Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 78
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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis
Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig. Sind weitere Bestimmungen des gleichen Gesetzes aus denselben Gründen mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
18/03/2019 10:22
Das am 25.5.17 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 16.5.17 ist nach Auffassung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts verfassungsgemäß - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsArbeitsrecht
13/01/2014 10:51
Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66 I StGB ist neben lebenslanger Freiheitsstrafe zulässig.
SubjectsAllgemeines
31/08/2010 14:03
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erkl
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published on 07/06/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 643/10 vom 7. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdefü
published on 13/01/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 332/10 vom 13. Januar 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________________________ StPO § 100g, TKG §§ 113a, 113b Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mä
published on 24/10/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 124/13 vom 24. Oktober 2013 Nachschlagewerk: ja BGHR: zu § 66 Abs. 1 StGB, nur zu II. 2. BGHSt: nur zu II. 2. Veröffentlichung: ja ____________________________ StGB § 66 Abs. 1 EGStGB § 316
published on 25/09/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 31.069,38 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstelle
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