Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 121 Ehesachen

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

Ehesachen sind Verfahren

1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
2.
auf Aufhebung der Ehe und
3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

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published on 26/07/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des
published on 29/11/2018 00:00

Tenor Als für die Anträge zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Reinbek bestimmt. Gründe I. Die Beteiligten sind seit 15.10.2017 rechtskräftig geschiedene Eheleute, der Antragstelle
published on 15/02/2018 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Von der Kostenerhebung wird abgesehen. Gründe I. 1 Die am XX.XX.2001 geborene Antragsgegnerin und der am XX.XX.1996 geborene Antragsgegner haben am XX.XX.2017 in ihrem Geburtsort in Ort, Bul
published on 06/09/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 6. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 38, 48, 58, 95; ZPO §§ 775 Nr. 1, 776; JBeitrO §§ 1, 2, 3, 6 a) Ist auf der Grundlage eines.
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