Landgericht Schwerin
Landgericht Schwerin
Urteile
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published on 03/07/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde vom 06.01.2017 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
1
Mit notariellem Vertrag vom 23.11.2016 (UR-Nr. xxx) übertrug die Antragstelleri
published on 28/06/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Klaganspruch wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
2
Mit der Klage macht die Klägerin gegenüber der Beklagten restliche Vergütungsansprüche für die technische Nachtragsbearbeitung - als direkte Kosten beim VOB/B-Ve
published on 28/03/2017 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird die Kostenrechnung der Notarin B. vom 11.03.2016 aufgehoben.
Die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
1
D
published on 26/09/2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag des Antragstellers vom 10.12.2015 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
2. Der Streitwert wird auf 500,- € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller, derzeit Strafgefangener in der JVA, beantragt.