Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht

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Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht

erstmalig veröffentlicht: 20.10.2009, letzte Fassung: 11.02.2024
beiRechtsanwalt für Öffentliches Recht

Das Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bildungseinrichtungen von der Grundschule bis zur Hochschule sowie die Regelungen für Prüfungen umfasst. Es regelt die Beziehungen zwischen Lehrern, Schülern, Studierenden und den Bildungseinrichtungen selbst und stellt sicher, dass Bildungseinrichtungen effizient und gerecht funktionieren.

Schulrecht

Im Schulrecht werden unter anderem die Organisation und Verwaltung von Schulen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Lehrern, die Schulaufsicht, das Schulgeld und die Schulpflicht geregelt. Es umfasst auch spezifische Regelungen für Sonder- und Privatschulen sowie für den Umgang mit Schülerdisziplin und Schulgewalt.

Hochschulrecht 

Das Hochschulrecht regelt die rechtlichen Aspekte des Hochschulbetriebs, einschließlich der Hochschulorganisation, der Studienordnungen, der Zulassung und Immatrikulation, der Studiengebühren, des Hochschulrechts und der akademischen Freiheit. Es betrifft auch die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden sowie die Qualitätskontrolle und Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen.

Prüfungsrecht 

Das Prüfungsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungen fest, einschließlich der Prüfungsordnungen, der Zulassungsvoraussetzungen, der Durchführung von Prüfungen, der Bewertung und Benotung sowie der Möglichkeiten der Prüfungsanfechtung und -revision.

Zu den zentralen Themen und Herausforderungen im Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht gehören die Sicherstellung von Bildungsqualität und Chancengleichheit, die Förderung der Hochschulautonomie, die Bewältigung von Bildungskrisen und Pandemien, die Digitalisierung des Bildungswesens, die Integration von Menschen mit Behinderungen sowie die Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Bildungseinrichtungen in rechtlichen Angelegenheiten.

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Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

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