Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 246 Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung abweichend von § 49 auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren regeln.

(2) Die Entscheidung ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Verfahrens geboten erscheint.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 49 Einstweilige Anordnung


(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. (2)

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2019 - I ZB 4/19

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 4/19 vom 19. September 2019 in dem Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1032 Abs. 2, § 1033; BGB § 648a aF

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 573/17 Verkündet am: 20. Juni 2018 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Apr. 2017 - 4 UF 19/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Quedlinburg vom 26. Januar 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Der Wert der Besch

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 WF 278/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 26.09.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 22.09.2016 (2 F 1131/16) wird zurückgewie

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Apr. 2016 - 2 WF 37/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Gründe 1 1. Auf die Beschwerde, über die der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache gemäß § 57 Abs. 5 Satz 2 FamGKG in seiner vollen Besetzung entscheidet, wird der angefochtene Beschluss geändert:

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 29. Sept. 2015 - 1 BvR 1125/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2014 - 271 F 236/13 (Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundr

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juni 2015 - 18 WF 83/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Calw - Familiengericht - 7 F 346/14 vom 16.04.2015 abgeändert und die Kosten des Verfahrens den Antragsgegnerinnen je zur Hälfte auferlegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Feb. 2014 - II-5 WF 24/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der am 15. Oktober 2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach (27 F 156/13) hinsichtlich der Festsetzung des Verfahrenswertes abgeänd

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Sept. 2013 - 13 WF 860/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2013

1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Koblenz vom 15./19.08.2013 werden der Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 06.06.2013 und der Nichtabhilfebeschluss vom 12.09

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 22. Juli 2013 - 13 WF 650/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Koblenz wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Goar vom 02.04.2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Verfahrenskostenhi

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Juni 2013 - 4 WF 57/13

bei uns veröffentlicht am 14.06.2013

Tenor 1. Der sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Magdeburg vom 01. März 2013, Az.: 241 F 1267/12 EAUK, wird auf seine Kosten nach einem Verfahrenswert von bis zu 600,-- € als unzulässi

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 16. März 2012 - 6 WF 13/12

bei uns veröffentlicht am 16.03.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 3. Januar 2012 - 9 F 465/11 EAWH - wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenf

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 20. Okt. 2010 - 6 UF 102/10

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom pp. – der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom pp. – teilweise abgeä

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10

bei uns veröffentlicht am 12.07.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 5. März 2010 – 39 F 477/09 EAGS – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in diesem Beschluss getroffenen Gewaltschutzanordn

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Ingbert vom 23. Februar 2010 – 4 F 13/10 EAGS – abgeändert und dahingehend ergänzt, dass die einstweilige Anordnung bis zum 23. November 20

Referenzen

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. (2) Die Maßnahme...