bei uns veröffentlicht am 17.10.2003
Tenor
1. Der Kostenbescheid der Stadt W. vom 24.09.2003 wird aufgehoben.
2. Die Verwaltungsbehörde trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
Gründe
1
Am 09.07.2003 um 10.40 Uhr wurde von