf die unselbständige Anschluss

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Jan. 2012 - 1 W 2/12

bei uns veröffentlicht am 05.01.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 28. Dezember 2011 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 27. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die nach § 127 Abs. 2 ZPO statthafte und auch sonst zulä

Landgericht Stuttgart Beschluss, 21. Nov. 2011 - 18 O 395/11

bei uns veröffentlicht am 21.11.2011

Tenor Das Gericht erklärt sich auf Antrag der Klägerin für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht - Familiengericht - Stuttgart. Gründe   1 Das Landgericht Stuttgart ist sa

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Apr. 2011 - 15 UF 86/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 08.03.2011 abgeändert: Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Die Antragsgegner

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Feb. 2011 - 9 AR 3/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2011

Tenor Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Offenburg bestimmt. Gründe   I. 1 Der Kläger nimmt die Beklagte, seine zwischenzeitlich von ihm geschiedene Ehefrau, auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Die Parteien sind jeweils

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 19. Jan. 2011 - 7 W 64/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

1. Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 22.11.2010 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Landau

Landgericht Stralsund Beschluss, 21. Dez. 2010 - 6 O 369/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

Tenor Das Gericht erklärt sich für funktionell unzuständig und verweist den Rechtsstreit nach Anhörung der Parteien an das zuständige Amtsgericht Bergen auf Rügen als Familiengericht. Gründe I. 1 Die derzeit noch miteinander verheirateten, se

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Dez. 2010 - 17 UF 242/10

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Sigmaringen (2 F 383/09) wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelasse

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 13. Juli 2010 - 6 UF 35/10

bei uns veröffentlicht am 13.07.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 8. März 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel - 6 b F 213/09 RI - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Wiederei

Landgericht Magdeburg Beschluss, 01. Juli 2010 - 5 O 644/10

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Das Landgericht Magdeburg erklärt sich für unzuständig. Der Rechtstreit wird nach Anhörung der Parteien gemäß § 17 a Abs. 2 S. 1 GVG von Amts wegen an das zuständige Amtsgericht Aschersleben - ..

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