Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 694,69 Euro nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.10.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 11.953,56 EUR
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