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Rechtsdienstleister myRight scheitert mit Sammelklage Audi – Wir raten zur Einzelklage!
19.10.2022 17:16

Eine der bisher umfangreichsten Sammelklagen gegen Audi scheiterte vergangene Woche am Landgericht Ingolstadt. Die Sammelklage wurde abgewiesen, da die Abtretungsvereinbarungen der 2.800 Audi-Kunden von dem Gericht für unzulässig erklärt wurden. Die Chancen für...

Dieselskandal Daimler: In Großbritannien drohen nun satte Entschädigungszahlungen
19.10.2022 17:16

Nach Deutschland und den USA nimmt nun der Dieselskandal Daimler in Großbritannien Fahrt auf. Experten sprechen vom „höchsten Volumen in der schottischen Rechtsgeschichte“. Auch für betrogene Autofahrer in Deutschland stellt dies eine vielversprechende Größe...

BGH Urteile VW-Abgasskandal – Warum Sie JETZT klagen sollten
19.10.2022 17:16

Ende Juli 2020 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) vier weitere Klagen im https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/abgasskandal-vw/ gegen den https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/vw-abgasskandal/ Konzern. In Pressemitteilungen des BGH vom...

Abgasskandal: Rückruf Subaru – Jetzt Schadensersatz einfordern!
19.10.2022 17:16

Seit dem 20.05.2020 ist ein neuer Rückruf aufgrund des https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/abgasskandal/ bekannt geworden. Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) rief erstmals mehrere Modelle von Subaru (einem japanischen Hersteller) zurück. Damit reiht sich...

Gute Nachrichten für Kreditnehmer – EuGH bestätigt Widerruf von Darlehensverträgen
16.06.2022 03:50

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass https://www.db-anwaelte.de/aktuelles/darlehen/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-in-darlehensvertraegen/ mit unklaren Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden können. Der EuGH erklärt...

Neues „Grundsatzurteil“ im Abgasskandal gegen BMW
19.10.2022 17:16

Das neue Urteil im BMW-Abgasskandal dürfte ein Meilenstein im Abgasskandal gegen BMW für geschädigte Käufer darstellen. Erstmals in Deutschland machte ein Gericht fundierte und weitreichende Feststellungen zur Unzulässigkeit einer verbotenen Abschalteinrichtung...

Sammelklage VW – Soforthilfe für Geschädigte
19.10.2022 17:16

Am 28.02.2020 wurde bei der Sammelklage gegen VW ein Vergleich geschlossen. Einige der angemeldeten Kläger sollen dadurch eine Entschädigung zwischen 1.350 EUR und 6.257 EUR pro Fahrzeug erhalten. „Die Entschädigungen die Volkswagen anbietet, liegen deutlich unter...

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Das Angebot aus der Sammelklage VW ist für die betroffenen Verbraucher nicht lukrativ.
Quelle: Decker & Böse

Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung
15.06.2022 20:52

»  Rechtsanwalt Andreas Kugel zum Thema Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Rechtsanwalt Andreas Kugel Anwaltskanzlei Dr. Esser D-74523 Schwäbisch Hall Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Nicht...

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Nur mit Hilfe der auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierten Anwältinnen und Anwälte ist es i. d. R. möglich, dem gegnerischen Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2025 - 3 StR 405/24
03.07.2025 17:00

BGH kippt Strafausspruch wegen doppelter Sanktion: Warum das Urteil vom 17. April 2025 (3 StR 405/24) für Strafverteidiger und Strafrichter gleichermaßen relevant ist Wer sollte dieses Urteil kennen – und warum? Strafverteidiger, Strafrichter und...

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BGH kippt Strafausspruch wegen doppelter Sanktion: Warum das Urteil vom 17. April 2025 (3 StR 405/24) für Strafverteidiger und Strafrichter gleichermaßen relevant ist

Wer sollte dieses Urteil kennen – und warum?

Strafverteidiger, Strafrichter und Staatsanwälte müssen dieses Urteil kennen. Es betrifft die Frage, ob neben einer Freiheitsstrafe zusätzlich eine Geldstrafe nach § 41 StGB verhängt werden darf, wenn gleichzeitig die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB erfolgt – etwa bei wirtschaftlich motivierten Straftaten wie massenhafter Urkundenfälschung oder Betrug. Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) korrigiert die Vorinstanz deutlich und stellt klar: Die gleichzeitige Verhängung beider Sanktionen bedarf sorgfältiger Begründung – andernfalls ist sie rechtsfehlerhaft.

Was steht im Urteil?

Ein Angeklagter hatte über Monate hinweg Impfpässe gefälscht und verkauft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung), zusätzlich zu 210 Tagessätzen Geldstrafe – und ordnete die Einziehung von 15.790 € als Tatertrag an. Der BGH hob auf Revision der Staatsanwaltschaft den Strafausspruch auf: Die Strafkammer hatte zwar die Bereicherung gesehen, aber nicht dargelegt, warum trotz Einziehung zusätzlich eine Geldstrafe erforderlich sei. Die Rechtslage sei hier differenziert zu prüfen, die bloße Kombination von Sanktionen reiche nicht.

Fazit vorab: Ein scharfes Urteil zur Balance von Sanktionen – mit Signalwirkung für alle Strafzumessungsentscheidungen, bei denen Vermögensvorteile eine Rolle spielen. Eine vertiefte Analyse kann im Urteilskommentar von Rechtsanwalt Dirk Streifler nachgelesen werden.

Bundesgerichtshof Urteil, 9. Apr. 2025 - 1 StR 371/24
03.07.2025 16:08

Dieses Urteil betrifft alle, die mit strafgerichtlicher Hauptverhandlungspraxis zu tun haben: Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger. Der Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) hat am 9. April 2025 eine...

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Dieses Urteil betrifft alle, die mit strafgerichtlicher Hauptverhandlungspraxis zu tun haben: Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger. Der Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) hat am 9. April 2025 eine für das Strafverfahren richtungsweisende Entscheidung getroffen: Er stellt klar, dass auch Staatsanwälte eine angemessene Überlegungszeit benötigen, wenn sie einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen – und dass interne Abstimmungswege der Behörde dabei zu berücksichtigen sind.

Konkret hatte ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein Ablehnungsgesuch gegen vier Berufsrichter erst am Abend des Folgetags einer Verständigungsankündigung gestellt – also anderthalb Tage nach dem auslösenden Ereignis. Das Landgericht München I hielt das für „nicht mehr unverzüglich“ und verwarf das Gesuch als unzulässig. Der BGH sah das anders und hob das Urteil wegen eines absoluten Revisionsgrundes (§ 338 Nr. 3 StPO) auf: Der Staatsanwalt habe ohne schuldhaftes Zögern gehandelt. Das Gericht habe willkürlich entschieden und damit gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter) verstoßen.

Der Beschluss stärkt das Gleichbehandlungsgebot und die institutionelle Rolle der Staatsanwaltschaft im Strafprozess. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Zulässigkeit von Befangenheitsanträgen, sondern auch das richtige Verständnis von „Unverzüglichkeit“ im Verfahrensrecht. Eine vertiefte Analyse der dogmatischen und prozessualen Konsequenzen kann hier nachgelesen werden.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Aug. 2024 - 5 StR 326/23
11.05.2025 21:34

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2024 (5 StR 326/23) dürfte eines der letzten Strafverfahren zur juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde gewesen sein. Im Mittelpunkt stand eine ehemalige Stenotypistin des KZ Stutthof...

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2024 (5 StR 326/23) dürfte eines der letzten Strafverfahren zur juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde gewesen sein. Im Mittelpunkt stand eine ehemalige Stenotypistin des KZ Stutthof, die im Alter von 18 Jahren dem Lagerkommandanten zuarbeitete. Sie wurde rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt. Der BGH bestätigt, dass auch bürokratische Tätigkeiten – wie das Erstellen von Kommandanturbefehlen – strafbare Beiträge zu systematisch organisierten Tötungen sein können, wenn sie in Kenntnis der Umstände geleistet werden. Die Entscheidung steht exemplarisch für die neue Rechtsprechungslinie, nach der auch untergeordnete Akteure strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie das NS-Vernichtungsprogramm organisatorisch mittrugen.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2025 - XII ZR 76/24
13.04.2025 12:16

Wann beginnt ein befristetes Mietverhältnis – und darf man es vor dem Baubeginn kündigen? Der Bundesgerichtshof klärt mit seinem Urteil zentrale Fragen rund um die Vertragsgestaltung bei Windkraftprojekten: Was passiert, wenn der Beginn eines...

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Wann beginnt ein befristetes Mietverhältnis – und darf man es vor dem Baubeginn kündigen?

Der Bundesgerichtshof klärt mit seinem Urteil zentrale Fragen rund um die Vertragsgestaltung bei Windkraftprojekten: Was passiert, wenn der Beginn eines Nutzungsvertrags an eine Genehmigung gekoppelt ist, die vielleicht nie erteilt wird? Liegt dann ein unbefristeter Vertrag vor – und darf der Grundstückseigentümer ordentlich kündigen?

Das Urteil richtet sich an alle, die Nutzungsverträge für Windkraftanlagen gestalten, prüfen oder durchsetzen – insbesondere Energieprojektierer, Grundstückseigentümer, Notare und Anwälte im Energierecht oder Immobilienrecht.

Rechtlich spannend ist die Abgrenzung zwischen aufschiebend bedingten Mietverhältnissen (§ 158 Abs. 1 BGB) und echten Befristungen (§ 542 Abs. 2 BGB). Der BGH stellt klar: Wenn ungewiss ist, ob das Ereignis (z. B. eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung) überhaupt eintritt, liegt keine echte Befristung vor – es gelten dann andere Kündigungsregeln.

Zugleich stellt der Senat hohe Anforderungen an den Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularvertrag – auch bei langen Schwebezeiten ohne Entgeltpflicht. Das Urteil betont die Interessen der Betreiber an Planungssicherheit und anerkennt gleichzeitig die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer – und bietet damit einen wichtigen Maßstab zur rechtssicheren Vertragsgestaltung im Energiesektor.

Bundesgerichtshof Beschluss, 9. Jan. 2025 - 3 StR 340/24
25.03.2025 12:17

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (3. Strafsenat) vom 9. Januar 2025 betrifft die Anforderungen an die Verurteilung wegen Verstößen gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 4 Satz 1 Nr. 2 GewSchG). Der BGH hebt...

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Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (3. Strafsenat) vom 9. Januar 2025 betrifft die Anforderungen an die Verurteilung wegen Verstößen gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 4 Satz 1 Nr. 2 GewSchG). Der BGH hebt hervor, dass das Strafgericht die materiellen Voraussetzungen der familiengerichtlichen Vergleichsbestätigung eigenständig prüfen und nachvollziehbar im Urteil darlegen muss. Unterbleibt dies – wie im zugrundeliegenden Fall –, ist die Verurteilung insoweit aufzuheben.

Der Beschluss bietet insbesondere Strafverteidiger:innen, Familienrechtler:innen und Praktikern mit Schnittstellen zum Gewaltschutzrecht wichtige Orientierung zur strafprozessualen Behandlung von Schutzanordnungen und Vergleichen im Kontext häuslicher Gewalt. Darüber hinaus stellt der BGH klar, dass fehlerhafte Einstellungsbeschlüsse nach § 154 StPO in Entscheidungen nach § 154a StPO umzudeuten sind – ein Aspekt, der auch für die Verfahrensführung bedeutsam ist.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2024 - IX ZR 146/22
12.03.2025 18:30

Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderu...

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 15. Feb. 2025 - 2 BvR 230/25
18.02.2025 13:10

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit,  vertreten durch die Vorsitzende (...), - Bevollmächtigter: (...) -   gegen a)   die Nichtberücksichtigung der...

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Sept. 2024 - 15 K 7121/23
16.02.2025 13:17

Zur Frage der Zweckverfehlung bei der Gewährung eines Zuschusses nach der Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe...