Bridge ist kein Sport
Authors
Das Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil v. 26.10.2017, Az: C-90/16) kein Sport im Sinne der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie (RL 2006/112/EG, ABl. 2006, L 347, 1). Aus diesem Grunde könnten entgeltliche Leistungen in diesem Kontext, bspw. Teilnahmegebühren für die Teilnahme an den Tischspielen, nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Zwar sei der Begriff „Sport“ in der Mehrwertsteuerrichtlinie selbst nicht definiert, er müsse in diesem Rahmen jedoch entsprechend seinem Sinn nach entsprechend dem gewöhnlichen Sprachgebraucht bestimmt werden. Insoweit sei auch zu berücksichtigen, in welchem Zusammenhang der Begriff verwendet werde und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden würden. Im Kontext der Mehrwertsteuerrichtlinie sei der Begriff „Sport“ eng auszulegen und auf die Tätigkeiten beschränkt, die dem gewöhnlichen Sinn des Begriffs „Sport“ entsprächen und die sich durch eine nicht unbedeutende körperliche Komponente auszeichneten.
Zwar setze „Duplicate-Bridge“ Logik, Gedächtnisvermögen und strategisches Denken voraus und könne der geistigen und körperlichen Gesundheit förderlich sein. Dies sei für sich allein genommen jedoch kein ausreichender Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, dass diese Tätigkeit unter den Begriff „Sport“ der Richtlinie falle, da sie nur eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente beinhalte.
Nicht ausgeschlossen hat der EuGH allerdings, dass das Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ unter den Begriff „kulturelle Dienstleistungen“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 lit. n) der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen könne. Voraussetzung sei, dass diese Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer Ausübung, ihrer Geschichte und der Traditionen, zu denen sie gehöre, im sozialen und kulturellen Erbe eines Landes einen solchen Platz einnehme, dass sie als Teil seiner Kultur angesehen werden könne.
moreResultsText
moreResultsText