bei uns veröffentlicht am 03.11.2005
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.066,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstre