Baugenehmigung

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26.01.2024 12:14

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Durchführung eines Bauprojekts erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht.

Baugenehmigung

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 26.01.2024 12:22

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originally published: 26.01.2024 12:14, updated: 26.01.2024 12:14
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Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Durchführung eines Bauprojekts erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht.

Baurechtliche Baugenehmigungen: Ihr Leitfaden für Rechtssicherheit

Baugenehmigungen sind ein wesentlicher Aspekt des öffentlichen Baurechts und spielen eine entscheidende Rolle in Bauvorhaben, sei es für private Wohnhäuser oder gewerbliche Immobilien. In diesem Leitfaden werden wir die Grundlagen der Baugenehmigungen im Rahmen des öffentlichen Baurechts erläutern, um Ihnen ein besseres Verständnis für dieses wichtige Thema zu vermitteln.

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Sie berechtigt den Bauherrn oder Eigentümer dazu, ein bestimmtes Bauvorhaben durchzuführen. Dieses Dokument bestätigt, dass das geplante Bauprojekt den geltenden Bauvorschriften, Landesgesetzen und kommunalen Bauvorschriften entspricht.

Warum ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Die Erteilung einer Baugenehmigung dient verschiedenen Zwecken:

Sicherheit: Baugenehmigungen stellen sicher, dass Bauvorhaben die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllen. Dies schützt sowohl die zukünftigen Bewohner als auch die öffentliche Sicherheit.

Stadtplanung und -entwicklung: Baugenehmigungen sind ein Instrument zur Regulierung der städtischen Entwicklung. Sie gewährleisten, dass Bauprojekte im Einklang mit der Stadtplanung stehen und die Infrastrukturanforderungen berücksichtigen.

Umweltschutz: Baugenehmigungen berücksichtigen häufig Umweltaspekte, um sicherzustellen, dass Bauvorhaben die Umwelt nicht unnötig belasten.


Der Baugenehmigungsprozess

Der Prozess zur Erlangung einer Baugenehmigung kann je nach Standort und Art des Bauprojekts variieren, folgt jedoch im Allgemeinen diesen Schritten:

Antragsstellung: Der Bauherr reicht einen Antrag bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde ein. Dieser Antrag enthält Pläne, technische Spezifikationen und andere erforderliche Dokumente.

Prüfung und Genehmigung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und stellt sicher, dass er den geltenden Vorschriften entspricht. Gegebenenfalls erfolgen Anpassungen oder Auflagen.

Öffentliche Bekanntmachung: In einigen Fällen kann die Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden, um Bürger und Nachbarn zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Erteilung der Genehmigung: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind und Bedenken ausgeräumt wurden, wird die Baugenehmigung erteilt.

Bauprojekt durchführen: Der Bauherr kann nun das genehmigte Projekt in Angriff nehmen und sicherstellen, dass es gemäß den Genehmigungsauflagen durchgeführt wird.


Was passiert ohne Baugenehmigung?

Der Bau ohne gültige Baugenehmigung ist illegal und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies kann zu Bußgeldern, dem Rückbau des illegal errichteten Bauwerks und anderen strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit

Eine Baugenehmigung ist ein entscheidender Schritt in jedem Bauprojekt. Sie gewährleistet die Einhaltung von Bauvorschriften, Sicherheitsstandards und Umweltschutzaspekten. Es ist wichtig, den Prozess der Beantragung und Erteilung einer Baugenehmigung sorgfältig zu durchlaufen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und ein erfolgreiches Bauvorhaben zu gewährleisten. Für eine umfassende Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Baugenehmigungen ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Baurecht zu wenden.

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29.12.2025 15:58

Der Beitrag richtet sich an Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Hausverwaltungen und beratende Anwält:innen, die in Milieuschutzgebieten investieren, modernisieren oder umnutzen möchten – und sich fragen, ob und wie eine soziale Erhaltungssatzung auch in Quartieren zulässig ist, in denen (noch) gut verdienende Haushalte wohnen. Städte setzen die soziale Erhaltungssatzung zunehmend nicht nur dort ein, wo Haushalte am unteren Einkommensrand leben. Auch stabile, nachgefragte Viertel geraten in den Blick, weil Kommunen Verdrängungsprozesse früh abfangen wollen. Das wirft die Grundsatzfrage auf: Darf Milieuschutz auch „Besserverdienende“ schützen? Und wenn ja – wo verläuft die Grenze zur unzulässigen Sozial- und Mietsteuerung über Baurecht? Einen ausführlichen Artikel zum Milieuschutz in Deutschland inklusive aktueller Rechtsprechung, sowie Praxishinweise von RA Dirk Streifler finden Sie hier.
11.12.2025 17:25

Ein klassisches Mandat: Eine vermietete Eigentumswohnung im Berliner Altbau, Milieuschutzgebiet, gute Lage. Die Mieterin verstirbt, der Erwerber möchte selbst einziehen, das Bad „auf Stand bringen“, Wände versetzen, vielleicht einen kleinen Balkon anbauen. Auf dem Papier klingt das nach privater Lebensgestaltung. In der Praxis taucht schnell ein anderes Wort auf: Milieuschutz – und mit ihm ein eigener Strauß an Genehmigungspflichten, Streitfragen und Risiken. Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick zum Milieuschutzrecht in Deutschland, mit Schwerpunkt § 172 BauGB, den Umwandlungsregelungen nach § 250 BauGB und dem kommunalen Vorkaufsrecht. Im Mittelpunkt stehen typische Konflikte aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere aus Berlin, München, Hamburg und anderen Großstädten.
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published on 11.12.2025 15:48

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 – 4 C 1.20 betrifft alle Kommunen, Eigentümer:innen, Käufer:innen von Immobilien, Notar:innen, Behörden und Anwält:innen, die mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinden nach § 24...
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 – 4 C 1.20 betrifft alle Kommunen, Eigentümer:innen, Käufer:innen von Immobilien, Notar:innen, Behörden und Anwält:innen, die mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinden nach § 24 ff. BauGB arbeiten – insbesondere in Milieuschutzgebieten. Es ist eine der prägendsten Entscheidungen des letzten Jahrzehnts im Städtebaurecht.

Das BVerwG entschied, dass Gemeinden ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nicht auf hypothetische Gefahren zukünftiger Verdrängung stützen dürfen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt des Verkaufs, nicht dessen künftige Nutzungsmöglichkeiten. Damit wurden viele bis dahin gängige stadtpolitisch motivierte Vorkaufspraxen in Berlin und anderen Großstädten für rechtswidrig erklärt.

Die Entscheidung hat die Vorkaufspolitik vieler Städte – insbesondere Berlin – abrupt gestoppt und den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Sie zeigt, wie weit kommunale Eingriffe in private Kaufverträge gehen dürfen und wo rechtsstaatliche Grenzen verlaufen. Unter dem Urteilstext folgt ein ausführlicher juristischer Kommentar zur Bedeutung und Tragweite des Urteils.

published on 11.12.2025 15:37

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 – 4 C 1.03 richtet sich an Gemeinden, Planungsbehörden, Eigentümer sowie Rechtsanwält:innen, die mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB arbeiten. Das Urteil klärt...
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Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 – 4 C 1.03 richtet sich an Gemeinden, Planungsbehörden, Eigentümer sowie Rechtsanwält:innen, die mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB arbeiten. Das Urteil klärt grundlegend, wann eine Gemeinde berechtigt ist, eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Erhaltungssatzung zu erlassen – und wann nicht.

Das BVerwG stellt klar: Eine Veränderungssperre ist nur dann zulässig, wenn eine Erhaltungssatzung tatsächlich planerisch vorbereitet wird und hierfür ein konkretes städtebauliches Konzept vorliegt. Die Gemeinde darf keine Veränderungssperre erlassen, um „erst einmal Zeit zu gewinnen“ oder pauschal Modernisierungen zu verhindern.

Die Entscheidung hat bis heute große Bedeutung, weil sie Gemeinden klare Grenzen setzt und den Eigentumsschutz stärkt. Gleichzeitig präzisiert sie die Anforderungen an Erhaltungssatzungen und bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Milieuschutz-Rechtsprechung. Unter dem Urteil finden Sie einen vertieften juristischen Kommentar mit Bewertung, Kritikpunkten und Einordnung in die Rechtsprechung.

published on 11.12.2025 15:14

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 351/23) richtet sich an alle Eigentümerinnen, Verwalterinnen, Immobilienakteur:innen und Bezirksbehörden, die in Milieuschutzgebieten bauliche Änderungen planen oder genehmigen...
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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 351/23) richtet sich an alle Eigentümerinnen, Verwalterinnen, Immobilienakteur:innen und Bezirksbehörden, die in Milieuschutzgebieten bauliche Änderungen planen oder genehmigen müssen. Es ist besonders wichtig für Modernisierungsfragen, bei denen Kläger*innen gegen die Versagung von erhaltungsrechtlichen Genehmigungen klagen.

 Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat entschieden, dass kleine Balkone (ca. 4 m²) – wie auch der Einbau wandhängender WCs oder Handtuchheizkörper (in einem Parallelverfahren VG 19 K 17/22) – in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig sind, weil sie dem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung entsprechen und keine erhebliche Verdrängungsgefahr begründen. 

Diese Entscheidung präzisiert den genehmigungsrechtlichen Standard für Modernisierungen in Milieuschutzgebieten und wirkt als richtungsweisende Orientierung für die Bau- und Genehmigungspraxis in Berlin. Unter dem Urteilstext folgt ein ausführlicher juristischer Kommentar mit Bewertung, praktischen Hinweisen und Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung.

published on 11.12.2025 15:02

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 17/22) richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer sowie Bezirksämter, die in Milieuschutzgebieten von Berlin modernisieren wollen. Es ist insbesondere.
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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 17/22) richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer sowie Bezirksämter, die in Milieuschutzgebieten von Berlin modernisieren wollen. Es ist insbesondere für alle wichtig, die in sozialen Erhaltungsgebieten bauliche Änderungen beantragen und sich fragen, welche Modernisierungen dort zulässig sind.

Das Gericht hat entschieden, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen – etwa der Einbau wandhängender WCs, Handtuchheizkörper in Standardausführung und der Anbau kleiner Balkone (ca. 4 m²) – auch in Milieuschutzgebieten grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen dienen nach Ansicht des Gerichts der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung und übersteigen diesen Standard nicht.

Weil die Entscheidung die bislang strikten Praxislinien der Berliner Bezirksämter aufbricht und klare Kriterien dafür liefert, welche Maßnahmen trotz Milieuschutz genehmigt werden müssen. Unter dem Urteilstext finden Sie einen ausführlichen Kommentar mit Bewertung, rechtlicher Einordnung, Praxishinweisen und Hinweisen auf abweichende Meinungen.