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Rechtsdienstleister myRight scheitert mit Sammelklage Audi – Wir raten zur Einzelklage!
19.10.2022 17:16

Eine der bisher umfangreichsten Sammelklagen gegen Audi scheiterte vergangene Woche am Landgericht Ingolstadt. Die Sammelklage wurde abgewiesen, da die Abtretungsvereinbarungen der 2.800 Audi-Kunden von dem Gericht für unzulässig erklärt wurden. Die Chancen für...

Dieselskandal Daimler: In Großbritannien drohen nun satte Entschädigungszahlungen
19.10.2022 17:16

Nach Deutschland und den USA nimmt nun der Dieselskandal Daimler in Großbritannien Fahrt auf. Experten sprechen vom „höchsten Volumen in der schottischen Rechtsgeschichte“. Auch für betrogene Autofahrer in Deutschland stellt dies eine vielversprechende Größe...

BGH Urteile VW-Abgasskandal – Warum Sie JETZT klagen sollten
19.10.2022 17:16

Ende Juli 2020 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) vier weitere Klagen im https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/abgasskandal-vw/ gegen den https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/vw-abgasskandal/ Konzern. In Pressemitteilungen des BGH vom...

Abgasskandal: Rückruf Subaru – Jetzt Schadensersatz einfordern!
19.10.2022 17:16

Seit dem 20.05.2020 ist ein neuer Rückruf aufgrund des https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/abgasskandal/ bekannt geworden. Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) rief erstmals mehrere Modelle von Subaru (einem japanischen Hersteller) zurück. Damit reiht sich...

Gute Nachrichten für Kreditnehmer – EuGH bestätigt Widerruf von Darlehensverträgen
16.06.2022 03:50

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass https://www.db-anwaelte.de/aktuelles/darlehen/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-in-darlehensvertraegen/ mit unklaren Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden können. Der EuGH erklärt...

Neues „Grundsatzurteil“ im Abgasskandal gegen BMW
19.10.2022 17:16

Das neue Urteil im BMW-Abgasskandal dürfte ein Meilenstein im Abgasskandal gegen BMW für geschädigte Käufer darstellen. Erstmals in Deutschland machte ein Gericht fundierte und weitreichende Feststellungen zur Unzulässigkeit einer verbotenen Abschalteinrichtung...

Sammelklage VW – Soforthilfe für Geschädigte
19.10.2022 17:16

Am 28.02.2020 wurde bei der Sammelklage gegen VW ein Vergleich geschlossen. Einige der angemeldeten Kläger sollen dadurch eine Entschädigung zwischen 1.350 EUR und 6.257 EUR pro Fahrzeug erhalten. „Die Entschädigungen die Volkswagen anbietet, liegen deutlich unter...

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Das Angebot aus der Sammelklage VW ist für die betroffenen Verbraucher nicht lukrativ.
Quelle: Decker & Böse

Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung
15.06.2022 20:52

»  Rechtsanwalt Andreas Kugel zum Thema Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Rechtsanwalt Andreas Kugel Anwaltskanzlei Dr. Esser D-74523 Schwäbisch Hall Abschleppkosten -keine Pflicht des Geschädigten zur Marktforschung Nicht...

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Nur mit Hilfe der auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierten Anwältinnen und Anwälte ist es i. d. R. möglich, dem gegnerischen Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 3. Juli 2025 - V ZB 17/24
05.11.2025 15:34

Wer sollte den Beschluss lesen – und warum?Notarinnen und Notare, Grundbuch- und Immobilienrechtler, Gesellschafts‑ und M&A‑Praktiker sowie Berater von (Alt‑)GbR‑Strukturen. Der Beschluss bringt Klarheit in eine Alltagsfrage seit Inkrafttreten des MoPeG:...

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Wer sollte den Beschluss lesen – und warum?
Notarinnen und Notare, Grundbuch- und Immobilienrechtler, Gesellschafts‑ und M&A‑Praktiker sowie Berater von (Alt‑)GbR‑Strukturen. Der Beschluss bringt Klarheit in eine Alltagsfrage seit Inkrafttreten des MoPeG: Darf eine vor dem 1.1.2024 im Grundbuch eingetragene „alte GbR“ ohne vorherige Registereintragung Eigentum übertragen?

Was steht drin?
Der BGH verlangt für jede grundbuchliche Verfügung einer GbR nach dem 1.1.2024 die vorherige Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister; eine bloße „Alt‑GbR‑Eigentümerin“ genügt nicht. Weder der Umstand, dass die GbR bereits aufgelöst ist, noch dass das Grundstück ihr einziges Vermögen darstellt, eröffnet eine Ausnahme. Eine Analogie zu § 40 GBO lehnt der BGH ab; § 47 GBO n.F. sei als bindende Soll‑Vorschrift zu verstehen. Ergebnis: Erst eGbR‑Eintragung, dann Verfügung im Grundbuch. 

Bundesgerichtshof Urteil, 5. Dez. 2024 - IX ZR 122/23
05.11.2025 15:12

Für wen ist das Urteil relevant?  Für Insolvenzverwalter:innen, Lieferanten, Dienstleister, CFOs und Prozessanwält:innen im Anfechtungsrecht. Warum ist es lesenswert?  Der BGH definiert erstmals klar, wann das Bargeschä...

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Für wen ist das Urteil relevant? 

Für Insolvenzverwalter:innen, Lieferanten, Dienstleister, CFOs und Prozessanwält:innen im Anfechtungsrecht.


Warum ist es lesenswert? 

Der BGH definiert erstmals klar, wann das Bargeschäftsprivileg (§ 142 InsO) bei der Vorsatzanfechtung trotz gleichwertigen Leistungsaustauschs durch „unlauteres Handeln“ des Schuldners durchbrochen wird – und wann nicht.


Was steht drin? 

„Unlauter“ ist ein Bargeschäft nur, wenn es weniger der ordentlichen Abwicklung dient als vielmehr der gezielten Schädigung der übrigen Gläubiger oder der gezielten Bevorzugung des Leistungsempfängers (z. B. um einen Insolvenzantrag abzuwenden). Bloß verlustträchtige Fortführung des Geschäfts – selbst erkannt – genügt nicht. Ergebnis: Zahlungen im engen Austausch für betriebsnotwendige Leistungen blieben im Fall IX ZR 122/23 anfechtungsfest. 

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2025 - IX ZR 229/22
04.11.2025 14:33

Warum ist das Urteil lesenswert?  Der BGH legt fest, wann eine streitige, aber vorläufig vollstreckbar titulierte Forderung bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) mit ihrem Nennwert in...

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Warum ist das Urteil lesenswert? 

Der BGH legt fest, wann eine streitige, aber vorläufig vollstreckbar titulierte Forderung bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) mit ihrem Nennwert in den Liquiditätsstatus einzustellen ist – mit unmittelbaren Folgen u. a. für Anfechtungsprozesse und die Organhaftung.


Was steht drin? 

Sobald die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und der Gläubiger tatsächlich vollstreckt, ist die titulierte Forderung voll zu berücksichtigen; bloße Rechtsmittel des Schuldners ändern daran nichts. Der Senat stärkt damit den Schutz der Gläubiger und erschwert „Weg‑Diskussionen“ titulierten Zahlungsdrucks. 

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2025 - IX ZR 203/23
04.11.2025 14:24

Warum ist das Urteil lesenswert?  Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Grenze: Die Verwertung einer Leasingsache durch den Leasinggeber nach Verfahrenseröffnung ist kein Fall der „Doppelsicherheiten“. Damit ändert sich, an wen die...

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Warum ist das Urteil lesenswert? 

Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Grenze: Die Verwertung einer Leasingsache durch den Leasinggeber nach Verfahrenseröffnung ist kein Fall der „Doppelsicherheiten“. Damit ändert sich, an wen die Masse sich halten kann – und wann Gesellschafter‑Bürgen Erstattungsansprüchen ausgesetzt sind.


Was steht drin? 

Der BGH verneint eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO), wenn der Leasinggeber sein eigenes Eigentum verwertet, und lehnt deshalb einen Erstattungsanspruch analog § 143 Abs. 3 S. 1 InsO ab. Die Vorinstanzen, die noch zugunsten des Verwalters entschieden hatten, werden korrigiert. Für die Praxis bedeutet das: Leasing ≠ Gesellschaftssicherheit – die Doppelsicherheiten‑Rechtsprechung greift nicht.

Bundesgerichtshof Urteil, 6. März 2025 - IX ZR 209/23
04.11.2025 11:11

Warum lesen?  Der BGH schärft die Leitplanken für Gläubigeranfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz bei Vermögensverschiebungen an nahestehende Personen und konkretisiert die sekundäre Darlegungslast des...

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Warum lesen? 

Der BGH schärft die Leitplanken für Gläubigeranfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz bei Vermögensverschiebungen an nahestehende Personen und konkretisiert die sekundäre Darlegungslast des Anfechtungsgegners: Wer als Käufer:in im Familienkreis Grundstücke erwirbt, muss bei substanziellem Bestreiten der Gegenseite zum Kaufpreisfluss plausibel vortragen – Belege sind nicht zwingend, Schweigen ist riskant.


Was steht im Urteil?

Der Senat betont, dass Schlüsse aus der Nähebeziehung (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO) der freien Beweiswürdigung unterliegen; zur Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz können auch äußere Umstände (z. B. nicht gezahlter Kaufpreis, titulierte Forderungen, Zwangssicherungshypothek) beitragen. Gegenstand der Anfechtung ist der Gesamtvorgang bis zur Eigentumsumschreibung – gegebenenfalls auch gegenüber Rechtsnachfolger:innen. 

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2025 - IX ZR 141/23
04.11.2025 10:58

Der BGH zeigt, wie sich Scheingewinnausschüttungen in Schneeballsystemen nach § 134 InsO zurückholen lassen – und wann die Kenntnis der Nichtschuld (§ 814 BGB) der handelnden Personen ausreicht. Ausschü...

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Der BGH zeigt, wie sich Scheingewinnausschüttungen in Schneeballsystemen nach § 134 InsO zurückholen lassen – und wann die Kenntnis der Nichtschuld (§ 814 BGB) der handelnden Personen ausreicht.

Ausschüttungen auf „Gewinne“, die tatsächlich aus neuen Anlegergeldern stammen, sind rechtsgrundlos und im Regelfall unentgeltlich. Für die Kenntnis der Nichtschuld genügt, dass die Verantwortlichen wissen, dass keine Gewinne erwirtschaftet werden; eine Detailkenntnis des gesamten Systems ist nicht erforderlich. Beweisrechtlich stärkt der BGH die Verfahrensfairness: Angebotene Zeugen sind zu vernehmen; eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist unzulässig. 

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Juli 2025 - IX ZR 32/24
04.11.2025 10:42

Der BGH klärt, wann Steuerzahlungen (Lohn‑/Umsatzsteuer) im Vierjahreszeitraum als unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) angefochten werden können – und zieht eine scharfe Grenze zwischen dem Regelfall der Anfechtungsfestigkeit ...

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Der BGH klärt, wann Steuerzahlungen (Lohn‑/Umsatzsteuer) im Vierjahreszeitraum als unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) angefochten werden können – und zieht eine scharfe Grenze zwischen dem Regelfall der Anfechtungsfestigkeit und einem engen Ausnahmefenster.


Was steht im Wesentlichen im Urteil? 

Zahlungen auf Steuerbescheide oder Steueranmeldungen sind grundsätzlich entgeltlich und damit nicht nach § 134 InsO anfechtbar – selbst wenn die Steuer materiell nicht entstanden warAusnahmsweise liegt Unentgeltlichkeit vor, wenn der Schuldner offenkundig und zweifelsfrei eine objektiv nicht bestehende Steuerpflicht selbst herbeiführt (z. B. Lohnsteueranmeldungen zu „Scheinarbeitsverhältnissen“). Im Streitfall hält der BGH Rückgewähransprüche wegen Lohnsteuerzahlungen für Personen ohne reale Arbeitsleistung aufrecht und verweist die Sache hinsichtlich der Umsatzsteuer – mangels hinreichender Feststellungen – zurück. 

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2025 - IX ZR 189/24
04.11.2025 10:16

Warum lesen?  Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Linie, wann Forderungen eines Gesellschafters wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden – mit Folgen für Nachrang (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Anfechtung (§...

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Warum lesen? 

Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Linie, wann Forderungen eines Gesellschafters wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden – mit Folgen für Nachrang (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Anfechtung (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO).


Was steht drin? 

Regressansprüche des Gesellschafters nach Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers sind immer darlehensgleich; bei Austauschgeschäften (z. B. Gehalt, Auslagenersatz) gilt Darlehensgleichheit nur bei rechtlicher oder faktischer Stundung/Stehenlassen. Lohnnachzahlungen mit deutlich überschrittener Frist können deshalb darlehensgleich sein; bei Auslagenerstattungen kommt es darauf an, ob der Gesellschafter tatsächlich einen Gesellschaftsgläubiger bezahlt oder nur eigene Spesen ersetzt haben will.