Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag

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1 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Insolvenzrecht: Erheblicher Mangel eines Insolvenzplans

13.06.2018

Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben kann – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

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49 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Landgericht Münster Beschluss, 03. Feb. 2014 - 05 T 318/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Der Vergütungsbeschluss vom 19.04.2013 wird abgeändert und wie folgt neugefasst: Die Vergütung und Auslagen des Beteiligten zu 2) werden wie folgt festgesetzt: Regelvergütung:                                            43.799,40 Euro Zuschläge

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Nov. 2018 - IV R 20/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Januar 2016  16 K 647/15 F aufgehoben.

Landgericht Duisburg Beschluss, 14. Sept. 2016 - 7 T 24/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 (64 IN 267/14), mit denen die Vergütungsanträge vom 31.03.2015 und vom 28.07.2015 beschieden worden sind, unter Zurückweisung der sofor

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2014 - IX ZR 190/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR190/13 Verkündet am: 16. Oktober 2014 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Fi; GG Art

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/14 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 49 Die Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung, die zwischen den Absonderungsberechtigten eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2017 - IX ZB 28/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 28/14 vom 21. September 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV §§ 10, 11 Abs. 1 Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der R

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2015 - IX ZB 18/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 22. März 2012 abgeändert und die Vergütung des weiteren Beteiligten zu

Landgericht Freiburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - 3 T 194/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des vorläufigen Sachwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 23.07.2015 - 58 IN 38/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Vergütung für den vorläufig

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2017 - IX ZB 91/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 91/15 vom 22. Juni 2017 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2017:220617BIXZB91.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein,

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 46/14 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RestSchBefrVerfG Art. 9; EGInsO Art. 103h; InsO § 63; InsVV § 11, § 19 Abs. 4 a) Die Neuregelung der Verg

Landgericht Hamburg Beschluss, 03. Aug. 2018 - 326 T 41/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor 1. Die Verfahren 326 T 41/17 und 326 T 43/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Verfahren 326 T 41/17 führt. 2. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) vom 19.04.2017 (Az 326 T 41/17) gegen den Vergütungsb

Landgericht Stuttgart Beschluss, 10. Dez. 2015 - 10 T 517/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Insolvenzverwalterin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 08.10.2015, Az. 3 IK 2/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Insolvenzverwalterin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2016 - 16 K 647/15 F

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008 der Kläger, die als Gesellschafter bürgerli

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - IX ZB 60/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB60/13 vom 4. Dezember 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Die Festsetzung der Vergütung des Ins

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - IX ZB 5/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 5/13 vom 18. Dezember 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b Bei der Überschussberechnung hinsichtlich der Fortführung des Unte

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 62/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 62/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsVV § 4 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 3 Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sin

Amtsgericht Essen Beschluss, 09. Juli 2015 - 163 IN 170/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 16.949,16 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 3.220,34 EUR __________________________________________________________________ Endbetrag 20.169,50

Landgericht Kiel Beschluss, 02. Aug. 2011 - 13 T 145/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2011

Tenor Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Die Vergütung des Beschwerdeführers wird auf 517 259,94 Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde und der weitergehende Vergütungsantrag werden zurückgewiesen. Die Kosten

Finanzgericht Köln Urteil, 03. Feb. 2015 - 8 K 1817/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Über das Vermögen der Firma A & B GmbH & Co. KG (im Folgenden Insolvenzschuldnerin) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts F am ..

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2017 - IX ZB 48/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 48/16 vom 6. April 2017 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 3 Abs. 2 Geht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfah

Landgericht Flensburg Beschluss, 06. Okt. 2004 - 5 T 249/04

bei uns veröffentlicht am 06.10.2004

Tenor Die sofortige Beschwerde der Insolvenzverwalterin gegen den Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 11.06.2004 wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 1.058,35 € zurückgewiesen. Gründe I. 1 Aufgru

Landgericht Kiel Beschluss, 13. Sept. 2004 - 4 T 45/04

bei uns veröffentlicht am 13.09.2004

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 03.03.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 23.02.2004, durch den die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden ist, wird der angefochtene Beschluss

Landgericht Schwerin Beschluss, 27. Feb. 2009 - 5 T 280/07

bei uns veröffentlicht am 27.02.2009

Tenor Die sofortige Beschwerde vom 18.07.2007 gegen den Beschluss des Amtsgericht Schwerin vom 29.05.2007, ausgefertigt am 04.07.2007, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Beschwerdewert: 1.780,24 Euro. Gründe I. 1 Der Beschw

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 23/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/14 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63; InsVV § 8 a) Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in d

Landgericht Heilbronn Beschluss, 13. Juli 2005 - 1 T 264/05 Ve

bei uns veröffentlicht am 13.07.2005

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 14.06.2004 - 3 IN 18/99 - mit dem die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf 2.319,01 EUR festgesetzt wurde, abg

Landgericht Offenburg Beschluss, 05. Jan. 2005 - 4 T 100/04

bei uns veröffentlicht am 05.01.2005

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 10.12.2003 (AZ: IN 53/00) wie folgt abgeändert: Das Entgelt des Treuhänders für die Nachtragsverteilung wird wie folgt festgesetzt:

Landgericht Bochum Beschluss, 16. Apr. 2015 - I-7 T 82/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 04.02.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 29.01.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Insolvenzverwalter. Der Verfahrenswert wird auf 5.648,39 € fest

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 12. Feb. 2014 - 1 T 16/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Treuhänders vom 15.01.2014 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau - Insolvenzgericht - vom 08.01.2014 - 2 IK 232/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - IX ZB 17/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 17/15 vom 9. Juni 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1 Der Wert eines mit Grundpfandrechten belasteten, vom Insolvenzverw

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2017 - IX ZB 90/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 90/15 vom 2. März 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b Führt der vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb des Schuldners

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2015 - IX ZB 50/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 50/14 vom 11. Juni 2015 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3 aF; InsVV §§ 10, 13 Abs. 1, § 8 Abs. 1, jeweils aF Ist dem In

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - IX ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 9/13 vom 26. Februar 2015 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 1 Satz 2; InsVV § 1 Abs. 1 Eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 23. März 2015 - 145 IN 458/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor In dem Insolvenzverfahren werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 73.216,80 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen       375,00 EUR Zwischensumme 73.591

Landgericht Köln Beschluss, 20. Sept. 2016 - 1 T 61/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf  die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 - 72 IK 503/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:               Das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilun

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 06. Juli 2010 - 5 T 80/10

bei uns veröffentlicht am 06.07.2010

Tenor In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Saarbrücken vom 09.01.2010 werden die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders auf insgesamt 773,50 EUR festgesetzt. Auf die festgesetzte Vergütung sind die bereits nach § 16 Abs.

Landgericht Wuppertal Beschluss, 25. März 2014 - 16 T 53/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 28.11.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.11.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen. Wert des Beschwerd

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - IX ZB 34/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 34/13 vom 26. Februar 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin M

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Apr. 2003 - 11 T 587/01

bei uns veröffentlicht am 15.04.2003

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Treuhänders gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.11.2001 – 24 IK 110/99 – wird zurückgewiesen. II. Der Treuhänder trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Beschwerde

Amtsgericht Neubrandenburg Beschluss, 09. Juni 2010 - 5 IN 392/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tenor In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des - Schuldners - werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2017 - IX ZB 23/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/16 vom 6. April 2017 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2017:060417BIXZB23.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein,

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 08. Okt. 2015 - 1 T 284/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdev

Landgericht Flensburg Beschluss, 30. Dez. 2005 - 5 T 405/05

bei uns veröffentlicht am 30.12.2005

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.11.2005 abgeändert und die Vergütung auf 1.067,20 € festgesetzt. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben;..

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 26. Aug. 2015 - 1 T 215/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

1. Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 6. Juli 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechtsbeschwe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Feb. 2015 - I-3 W 20/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Die gegen die Festsetzung des Wertes für die Gerichtsgebühren im Beschluss des Insolvenzgerichts vom 19. Juni 2013 – dortige Ziffern 1. und 2. des Ausspruches – gerichtete Beschwerde des Beteiligten

Landgericht Kiel Beschluss, 18. Apr. 2006 - 13 T 237/05

bei uns veröffentlicht am 18.04.2006

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Insolvenzverwalters nach einem Wert von 493,58 € zurückgewiesen. Gründe 1 Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 21 Abs.2 Nr.1, 64 Abs.3 InsO, § 567 Abs.2 ZPO statthaft und auch i

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - IX ZB 27/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/15 vom 9. Juni 2016 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:090616BIXZB27.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Geh

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - IX ZB 48/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 48/14 vom 5. März 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 5. März

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 13. Feb. 2009 - 3 IK 208/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2009

Tenor In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ... wird dem Schuldner 1. die Restschuldbefreiung erteilt und 2. die Vergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Amtsgericht Mosbach Beschluss, 12. Jan. 2006 - IN 132/03

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

Tenor Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt: Vergütung 6.537,84 EUR Auslagen 2.288,24 EUR 16% Mehrwertsteuer hieraus