Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 48

(1) Die Beschwerde gegen den Beschluß des Bundestages über die Gültigkeit einer Wahl, die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, oder den Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Bundestag verworfen worden ist, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfaßt, binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen.

(2) Das Bundesverfassungsgericht kann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.

(3) Erweist sich bei Prüfung der Beschwerde einer wahlberechtigten Person oder einer Gruppe von wahlberechtigten Personen, dass deren Rechte verletzt wurden, stellt das Bundesverfassungsgericht diese Verletzung fest, wenn es nicht die Wahl für ungültig erklärt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 183 AktG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 183 AktG

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 183 AktG.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 11. Sept. 2018 - 2 BvQ 80/18

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Sept. 2017 - 2 BvC 46/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie gegen die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerich

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammerbeschluss, 30. Aug. 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Ablehnungsgesuche gegen die Richter Huber und Maidowski werden als unzulässig verworfen. Die Verzögerungsbeschwer

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2016 - 2 BvC 36/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Die Ablehnung des Richters Müller wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge zu 1. d) und e) sowie zu 2. h) und i)

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2011 - 2 BvC 16/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Gründe 1 Die Beschwerde betrifft die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009. Sie ist bereits deshalb un

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 30. Okt. 2011 - 2 BvC 15/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2011

Tenor Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 25. Okt. 2011 - 2 BvC 17/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

Gründe 1 Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Okt. 2011 - 2 BvC 11/10

bei uns veröffentlicht am 18.10.2011

Gründe I. 1 Die Wahlprüfungsbeschwerde ist bereits deshalb unzuläs

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 04. Okt. 2011 - 2 BvC 9/11

bei uns veröffentlicht am 04.10.2011

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 BvC 7/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin hat die Gültigkeit der Wahl zum

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Apr. 2011 - 2 BvC 12/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 15. Nov. 2010 - 2 BvC 10/10

bei uns veröffentlicht am 15.11.2010

Gründe 1 Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil die vom Beschwerdeführer vorgelegten und nach § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Okt. 2010 - 2 BvC 3/10

bei uns veröffentlicht am 18.10.2010

Gründe 1 Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt