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Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2025 - IX ZR 141/23
22.09.2025 10:45

1. Leistet der Schuldner auf gewinnabhängige Ansprüche stiller Gesellschafter, ist eine Kenntnis der für den Schuldner handelnden Personen vom Betreiben eines Schneeballsystems für die Kenntnis der Nichtschuld hinreichend, aber nicht notwendig...

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2025 - IX ZR 95/24
19.09.2025 15:30

Stellt ein Flugbeförderungsanspruch nur eine Insolvenzforderung dar, begründet die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens erfolgte Ausstellung einer Bordkarte keine Masseverbindlichkeit...

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2025 - IX ZR 203/23
19.09.2025 15:17

Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche...

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2025 - III ZR 109/24
01.09.2025 14:59

Zulassungspflicht für Online-Mentoring – und das auch im B2B-Bereich Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt im Bildungs- und Vertragsrecht: Wer entgeltlich Wissen über Online-Formate vermittelt, fällt...

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Zulassungspflicht für Online-Mentoring – und das auch im B2B-Bereich

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt im Bildungs- und Vertragsrecht: Wer entgeltlich Wissen über Online-Formate vermittelt, fällt häufig unter das Fernunterrichtsschutzgesetz – selbst dann, wenn der Vertrag zwischen Unternehmern geschlossen wurde. Der BGH klärt, dass bereits asynchrone Videoangebote, ergänzt durch optionale Interaktionen, als Fernunterricht gelten – mit weitreichenden Folgen: Ohne behördliche Zulassung sind solche Verträge nichtig, und gezahlte Entgelte müssen vollständig zurückerstattet werden. Dieses Urteil betrifft nicht nur Coaches, Akademien und E‑Learning-Anbieter, sondern auch Unternehmen, die teure Weiterbildungen einkaufen.

Wer sollte es lesen?
Anbieter und Verbraucher von Online-Coachings, Schulungseinrichtungen, Weiterbildungsplattformen – und alle, die rechtssichere Verträge im digitalen Bildungsmarkt schließen wollen.

Was steht drin?
Ein umfassender, dogmatisch präziser Überblick zur Anwendung des FernUSG auf digitale Formate und Unternehmerverträge – mit klarem Signal an die Branche.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2025 - VIII ZR 291/23
28.08.2025 16:17

Lager statt Wohnen: Wann Vermieter keinen vollen Nutzungsersatz verlangen können Was passiert, wenn ein Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht – die Wohnung aber gar nicht mehr nutzt, sondern nur noch Möbel darin lagert? Der...

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Lager statt Wohnen: Wann Vermieter keinen vollen Nutzungsersatz verlangen können

Was passiert, wenn ein Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht – die Wohnung aber gar nicht mehr nutzt, sondern nur noch Möbel darin lagert? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit diesem Urteil Grundlegendes zur Abgrenzung zwischen Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB) und bereicherungsrechtlichem Wertersatz klargestellt.

Für Vermieter, Mieter und Prozessbevollmächtigte gleichermaßen relevant, konkretisiert der BGH: Wer als Vermieter von einer unwirksamen Kündigung ausgeht und die Rückgabe der Mietsache nicht verlangt, hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Stattdessen ist nur der objektive Wert der tatsächlichen Nutzung zu ersetzen – und der bemisst sich nicht nach Quadratmetern, sondern nach Nutzungszweck. Wird eine Wohnung etwa nur noch als Abstellraum verwendet, ist nicht der Wohnwert, sondern der Lagerwert maßgeblich – im vorliegenden Fall: 120 €/Monat statt über 1.000 €.

Ein wegweisendes Urteil für Streitigkeiten um nachvertragliche Zahlungen – praxisnah, differenziert und mit hoher Relevanz für die mietrechtliche Prozessführung.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2025 - VI ZR 223/24
28.08.2025 16:00

Berufungsbegründung mit Lücken: Wann ein Rechtsmittel unzulässig ist Wer Berufung einlegt, muss präzise begründen, warum das erstinstanzliche Urteil falsch war – pauschale Kritik oder bloße Wiederholung früherer Argumente...

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Berufungsbegründung mit Lücken: Wann ein Rechtsmittel unzulässig ist

Wer Berufung einlegt, muss präzise begründen, warum das erstinstanzliche Urteil falsch war – pauschale Kritik oder bloße Wiederholung früherer Argumente reichen nicht aus. In seinem Beschluss vom 19. Mai 2025 bekräftigt der Bundesgerichtshof die strengen Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 ZPO: Jede selbstständig tragende Erwägung des Ersturteils muss konkret angegriffen werden.

Im zugrundeliegenden Verfahren verlangte der Kläger die Löschung eines Medienberichts über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren im Wirecard-Komplex sowie Auskunft und Geldentschädigung. Während er sich in der Berufungsbegründung ausführlich zur Löschung äußerte, verlor er kein Wort zu den Ablehnungsgründen für Auskunft und Entschädigung – mit gravierenden Folgen: Die Berufung wurde in diesem Umfang als unzulässig verworfen, die Rechtsbeschwerde scheiterte ebenfalls.

Für Praktiker und Prozessbevollmächtigte bietet der Beschluss eine klare Mahnung: Nur wer sich mit allen tragenden Gründen auseinandersetzt, wahrt den Instanzenzug. Ein Fall, der zeigt, wie formale Mängel materielle Ansprüche ausschalten können.

Bundesgerichtshof Urteil, 6. Aug. 2025 - VIII ZR 161/24
25.08.2025 15:38

Mieterschutz vor Investorenlogik: Kündigungssperrfrist beginnt später Wie weit reicht der Schutz von Mietern nach Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentum? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 161/24) eine Grundsatzfrage zur...

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Mieterschutz vor Investorenlogik: Kündigungssperrfrist beginnt später

Wie weit reicht der Schutz von Mietern nach Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentum? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 161/24) eine Grundsatzfrage zur Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB geklärt: Erwirbt eine GmbH & Co. KG ein Mietshaus, wird die Kündigungssperrfrist nicht ausgelöst – auch wenn später Wohnungseigentum begründet wird. Die Frist beginnt erst, wenn das Eigentum an einen Erwerber übertragen wird, der selbst wegen Eigenbedarfs kündigen könnte. Das Urteil widerspricht der herrschenden Meinung in der Literatur und hat erhebliche Auswirkungen für Erwerber, Investoren, Mieter und Anwälte. Wer wissen will, wann Eigenbedarf rechtlich durchsetzbar ist, sollte dieses Urteil kennen – und verstehen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 8. Juli 2025 - VIII ZB 12/25
18.08.2025 12:57

In seinem Beschluss vom 8. Juli 2025 (Az. VIII ZB 12/25) stellt der Bundesgerichtshof klar: Wer eine Berufungsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreicht, muss vor dem Versand persönlich und sorgfältig prü...

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In seinem Beschluss vom 8. Juli 2025 (Az. VIII ZB 12/25) stellt der Bundesgerichtshof klar: Wer eine Berufungsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreicht, muss vor dem Versand persönlich und sorgfältig prüfen, ob der übermittelte Schriftsatz vollständig, richtig und tatsächlich der eingereichte ist. Ein Versehen bei der PDF-Umwandlung – etwa durch fehlerhafte Schnittstellen zwischen Kanzleisoftware und beA – entlastet nicht. Diese Entscheidung richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die elektronische Fristsachen verantworten, und ist Pflichtlektüre für alle, die mit der praktischen Handhabung des beA zu tun haben. Sie verdeutlicht: Technisches Vertrauen ersetzt nicht anwaltliche Sorgfalt.