Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 95

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 95
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis

(1) Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Vorschrift des Grundgesetzes und durch welche Handlung oder Unterlassung sie verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kann zugleich aussprechen, daß auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme das Grundgesetz verletzt.

(2) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben, so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf, in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück.

(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Verfassungsbeschwerde gemäß Absatz 2 stattgegeben wird, weil die aufgehobene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Die Vorschrift des § 79 gilt entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
14 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

20.03.2019 13:03

Termindichte und fehlende Kapazitäten sowie unzureichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben. Nur unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände können dies rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
SubjectsStrafrecht
12.10.2017 18:20

Der Strafvollzug ist von Verfassungs wegen auf Resozialisierung auszurichten, wobei die familiären Beziehungen des Gefangenen eine wesentliche Rolle spielen.
24.05.2017 07:19

Eine Abschiebung nach Griechenland ist im Einzelfall abzulehnen ist, wenn die Aufnahmebedingungen im Drittstaat nicht ausreichend fachgerichtlich beurteilt werden können.
07.02.2017 15:04

Die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Hierbei ist im Besonderen auf den örtlichen Schwerpunt des strafbaren Handelns abzustellen.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Liegen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 Buchstabe b vor und ist die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, kann die Kammer der Verfassungsb

(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erkl
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwer

(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erkl
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
523 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 02.02.2024 11:05

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von einer rechtskräftig verurteilten Frau wegen Mordes eingereicht wurde. Die Verurteilte rügte eine Verletzung des Rechts auf ein f
Author’s summary

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von einer rechtskräftig verurteilten Frau wegen Mordes eingereicht wurde. Die Verurteilte rügte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine entsprechende Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hatte. Der zugrunde liegende Sachverhalt beinhaltet die Beteiligung eines Richters, der bereits an der Verurteilung des ehemaligen Lebensgefährten der Beschwerdeführerin wegen derselben Tat beteiligt war. Das Oberlandesgericht hatte einen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt, was das Bundesverfassungsgericht nun als Verletzung des Justizgewährungsanspruchs beurteilte und die Sache zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht zurückverwies.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 02.11.2023 10:43

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Di
Author’s summary

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Die Regelung erlaubte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen, wenn neue Beweismittel vorliegen und dringende Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes oder bestimmter Völkerstraftaten bestehen.

Der Beschwerdeführer wurde wegen des Vorwurfs, im Jahr 1981 eine Schülerin vergewaltigt und getötet zu haben, 1983 freigesprochen. Das Verfahren wurde 2022 gemäß § 362 Nr. 5 StPO wieder aufgenommen. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Regelung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Entscheidung erfolgte einstimmig mit einer Abweichung in der Meinung von Richterin Langenfeld und Richter Müller, die eine Ergänzung der bestehenden Wiederaufnahmegründe befürworteten.

published on 08.09.2022 15:31

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dürfen Polizisten, die Identität der sie filmenden Personen nicht ohne weiteres feststellen. Polizeiliche Maßnahmen wie die Identitätsfeststellung erfordern vielmehr tragfähige und
Author’s summary

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dürfen Polizisten, die Identität der sie filmenden Personen nicht ohne weiteres feststellen. Polizeiliche Maßnahmen wie die Identitätsfeststellung erfordern vielmehr tragfähige und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die filmende Person den Film unter Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz veröffentlichen will. Das höchste Gericht betont wiederholt, dass jeder Bürger grundsätzlich das Recht hat Polizeieinsätze zu filmen. Nur sofern eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Gut ersichtlich ist, darf eine Identitätsfeststellung erfolgen.

Rechtsanwälte Berlin - Streilfer&Kollegen

published on 30.08.2022 15:04

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Beschluss, 24. März 2021 Az.: - 1 BvR 2656/18 - - 1 BvR 78/20 - - 1 BvR 96/20 - - 1 BvR 288/20 -   In den Verfahrenüberdie Verfassungsbeschwerden   I.  1. des Herrn G…, 
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum...
(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist...