Europäisches "Verfassungsrecht"
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Europäisches "Verfassungsrecht"
Europäisches "Verfassungsrecht"
Die geplante Einführung des Vertrages über eine Verfassung für Europa scheiterte im Jahr 2005 aufgrund negativer Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Aktuell basiert die Europäische Union auf zwei Verträgen: dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Da die Europäische Integration heutzutage bereits sehr weitgehend und in allen Bereichen des alltäglichen spürbar ist und auch der Aufbau der Europäischen Union sehr an den eines föderalen Staates angelehnt erscheint, wird diskutiert, ob die derzeitigen Unionsverträge bereits als Verfassung bezeichnet werden können. In diesem Sinne werden unter dem Begriff „Europäisches Verfassungsrecht“ insbesondere Fragen bzgl. der Organe der EU, des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der europäischen Grundrechte gefasst.
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