Amtsgericht Wuppertal

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37 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 02. Nov. 2016 - 43 M 4447/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Erinnerung des Schuldners vom 10.10.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1Die Erinnerung des Schuldners vom 10.10.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2Gründe: 3Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 4Eine Verweisung an das

Amtsgericht Wuppertal Urteil, 22. Sept. 2016 - 37 C 154/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 403,64 EUR gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1. Nr. 1 VVG i. V. m. § 1 PflVG. 1E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 16. Sept. 2016 - 802 XIV (B) 11/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor In dem Freiheitsentziehungsverfahren wird gegen den Betroffenen Überstellunghaft für die Dauer von sieben Wochen, längstens bis zum 04.11.2016 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit

Amtsgericht Wuppertal Urteil, 05. Sept. 2016 - 95b C 47/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages. Sicherheit kann durch selbstschuldne

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 05. Aug. 2016 - 43 M 3226/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor Die Erinnerung der Vollstreckungsgläubigerin vom 19. Juli 2016 wird auf deren Kosten zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Vollstreckungsgläubigerin – die „G OHG“ – will gegen die Schuldnerin aus einem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Maye

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 29. Juli 2016 - 43 M 2956/16

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor Der/Die Gerichtsvollzieher/in wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 22. Juni 2016 (DR II 617/16) dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr für die gütliche Erledigung nach KV Nr. 207 GvKostG in Höhe von 16,00 € nebst anteiliger Auslagen ni

Amtsgericht Wuppertal Urteil, 01. Juni 2016 - 91b C 162/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 29.10.2014 zu den Tagesordnungspunkten TOP 2, TOP 3 zur Position Heizkosten, TOP 4 zur Position Heizkosten und zu TOP 5 werden für ungültig erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits sind von den Beklagt

Amtsgericht Wuppertal Urteil, 19. Mai 2016 - 92 C 342/12

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 188,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 33,17 € seit dem 05.01., 05.02. und 05.03.2014 zu zahlen sowie aus 44,39 € se

Amtsgericht Wuppertal Urteil, 01. März 2016 - 93 C 104/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 05. Feb. 2016 - 44 M 5789/03 - 44 M 3168/06

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor wird der Antrag der Schuldnerin vom 07.01.2016 auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung aus den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.10.2003 (Aktenzeichen: 44 M 5789/03) und vom 05.05.20068 Aktenzeichen 44 M 31

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