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Amtlich · § 5 UrhG

§ 96d BVerfGG

Zeitreise: 22.12.2025

Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.

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