Das Bundesverfassungsgericht entscheidet

1.
über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes),
2.
über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes),
2a.
über den Ausschluss von Parteien von staatlicher Finanzierung (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes),
3.
über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Wahl oder den Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft eines Abgeordneten beim Bundestag betreffen (Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes),
3a.
über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4c des Grundgesetzes),
4.
über Anklagen des Bundestages oder des Bundesrates gegen den Bundespräsidenten (Artikel 61 des Grundgesetzes),
5.
über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes),
6.
bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes),
6a.
bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 des Grundgesetzes entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2a des Grundgesetzes),
6b.
darüber, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen werden könnte, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes (Artikel 93 Abs. 2 des Grundgesetzes),
7.
bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 3 und Artikel 84 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes),
8.
in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 des Grundgesetzes),
8a.
über Verfassungsbeschwerden (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes),
9.
über Richteranklagen gegen Bundesrichter und Landesrichter (Artikel 98 Abs. 2 und 5 des Grundgesetzes),
10.
über Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, wenn diese Entscheidung durch Landesgesetz dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen ist (Artikel 99 des Grundgesetzes),
11.
über die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes oder eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes oder sonstigen Landesrechts mit einem Bundesgesetz auf Antrag eines Gerichts (Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes),
11a.
über die Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Grundgesetz auf Vorlage nach § 36 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes,
12.
bei Zweifeln darüber, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugt, auf Antrag des Gerichts (Artikel 100 Abs. 2 des Grundgesetzes),
13.
wenn das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Verfassungsgerichts eines anderen Landes abweichen will, auf Antrag dieses Verfassungsgerichts (Artikel 100 Abs. 3 des Grundgesetzes),
14.
bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht (Artikel 126 des Grundgesetzes),
15.
in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen (Artikel 93 Abs. 3 des Grundgesetzes).

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Hochschulrecht: Vorlage des ob § 72 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

02.09.2011

Das BVerfG hat Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG zu prüfen – Anwalt für Studienplatzklage – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Verfassungsbeschwerde

17.08.2008

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Bundesverfassungsgericht

09.07.2008

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§ 86c SGB 8 zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 86c SGB 8 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Untersuchungsausschussgesetz - PUAG | § 36 Gerichtliche Zuständigkeiten


(1) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Bundesgerichtshof, soweit Artikel 93 des Grundgesetzes sowie § 13 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und die Vorschriften dieses Gesetzes nichts Abweichendes bestimmen. (2) Häl

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGGO 2015 | § 22


(1) Entscheidungen nach §§ 24 und 81a BVerfGG können ohne Zustellung des Antrags getroffen werden. Ebenso bedarf es keiner Zustellung, wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird (§§ 93a, 93b BVerfGG). (2) Die Zustellung durch den Vors
§ 86c SGB 8 wird zitiert von 6 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 34a


(1) Erweist sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9) als unbegründet, so sind dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen ein

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 31


(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. (2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gese

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 28


(1) Für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen gelten in den Fällen des § 13 Nummer 1, 2, 2a, 4 und 9 die Vorschriften der Strafprozeßordnung, in den übrigen Fällen die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. (2) Soweit ein Zeuge o

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 15


(1) Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Vizepräsident führen den Vorsitz in ihrem Senat. Sie werden von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden Richter des Senats vertreten. (2) Jeder Senat ist
§ 86c SGB 8 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Untersuchungsausschussgesetz - PUAG | § 36 Gerichtliche Zuständigkeiten


(1) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Bundesgerichtshof, soweit Artikel 93 des Grundgesetzes sowie § 13 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und die Vorschriften dieses Gesetzes nichts Abweichendes bestimmen. (2) Häl

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 06. Nov. 2018 - 12 A 69/18

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Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss, 27. Juli 2018 - 1 BvQ 73/17

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Tatbestand 1 Die Klägerin und Erinnerungsführerin hatte sich in der Hauptsache gegen die Entrichtung einer Steuer gewandt. Über das vom Finanzgericht Hamburg angestoßene Normenkontrollverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht ohne mündliche Verh

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16

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Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 6/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 4/17

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Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

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Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 25. Juli 2017 - 2 BvC 1/17

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Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

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Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

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Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

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Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Finanzgericht Münster Urteil, 13. Jan. 2016 - 13 K 1973/13 K

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Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 11. Nov. 2015 - 2 BvQ 40/15

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Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 30. Sept. 2015 - 2 BvQ 29/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 02. Juni 2015 - 2 BvE 7/11

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor 1. Die Antragsgegnerin hat durch ihre Antworten (Bundestagsdrucksache 17/6022) auf die Fragen 10. e) und g) der Kleinen Anfrage vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5847) die Antragstell

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Aug. 2014 - 20 A 1923/11

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. Juli 2014 - L 20 AY 138/13 B

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Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R

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Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Apr. 2014 - 2 K 1446/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. März 2014 - 2 BvE 7/12

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Feb. 2014 - 3 A 328/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2012 Anlage IV Nummer 3 (Grundgehaltssätze Bundesbesoldungsordnung W) zu § 32 Sa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Feb. 2014 - 3 A 156/09

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2008 – 26 K 3255/07 – für wirkungslos erklärt. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Feb. 2014 - 3 A 329/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2012 Anlage IV Nummer 3 (Grundgehaltssätze Bundesbesoldungsordnung W) zu § 32 Sa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Feb. 2014 - 3 A 155/09

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2008 – 26 K 476/07 – für wirkungslos erklärt. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 04. Feb. 2014 - 3 KO 28/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Gründe 1 Die Gerichtskosten-Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) ist unzulässig und wäre im Übrigen auch unbegründet. I. 2 1. Unzulässig ist die Erinnerung bereits deswegen, weil keine kostenrechtlichen Gesichtspunkte

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Jan. 2014 - 7 D 10029/14

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2014 - 1 BvL 2/13, 1 BvL 3/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 12 AL 3/11 R

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Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 12 KR 13/11 R

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Aug. 2013 - 1 A 2278/11

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Apr. 2013 - 2 BvL 20/08

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

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Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 17. Apr. 2013 - 2 BvQ 17/13

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Gründe 1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich im Wesentlichen darauf, dem Bundestag zu untersagen, dem Antrag des Bundesministeriums der Fina

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor 1. Die Antragsgegnerin hat den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm einen ihr a

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(1) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Bundesgerichtshof, soweit Artikel 93 des Grundgesetzes sowie § 13 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und die Vorschriften dieses Gesetzes nichts Abweichendes bestimmen. (2) Hält der...