Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 240 Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253

(1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist.

(2) Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft gestellt, so ist die Abänderung nur zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Ist innerhalb der Monatsfrist ein Antrag des anderen Beteiligten auf Erhöhung des Unterhalts anhängig geworden, läuft die Frist nicht vor Beendigung dieses Verfahrens ab. Der nach Ablauf der Frist gestellte Antrag auf Herabsetzung ist auch zulässig für die Zeit ab dem Ersten des auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats. § 238 Abs. 3 Satz 4 gilt entsprechend.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 238 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen


(1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsache

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 237 Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft


(1) Ein Antrag, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn das Kind mind

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 253 Festsetzungsbeschluss


(1) Ist der Antrag zulässig und werden keine oder keine nach § 252 Absatz 2 bis 4 zulässigen Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung durch B

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 255 Streitiges Verfahren


(1) Im Fall des § 254 wird auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durchgeführt. (2) Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache weiter zu verfahre

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2014 - 33 UF 1738/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde gegen Ziffern 2. und 3. des Beschlusses des Amtsgerichts München vom 14.10.2014 Az. 514 F 200/14 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 04. Mai 2016 - 7 UF 362/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Gründe Der Antragstellerin kann für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe nicht bewil

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 11. Okt. 2018 - 26 UF 59/18

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Der Endbeschluss des Amtsgerichts München vom 16.11.2017 wird aufgehoben. 2. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters einen monatlichen im Voraus fälligen Kindesunte

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 05. Aug. 2014 - 10 UF 416/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 19.02.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Gege

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - XII ZB 110/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die mit der Rechtsbeschwerde beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht au

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Jan. 2016 - 20 UF 133/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 16.07.2015, Az. 5 F 35/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2015 - XII ZB 150/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Aug. 2015 - 2 UF 69/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Karlsruhe vom 26.02.2015 (6 F 84/14) unter Ziffern 1 bis 3 wie folgt abgeändert: 1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – We

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Apr. 2015 - 12 UF 33/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 18.03.2015 für seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. Das betroffene Kind M, geb. am ##.##

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2015 - 7 A 10542/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. März 2014 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Da

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Juli 2014 - 13 WF 672/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den ihm Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Goar vom 08.04.2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Feb. 2014 - II-2 UF 153/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 08.05.2013 – Az. 36 FH 12/12 – wird dahingehend abgeändert, dass der von dem Antragsgegner an den Antragsteller für das Kind Linus Rudolf, geb. am 26.12.2008, zum Ersten eines j

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Feb. 2014 - 2 UF 148/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor 1. Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 27.03.2013 (7 F 234/12) unter Ziffer 1. und 2. wie folgt abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet,

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. März 2013 - 8 UF 180/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13. Juni 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Jan. 2011 - 9 UF 124/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Neunkirchen vom 20. Juli 2010 – 17 FH 6/10 VU – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3

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(1) Im Fall des § 254 wird auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durchgeführt. (2) Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache weiter zu verfahren...