Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 249 Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens

(1) Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übersteigt.

(2) Das vereinfachte Verfahren ist nicht statthaft, wenn zum Zeitpunkt, in dem der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt dem Antragsgegner zugestellt wird, über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden hat, ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden ist.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 250 Antrag


(1) Der Antrag muss enthalten:1.die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Verfahrensbevollmächtigten;2.die Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird;3.die Angabe des Geburtsdatums des Kindes;4.die Angabe,

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 493 Übergangsvorschriften


(1) Für bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) am 1. September 2013 beantragte Auseinandersetzungen gemäß den §§ 363 bis 373 ist das G
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld


(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:1.zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);2.in allen anderen Fällen in voller Höhe.In

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung


(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen E

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen


§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Amtsgericht Nürnberg Beschluss, 04. Aug. 2017 - 151 FH 85/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller ..., geboren am 13.04.2007, ab 01.07.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 105 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß §

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 04. Dez. 2017 - 7 WF 1144/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.8.2017 in den Nummern 1. bis 3. und 5. des Tenors aufgehoben und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 WF 145/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 254 FH 133/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller Freistaat Bayern für das Kind ... geboren am 04.06.2016, ab 01.09.2016 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweilig

Amtsgericht Bamberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 0250 FH 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller F., für das Kind, ab 01.02.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß § 1612 a Abs

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Dez. 2017 - 3 WF 216/17 (VKH)

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Halle/S. vom 13.09.2017 (Az.: 24 FH 908/16) wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2017 - XII ZB 2/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 2/16 Verkündet am: 1. März 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Amtsgericht Eschweiler Beschluss, 30. Juni 2015 - 13 F 188/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Verfahrenswert: 23.796,00 € 1Gründe: 2I. 3Der Antragssteller begehrt die Abänderung des Titels über den nachehelichen Unterhalt. Die Beteiligten sind rechtskrä

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2015 - 4. Zivilsenat

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den  von  dem  Amtsgericht – Familiengericht – Bergheim am 15. August 2014 erlassenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss – 61 FH 13/14 – auf die Beschwerde des Antragsgegn

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 22. Aug. 2012 - 6 WF 359/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 16. Mai 2012 - 40 FH 17/12 VU - wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Jan. 2011 - 9 UF 124/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Neunkirchen vom 20. Juli 2010 – 17 FH 6/10 VU – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 23. Juni 2010 - 9 UF 45/10

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Saarbrücken vom 22. Januar 2010 - 40 FH 59/09 VU - wird als unzulässig kostenpflichtig verworfen. Der Antrag des Antragsgegners auf Bewill

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§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.