Prospekthaftung
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Prospekthaftung
originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46
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Fachanwältin für
Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Areas of lawBank- und Kapitalmarktrecht, Aktuelle Gesetzgebung, Anlageberatung und Anlagevermittlung, aktuelle Gesetzgebung, allgemein, Kick-Back, showMore
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by Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24/11/2011 08:27
Wer den Interessenten für eine Kapitalanlage als künftiger Vertragspartner entgegentr
SubjectsProspekthaftung
12/06/2014 10:59
Wegen sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss einer Emittentin von Inhaberteilschuldverschreibungen.
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31/07/2014 16:42
Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds muss dem Anleger die fehlende Fungibilität der Anteile erläutern.
SubjectsProspekthaftung
04/01/2013 10:48
Empfängerhorizont für Prospekterklärungen richtet sich nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Anlegers-BGH vom 18.09.12-Az:XI ZR 344/11
SubjectsProspekthaftung
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published on 09/07/2015 00:00
Tenor
1.
Die Angeklagten K, O, J und P sind der Untreue in zwei Fällen, der Angeklagte E des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften schuldig.
2.
Es werden deshalb verurteilt:
Der Angeklagte J zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei J
published on 17/11/2010 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.05.2010, Az. 31 O 56/09 KfH, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin Ziffer 1) trägt ein Viertel, die Klägerin Ziffer 2) trägt drei Viertel der Gerichtsko
published on 17/10/2011 00:00
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerden der Antragsgegnerin und der Antragsteller Ziffer 3) bis 6), 12), 13), 44), 55), 63) und 64) wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 06.03.2008, Az. 31 O 32/07 KfH AktG, in den Ziffern 1), 2), 5), 6) u
published on 28/05/2010 00:00
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe auf Beklagtenseite tragen 21 % die Klägerin zu 1, 71 % die Klägerin zu 2 und 8 % der Streithelfer auf Klägerseite.
3. Das Urteil is