bei uns veröffentlicht am 02.05.2003
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 176,49 nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.03.2003 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläuf