Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 43

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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis

(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden.

(2) Eine Landesregierung kann den Antrag nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt.

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(1) Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bei1.Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft,2.Neufeststellung des Wahlergebnisses,3.Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit,4.Verzicht,5.Feststellung de

(1) Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament endet mit der Eröffnung der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments. (2) Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament bei 1. Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaf
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(1) Erweist sich der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes ausge
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published on 17/01/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Einstellung des Verfahrens wegen des Vorliegens unbehebbarer Verfahrenshindernisse, hilfsweise auf Aussetzung des Verfahrens, bis der vom Deutschen Bunde
published on 20/02/2013 00:00

Gründe A. 1 Die Antragstellerin erstrebt die Feststellung, dass si
published on 13/10/2008 00:00

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Beigeladene anzuweisen, den Antragstellern am 31.10.2008 den Gesamtsaal im „...“ in E. zur Durchführung der Veranstaltung „90 Jahre Novemberrevolution un
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