Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 121 Ehesachen
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Ehesachen sind Verfahren
- 1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen), - 2.
auf Aufhebung der Ehe und - 3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
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published on 26/07/2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des
published on 29/11/2018 00:00
Tenor
Als für die Anträge zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Reinbek bestimmt.
Gründe
I.
Die Beteiligten sind seit 15.10.2017 rechtskräftig geschiedene Eheleute, der Antragstelle
published on 15/02/2018 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgewiesen.
2. Von der Kostenerhebung wird abgesehen.
Gründe
I.
1
Die am XX.XX.2001 geborene Antragsgegnerin und der am XX.XX.1996 geborene Antragsgegner haben am XX.XX.2017 in ihrem Geburtsort in Ort, Bul
published on 06/09/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 6. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 38, 48, 58, 95; ZPO §§ 775 Nr. 1, 776; JBeitrO §§ 1, 2, 3, 6 a) Ist auf der Grundlage eines.
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