Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 239 Abänderung von Vergleichen und Urkunden

(1) Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen.

(2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

ra.de-OnlineKommentar zu § 239 FamFG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 239 FamFG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 239 FamFG

Artikel schreiben

8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 239 FamFG.

8 Artikel zitieren § 239 FamFG.

Familienrecht: Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verweigerung der Kontaktaufnahme

05.01.2021

Folgendes entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 03.08.2020: Ein volljähriges Kind, welches jeglichen Kontakt zu seinem unterhaltspflichtigen Vater ablehnt, hat trotzdem einen Unterhaltsanspruch. Der Antragssteller, ein Fami

Familienrecht: Zum Ausgleichsanspruch für Unterhaltszahlungen

21.03.2017

Ein Ausgleichsanspruch auf Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt.
Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Wohnvorteil ist bei Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen

04.06.2015

Wohnt der Unterhaltsschuldner mietfrei im eigenen Haus, muss er sich diesen Vorteil als weiteres Einkommen zurechnen lassen.
Kindesunterhalt

Geschiedenenunterhalt: Abänderung von notariellen Vereinbarungen in höherem Alter

23.07.2014

Die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, kann bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfallen.

Kindesunterhalt: Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist

05.05.2014

Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Kindesunterhalt

Familienrecht: Fehlende Erwerbsbemühungen des Unterhaltsberechtigten in der Vergangenheit

18.01.2013

können dem Unterhaltsberechtigten nicht vorgeworfen werden, wenn er seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit nachkommt-BGH vom 05.12.12-Az:XII ZB 670/10
Allgemeines

Kindesunterhalt: Brillengläser sind im Tabellenunterhalt minderjähriger Kinder nicht enthalten

24.02.2012

ein solcher Anspruch bedarf jedoch einer besonderen gesundheitlichen Beeinträchtigung-OLG Brandenburg vom 24.11.11-Az:9 UF 70/11
Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Abänderung einer einseitig durch den Schuldner erstellten Jugendamtsurkunde

01.07.2011

Für einen Unterhaltsschuldner ist es gefährlich, von sich aus einseitig eine Jugendamtsurkunde erstellen zu lassen, mit der er sich zu Unterhaltszahlungen in einer bestimmten Höhe verpflichtet-BGH vom 04.05.11-Az:XII ZR 70/09
Kindesunterhalt

Referenzen - Gesetze | § 239 FamFG

§ 239 FamFG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 239 FamFG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 794 Weitere Vollstreckungstitel


(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vo

Referenzen - Urteile | § 239 FamFG

Urteil einreichen

42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 239 FamFG.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2013 - XII ZR 72/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 72/11 Verkündet am: 20. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09

bei uns veröffentlicht am 13.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 84/09 Verkündet am: 13. Juli 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2013 - XII ZB 374/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 374/11 Verkündet am: 29. Mai 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 72/10 Verkündet am: 11. Juli 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2019 - XII ZB 341/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 341/17 Verkündet am: 16. Oktober 2019 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2011 - XII ZR 70/09

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 70/09 Verkündet am: 4. Mai 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2011 - XII ZR 47/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 47/10 Verkündet am: 23. November 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2012 - XII ZR 145/09

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 145/09 Verkündet am: 7. März 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Mai 2010 - XII ZR 143/08

bei uns veröffentlicht am 26.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 143/08 Verkündet am: 26. Mai 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2012 - XII ZB 670/10

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 670/10 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2019 - 33 WF 1581/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 8.11.2018 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 UF 14/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - … vom 28.12.2017 (Az.: 211 F 1052/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 31. Mai 2017 - 3 F 1402/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Das Verfahren 3 F 1402/16 wird dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuverbunden. Das Verfahren 3 F 250/16 führt. 2. Der Antragsteller wird in Abänderung der Trennungsunterhaltsvereinbarung vom 28.04.2016, Az. 250/16, verpflichtet

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 04. Okt. 2017 - 2 UF 143/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 31.05.2017 aufgehoben. 2. Das Verfahren betreffend den Antrag im Schriftsatz vom 28.11.2016 wird abgetrennt

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Jan. 2015 - 34 Wx 466/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Sache wird im Übrigen - im Hinblick auf den hilfsweise gestellten Antra

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Nov. 2018 - 6 UF 96/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragsgegner vom 28.06.2018 und 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 11.06.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Schluss-Versäumnisbeschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 573/17 Verkündet am: 20. Juni 2018 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. März 2017 - 12 UF 76/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragstellerin, des Antragsgegners, der Deutschen Rentenversicherung Bund und des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. wird der Beschluss des Familiengerichts Hamburg-Barmbek vom 25. Februar 2015, Gesch.-

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2017 - NotZ (Brfg) 6/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 14. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - XII ZB 116/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 11. Februar 2016 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - XII ZB 422/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 422/15 Verkündet am: 7. Dezember 2016 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Nov. 2016 - 13 UF 109/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen abgeändert und die Urkunde des Notar Dipl. Kfm. M W. C vom 26.11.1999 (Urkundenrolle Nr. ###/####) dahingehend abgeändert, dass der Antragstell

Amtsgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2016 - 31 F 464/15

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor Unter Aufhebung des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Hamm vom 12.9.2016, Az. 31 F 464/15, wird der Unterhaltsvertrag vom 24.9.2008 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller, verpflichtet ist an den Antragsgegner ab Juli 2015 einen K

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Sept. 2016 - 13 UF 257/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 05.04.2016, Aktenzeichen 191 F 502/15, abgeändert und der Antrag abgewiesen

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - XII ZB 110/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die mit der Rechtsbeschwerde beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht au

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Juni 2016 - 13 WF 565/16

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den ihm Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Goar vom 14.04.2016 wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 27. Jan. 2016 - 13 UF 638/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Linz am Rhein vom 26.08.2015 wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass der im Beschwerdeverfahren hi

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2015 - XII ZB 62/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 62/14 vom 23. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 4; ZPO § 727 Ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstite

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Aug. 2015 - 5 UF 238/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahr vom 11.09.2013 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. 3. Der Wert des Beschwerde

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 31. März 2015 - 26 WF 7/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 13.01.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 02.01.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 14.01.2015 (23 F 303/14) wird, nach Übertragung der Entscheidung auf den

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2015 - XII ZB 66/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB66/14 Verkündet am: 11. Februar 2015 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Jan. 2015 - II-9 UF 96/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 23. Juli 2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Krefeld unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert. Der am 16. Mai 2012 vor dem Amtsgeric

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Sept. 2014 - 4 UF 93/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 20.06.2014 (10 F 10/14) wird zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdever

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 10. Sept. 2014 - 4 UF 43/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts B. vom 20. Januar 2014, Az.: 4 F 378/13 UK, teilweise abgeändert und in der Sache wie folgt neu gefasst: Die Antragstellerin ist in Abänderung der Jugendam

Amtsgericht Krefeld Beschluss, 23. Juli 2014 - 68 F 76/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die am 16.05.2012 vor dem Amtsgericht, Familiengericht, Krefeld zu dem Aktenzeichen 68 F 248/09 abgeschlossene Vereinbarung wird hinsichtlich Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller und Gegenantragsgegner an die Antragsgegnerin

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Juni 2014 - 9 UF 34/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cochem vom 03.12.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die notarielle Vereinbarung der Beteiligten vom 12. Juli 2005 (Urkunde des Notars ...[A]

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2014 - II-8 UF 236/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 31.07.2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Vereinbarung der Beteiligten

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Feb. 2014 - 2 UF 148/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor 1. Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 27.03.2013 (7 F 234/12) unter Ziffer 1. und 2. wie folgt abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet,

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. März 2013 - 8 UF 180/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13. Juni 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Apr. 2012 - 7 UF 154/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 22. Sept. 2011 - 6 UF 81/11

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 17. März 2011 dahingehend geändert, dass die Kürzung des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Versicher

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Juli 2011 - 6 UF 94/11

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Ottweiler vom 3. Mai 2011 – 12 F 30/11 UK – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf bis

Referenzen

(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...