Amtsgericht Emmendingen
Amtsgericht Emmendingen Beschluss, 14. Juni 2010 - 4 F 230/08
bei uns veröffentlicht am 14.06.2010
Tenor
1. Auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Emmendingen vom 11.02.2010 insoweit aufgehoben, als die geltend gemachte Einigungsgebühr Nr. 1003 VV
Amtsgericht Emmendingen Urteil, 20. Jan. 2009 - 5 Cs 520 Js 33839 - AK 415/08
bei uns veröffentlicht am 20.01.2009
Tenor
1. Der Angeklagte ist schuldig des fahrlässigen Bejagens eines für die Aufzucht notwendigen Elterntiers in der Setz- und Brutzeit vor dem Selbständigwerden der Jungtiere.
Er wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,-- EURO
Amtsgericht Emmendingen Urteil, 24. Juli 2008 - 5 Cs 440 Js 26354 - AK 329/07
bei uns veröffentlicht am 24.07.2008
Tenor
1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Behinderung der Wahl eines Betriebsrates. Er wird zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80,-- Euro verurteilt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
Gründ
Amtsgericht Emmendingen Urteil, 26. Feb. 2008 - 5 Cs 350 Js 459 - AK 19/08
bei uns veröffentlicht am 26.02.2008
Tenor
1. Der Angeklagte ist schuldig der Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt
Amtsgericht Emmendingen Beschluss, 26. Nov. 2004 - 10 M 3839/04
bei uns veröffentlicht am 26.11.2004
Tenor
1. Die Erinnerung vom 27.09.2004 wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtliche Kosten trägt die Erinnerungsführerin.
Gründe
1
Die Erinnerung vom 27.09.2004 ist zulässig (
Amtsgericht Emmendingen Beschluss, 07. Juli 2003 - 7 C 247/02
bei uns veröffentlicht am 07.07.2003
Tenor
Die Erinnerung der Kläger vom 13.05.2003 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Emmendingen vom 24.04.2003 wird zurückgewiesen.
Gründe
1
Die von den Klägern eingelegte sofortige Beschwerde ist gemäß § 567
Karl-Friedrich-Straße 25,
79312 Emmendingen
07641 96587-880