Baden-Württemberg

Baden-Württemberg
Orte in {{regionname}}
Gerichte in {{regionname}}
Anwälte in {{regionname}}
Steuerberater in {{regionname}}
Wirtschaftsprüfer in {{regionname}}
Unternehmensberater in {{regionname}}
Artikel von Anwälten {{regionname}}
Urteilen von Gerichten in {{regionname}}

In Baden-Württemberg finden Sie bei ra.de 166 Gerichte.
Außerdem finden Sie:
1833 Anwaltskanzleien mit 3643 Anwälten,
2 Kanzleien, bei denen Steuerberater tätig sind,
1 Kanzlei, bei der Wirtschaftsprüfer tätig sind

Außerdem finden Sie

1 Unternehmensberaterbüro mit 1 Unternehmensberater, sowie

Gerichte in {{regionname}}

Steuerberater in {{regionname}}

WHBS PartGmbB Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
76133Karlsruhe

Sie?

Wirtschaftsprüfer in {{regionname}}

VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB
72764Reutlingen

Sie?

Unternehmensberater in {{regionname}}

Joachim Lindenberg
76228Karlsruhe

Sie?

Anwälte in {{regionname}}

Anwaltskanzlei Simon Dotterweich
78462Konstanz
KPW PartmbB
70173Stuttgart
Rechtsanwalt M.C.C. Trautmann Karlsruhe
76131Karlsruhe-Süd
Rechtsanwalt Bernd Goecke | Fachanwalt für Verkehrsrecht
70193Stuttgart
Kanzlei Bulić & Teufel
72108Rottenburg am Neckar
GÜZEL Anwaltskanzlei
70190Stuttgart

Sie?

VAO - Anwaltskanzlei Verkehrsrecht/Familienrecht
70435Stuttgart
Rechtsdienstleister myRight scheitert mit Sammelklage Audi – Wir raten zur Einzelklage!
19.10.2022 17:16

Eine der bisher umfangreichsten Sammelklagen gegen Audi scheiterte vergangene Woche am Landgericht Ingolstadt. Die Sammelklage wurde abgewiesen, da die Abtretungsvereinbarungen der 2.800 Audi-Kunden von dem Gericht für unzulässig erklärt wurden. Die Chancen für...

Dieselskandal Daimler: In Großbritannien drohen nun satte Entschädigungszahlungen
19.10.2022 17:16

Nach Deutschland und den USA nimmt nun der Dieselskandal Daimler in Großbritannien Fahrt auf. Experten sprechen vom „höchsten Volumen in der schottischen Rechtsgeschichte“. Auch für betrogene Autofahrer in Deutschland stellt dies eine vielversprechende Größe...

BGH Urteile VW-Abgasskandal – Warum Sie JETZT klagen sollten
19.10.2022 17:16

Ende Juli 2020 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) vier weitere Klagen im https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/abgasskandal-vw/ gegen den https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/vw-abgasskandal/ Konzern. In Pressemitteilungen des BGH vom...

Abgasskandal: Rückruf Subaru – Jetzt Schadensersatz einfordern!
19.10.2022 17:16

Seit dem 20.05.2020 ist ein neuer Rückruf aufgrund des https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/abgasskandal/ bekannt geworden. Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) rief erstmals mehrere Modelle von Subaru (einem japanischen Hersteller) zurück. Damit reiht sich...

Gute Nachrichten für Kreditnehmer – EuGH bestätigt Widerruf von Darlehensverträgen
16.06.2022 03:50

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass https://www.db-anwaelte.de/aktuelles/darlehen/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-in-darlehensvertraegen/ mit unklaren Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden können. Der EuGH erklärt...

Neues „Grundsatzurteil“ im Abgasskandal gegen BMW
19.10.2022 17:16

Das neue Urteil im BMW-Abgasskandal dürfte ein Meilenstein im Abgasskandal gegen BMW für geschädigte Käufer darstellen. Erstmals in Deutschland machte ein Gericht fundierte und weitreichende Feststellungen zur Unzulässigkeit einer verbotenen Abschalteinrichtung...

Sammelklage VW – Soforthilfe für Geschädigte
19.10.2022 17:16

Am 28.02.2020 wurde bei der Sammelklage gegen VW ein Vergleich geschlossen. Einige der angemeldeten Kläger sollen dadurch eine Entschädigung zwischen 1.350 EUR und 6.257 EUR pro Fahrzeug erhalten. „Die Entschädigungen die Volkswagen anbietet, liegen deutlich unter...

Author’s summary

Das Angebot aus der Sammelklage VW ist für die betroffenen Verbraucher nicht lukrativ.
Quelle: Decker & Böse

Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung
15.06.2022 20:52

»  Rechtsanwalt Andreas Kugel zum Thema Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Rechtsanwalt Andreas Kugel Anwaltskanzlei Dr. Esser D-74523 Schwäbisch Hall Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Nicht...

Author’s summary

Nur mit Hilfe der auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierten Anwältinnen und Anwälte ist es i. d. R. möglich, dem gegnerischen Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2025 - I ZB 47/25
29.12.2025 18:03

Der BGH (Beschluss vom 22.10.2025 – I ZB 47/25) stärkt Gläubiger in der Zwangsvollstreckung gegen GmbHs, wenn eine „Strohfrau“-Geschäftsführung im Vermögensauskunftstermin nur erklärt, sie wisse nichts. Grundsä...

Author’s summary

Der BGH (Beschluss vom 22.10.2025 – I ZB 47/25) stärkt Gläubiger in der Zwangsvollstreckung gegen GmbHs, wenn eine „Strohfrau“-Geschäftsführung im Vermögensauskunftstermin nur erklärt, sie wisse nichts. Grundsätzlich muss die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO derjenige abgeben, der im Termin Geschäftsführer ist (§ 35 GmbHG). Ein früherer Geschäftsführer bleibt nur in Missbrauchsfällen verpflichtet (z. B. wenn Organwechsel im Vollstreckungsverfahren gezielt zur Vereitelung erfolgen). Neu ist: Wenn der formelle Geschäftsführer ersichtlich nur „vorgeschoben“ ist und keine echte Auskunft liefern kann, darf auf Antrag des Gläubigers auch der faktische Geschäftsführer zur Vermögensauskunft geladen werden. Die Sache wurde an das LG zurückverwiesen, damit es klärt, ob der Alleingesellschafter tatsächlich als faktischer Geschäftsführer agierte – und ggf. die Ladung anordnet. Praktisch bedeutet das: Vollstreckung kann nicht mehr durch registerförmige „Leervertretung“ leer laufen; Gerichte müssen tatsächliche Einflussverhältnisse stärker prüfen.

Für Gläubiger ist das ein Hebel gegen GmbHs, die die Vermögensauskunft über eine unwissende Person „ins Leere“ laufen lassen.

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2025 - II ZR 154/23
25.12.2025 15:04

Das Urteil des BGH vom 30.09.2025 – II ZR 154/23 richtet sich an alle, die mit Organhaftung, D&O-Deckungsvergleichen, Hauptversammlungen und Aktionärsrechten zu tun haben – insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte, Syndizi, HV-Notare...

Author’s summary

Das Urteil des BGH vom 30.09.2025 – II ZR 154/23 richtet sich an alle, die mit Organhaftung, D&O-Deckungsvergleichen, Hauptversammlungen und Aktionärsrechten zu tun haben – insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte, Syndizi, HV-Notare und Anlegervertreter. Der BGH erklärt den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung zum D&O-Deckungsvergleich im Dieselskandal wegen Einberufungsmängeln und Intransparenz der Tagesordnung für nichtig und zwingt das OLG zur erneuten Prüfung der Haftungsvergleiche mit Ex-Vorständen. Unter dem Urteil folgt ein ausführlicher, kritischer Kommentar, der die Entscheidung systematisch einordnet, Praxisfolgen für Organhaftung und HV-Organisation aufzeigt und die umstrittenen Problemkreise im Lichte abweichender Meinungen und Rechtsprechung vertieft.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2025 - VIII ZR 256/23
01.12.2025 20:24

Das vorliegende Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 14. 5. 2025 – VIII ZR 256/23 grenzt das Kündigungsrecht wegen „Verzugs mit einer Sicherheitsleistung“ auf Barkautionen ein.

Author’s summary

Das vorliegende Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 14. 5. 2025 – VIII ZR 256/23 grenzt das Kündigungsrecht wegen „Verzugs mit einer Sicherheitsleistung“ auf Barkautionen ein.

Bundesgerichtshof Urteil, 7. Nov. 2025 - V ZR 155/24
26.11.2025 15:22

Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich...

Author’s summary

Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich der bereicherungsrechtliche Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung des Eigentums; ist zudem das Erfüllungsgeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig, kommt die Grundbuchberichtigung in Betracht.
Besonders praxisrelevant ist die Entscheidung, weil der BGH festhält, dass für die Darlegung eines wucherähnlichen Missverhältnisses bei Miteigentumsanteilen grundsätzlich der Verkehrswert des Gesamtgrundstücks genügt und der Anteil wertmäßig proportional zugrunde gelegt werden kann. Das erleichtert die Substantiierung von Klagen und schafft klare Leitlinien für anwaltliche Beratung in Fällen von § 138 BGB und bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2023 - IX ZR 112/22
19.11.2025 13:50

Worum geht es?Der Bundesgerichtshof befasst sich in diesem Urteil (BGH, 26.10.2023 – IX ZR 112/22) mit zentralen Fragen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO a.F. Im Fokus steht die Widerlegung der Kenntnisvermutung: Wann darf ein Anfechtungsgegner...

Author’s summary

Worum geht es?
Der Bundesgerichtshof befasst sich in diesem Urteil (BGH, 26.10.2023 – IX ZR 112/22) mit zentralen Fragen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO a.F. Im Fokus steht die Widerlegung der Kenntnisvermutung: Wann darf ein Anfechtungsgegner tatsächlich davon ausgehen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger noch vollständig befriedigen kann?

Warum lesenswert?
Die Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an den „Beweis des Gegenteils“ und stellt klar, dass bloße Hoffnung oder unverlässliche Angaben des Schuldners nicht genügen. Für Insolvenzverwalter wie auch potenzielle Anfechtungsgegner enthält das Urteil wichtige Leitlinien zur Beurteilung von Zahlungsflüssen, Krisenindikatoren und Informationspflichten.

Kurz: Ein grundlegendes Urteil zur Reichweite und Widerlegung der Vorsatzanfechtung – praxisrelevant und klärend.

Bundesgerichtshof Beschluss, 3. Juli 2025 - V ZB 17/24
05.11.2025 15:34

Wer sollte den Beschluss lesen – und warum?Notarinnen und Notare, Grundbuch- und Immobilienrechtler, Gesellschafts‑ und M&A‑Praktiker sowie Berater von (Alt‑)GbR‑Strukturen. Der Beschluss bringt Klarheit in eine Alltagsfrage seit Inkrafttreten des MoPeG:...

Author’s summary

Wer sollte den Beschluss lesen – und warum?
Notarinnen und Notare, Grundbuch- und Immobilienrechtler, Gesellschafts‑ und M&A‑Praktiker sowie Berater von (Alt‑)GbR‑Strukturen. Der Beschluss bringt Klarheit in eine Alltagsfrage seit Inkrafttreten des MoPeG: Darf eine vor dem 1.1.2024 im Grundbuch eingetragene „alte GbR“ ohne vorherige Registereintragung Eigentum übertragen?

Was steht drin?
Der BGH verlangt für jede grundbuchliche Verfügung einer GbR nach dem 1.1.2024 die vorherige Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister; eine bloße „Alt‑GbR‑Eigentümerin“ genügt nicht. Weder der Umstand, dass die GbR bereits aufgelöst ist, noch dass das Grundstück ihr einziges Vermögen darstellt, eröffnet eine Ausnahme. Eine Analogie zu § 40 GBO lehnt der BGH ab; § 47 GBO n.F. sei als bindende Soll‑Vorschrift zu verstehen. Ergebnis: Erst eGbR‑Eintragung, dann Verfügung im Grundbuch. 

Bundesgerichtshof Urteil, 5. Dez. 2024 - IX ZR 122/23
05.11.2025 15:12

Für wen ist das Urteil relevant?  Für Insolvenzverwalter:innen, Lieferanten, Dienstleister, CFOs und Prozessanwält:innen im Anfechtungsrecht. Warum ist es lesenswert?  Der BGH definiert erstmals klar, wann das Bargeschä...

Author’s summary

Für wen ist das Urteil relevant? 

Für Insolvenzverwalter:innen, Lieferanten, Dienstleister, CFOs und Prozessanwält:innen im Anfechtungsrecht.


Warum ist es lesenswert? 

Der BGH definiert erstmals klar, wann das Bargeschäftsprivileg (§ 142 InsO) bei der Vorsatzanfechtung trotz gleichwertigen Leistungsaustauschs durch „unlauteres Handeln“ des Schuldners durchbrochen wird – und wann nicht.


Was steht drin? 

„Unlauter“ ist ein Bargeschäft nur, wenn es weniger der ordentlichen Abwicklung dient als vielmehr der gezielten Schädigung der übrigen Gläubiger oder der gezielten Bevorzugung des Leistungsempfängers (z. B. um einen Insolvenzantrag abzuwenden). Bloß verlustträchtige Fortführung des Geschäfts – selbst erkannt – genügt nicht. Ergebnis: Zahlungen im engen Austausch für betriebsnotwendige Leistungen blieben im Fall IX ZR 122/23 anfechtungsfest. 

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2025 - IX ZR 229/22
04.11.2025 14:33

Warum ist das Urteil lesenswert?  Der BGH legt fest, wann eine streitige, aber vorläufig vollstreckbar titulierte Forderung bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) mit ihrem Nennwert in...

Author’s summary

Warum ist das Urteil lesenswert? 

Der BGH legt fest, wann eine streitige, aber vorläufig vollstreckbar titulierte Forderung bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) mit ihrem Nennwert in den Liquiditätsstatus einzustellen ist – mit unmittelbaren Folgen u. a. für Anfechtungsprozesse und die Organhaftung.


Was steht drin? 

Sobald die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und der Gläubiger tatsächlich vollstreckt, ist die titulierte Forderung voll zu berücksichtigen; bloße Rechtsmittel des Schuldners ändern daran nichts. Der Senat stärkt damit den Schutz der Gläubiger und erschwert „Weg‑Diskussionen“ titulierten Zahlungsdrucks.