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Werdener Str. 4, 40227 Düsseldorf
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ArbeitsrechtVermögensverwaltungWertpapiereArchitektenrechtErbrechtErbengemeinschaft 18 mehr anzeigen
Schorlemerstraße 49, 48683 Ahaus
Durch Aussonderungsrechte (§ 47 InsO) gesicherte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (§ 1 Abs. 4 EAEG) sind nicht entschädigungsfähig im Sinn von §§ 3, 4 EAEG.
05.03.2011
KG-Urteil vom 25.01.2011 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
14.12.2011
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
Kapitalmarktrecht: EuGH: Verbot des Insider-Geschäfts bei Börsengeschäften
20.01.2010
Anwalt für Anlegerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer sog. Marktenge
24.09.2015
Die Prüfung einer zur Unmaßgeblichkeit des Börsenkurses führenden "Marktenge" orientiert sich an den Kriterien von § 5 IV WpÜG-AngebotsVO.
Kapitalmarktrecht: Zum Rückzahlungsanspruch des Genusscheininhabers beim Bilanzverlust
08.08.2014
Die in § 10 V 1 Nr. 1 KWG aF verlangte Verlustteilnahme steht einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft wegen einer Tätigkeit außerhalb ihres Unternehmensgegenstands nicht entgegen.
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Okt. 2010 - 20 W 16/06
bei uns veröffentlicht am 14.10.2010
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 04.08.2006 - 32 AktE 3/99 KfH - aufgehoben.
Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiesen.
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Mai 2011 - 20 W 11/08
bei uns veröffentlicht am 04.05.2011
Tenor
1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 35, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 48, 50, 57, 58, 59, 60, 64, 65, 66, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 92, 9
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2012 - 20 W 6/09
bei uns veröffentlicht am 03.04.2012
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 21. September 2009 (32 AktE 2/05 KfH) in Ziff. 1 des Tenors wie folgt abgeändert:Die Anträge der Antragstell
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Mai 2009 - 20 W 13/08
bei uns veröffentlicht am 05.05.2009
Tenor
1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1) bis 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2008 - Az. 32 O 108/07 KfH AktG -, berichtigt durch Beschluss vom 04.12.2008, werden zurückgewiesen.
2. Die Anschlussb
Landgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2012 - 31 O 55/08 KfH AktG
bei uns veröffentlicht am 05.11.2012
Tenor
1. Der Antrag der Antragstellerin zu 45 wird als unzulässig verworfen.
2. Die übrigen Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen.
3. Der angemessene Ausgleich wird auf 4,72 EUR je Aktie festgesetzt.
Landgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2012 - 31 O 173/09 KfH AktG
bei uns veröffentlicht am 05.11.2012
Tenor
1. Die Anträge der Antragsteller zu 18, 79 und 99 werden als unzulässig verworfen.
2. Die übrigen Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergeri
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2006 - 20 W 5/05
bei uns veröffentlicht am 08.03.2006
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH - aufgehoben.
Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiese
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juli 2015 - 12a W 4/15
bei uns veröffentlicht am 23.07.2015
Tenor
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 2, 23, 29, 36, 42, 43, 45 und 49 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17.05.2013 - 23 AktE 21/06 - in Ziffer 1. dahin ergänzt, dass der zuerkannte Abfindungsbetrag ab 01.09.2009 mit jährl
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2012 - 20 W 7/09
bei uns veröffentlicht am 03.04.2012
Tenor
1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5, 6, 10, 11, 19, 20 und 22 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 21. September 2009 (32 AktE 24/05 KfH) werden zurückgewiesen.
2. Von de
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Sept. 2009 - 20 W 20/06
bei uns veröffentlicht am 22.09.2009
Tenor
1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 5) und 8) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2006, Az. 34 AktE 22/01 KfH, werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverf
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2008 - 20 W 9/06
bei uns veröffentlicht am 14.02.2008
Tenor
1. Die Beschwerde der Antragstellerin zu 3 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 20/04 KfH wird zurückgewiesen.
2. a) Auf die übrigen Beschwerden und Anschlussbeschw
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2008 - 20 W 3/06
bei uns veröffentlicht am 19.03.2008
Tenor
I. Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 (Az. 34 AktE 4/00 KfH)
teilweise abgeändert und in den Ziff. 1 bis 9 wie folgt neu gefasst
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. März 2011 - 6 K 2456/09
bei uns veröffentlicht am 24.03.2011
zum Seitenanfang
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1
Streitig ist, ob die Klägerin mit ihrer Tätigkeit in vollem Umfan
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Aug. 2014 - I-26 W 9/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 28.08.2014
Tenor
Die Beschwerdesache wird dem Bundesgerichtshof gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SpruchG a.F., § 28 Abs. 2 und 3 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe
A.
1Das Grundkapital der Antragsgegnerin zu 1, vormals „S. AG“ (S. AG), betrug Anfang 2003 190.174.
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Okt. 2017 - 9 W 3/14
bei uns veröffentlicht am 02.10.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankenthal vom 1. Juli 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Bara
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Okt. 2006 - 20 W 14/05
bei uns veröffentlicht am 26.10.2006
Tenor
1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 6, Ziffer 7, Ziffer 8 und Ziffer 9 wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 23.06.2005 (34 AktE 19/02 KfH)
abgeändert:
Die den a
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2007 - 20 W 6/06
bei uns veröffentlicht am 16.02.2007
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen Ziffer 5,
Ziffer 7 und Ziffer 13 gegen den Beschluss des Landgerichts
Stuttgart vom 20.02.2006 (34 AktE 10/03 KfH) werden
dem
Bundesgerichtshof zur Entscheidung
vorgelegt
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - I-26 W 2/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin zu 27) vom 10.03.2015, der Antragstellerin zu 61) vom 18.03.2015, der Antragstellerin zu 28) vom 19.03.2015 sowie des Antragstellers zu 29) vom 23.03.2015, des Antragstellers zu 62) vom 25.03.2015
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Mai 2016 - 12a W 2/15
bei uns veröffentlicht am 18.05.2016
Tenor
1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16. September 2013 - 24 AktE 10/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert wie folgt:
Die angemessene
Landgericht Stuttgart Urteil, 14. Juni 2004 - 14 O 436/03
bei uns veröffentlicht am 14.06.2004
Tenor
a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 824.284,53 nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus EUR 1.749.963,80 vom 24.09.2003 bis 13.10.2003, aus 1.732.763,01 vom 14.10.2003 bis 22.12.2003 und aus EUR 824.284,53 seit 23.12.2003 zu zahlen.
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Feb. 2007 - 901 Kap 1/06
bei uns veröffentlicht am 15.02.2007
Tenor
Es wird festgestellt, dass durch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Musterbeklagten, Prof. S., eine Insiderinformation im Sinne des § 37 b Abs. 1 WpHG erst am 28.7.2005 um ca.
Landgericht Stuttgart Beschluss, 06. März 2008 - 31 O 32/07 KfH AktG
bei uns veröffentlicht am 06.03.2008
Tenor
1. Die Anträge der Antragssteller Ziffer 5, Ziffer 6, Ziffer 12, Ziffer 13, Ziffer 17 bis 21, Ziffer 31, Ziffer 39, Ziffer 55, Ziffer 56, Ziffer 63, Ziffer 64, Ziffer 70 werden zurückgewiesen.
2. Die Anträge, soweit sie das Delisting betre
Landgericht Stuttgart Beschluss, 30. Sept. 2011 - 31 O 190/08 KfH AktG
bei uns veröffentlicht am 30.09.2011
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
3. Der Geschäftswert wird auf 200.000 EUR festge
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2015 - 20 W 7/14
bei uns veröffentlicht am 17.03.2015
Tenor
1.
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Zwischenbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.10.2014 über die Zulässigkeit des Spruchverfahrens (Az. 31 O 84
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - I-26 W 12/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 1) vom 01.09.2015, der Antragstellerin zu 12) vom 07.09.2015 und der Antragstellerin zu 16) vom 04.09.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2016 - I-26 W 17/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 15.08.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 6), 7), 18), 19), 22), 29) und 30), die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) sowie die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 9) und 23) gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handels
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Feb. 2015 - 20 W 8/14
bei uns veröffentlicht am 18.02.2015
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Zwischenbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.10.2014 über die Zulässigkeit des Spruchverfahrens (Az. 31 O 27/13 KfH SpruchG) aufgehoben.
2. Die Anträge auf Festsetzung einer an
Landgericht Heidelberg Urteil, 30. Dez. 2015 - 12 O 7/15 KfH
bei uns veröffentlicht am 30.12.2015
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen
1.1 Von wem und in welchem jeweiligen Umfang der Beklagte im Zeitraum April 2008 bis zum 16.05.2008 Aktien der Klägerin erwarb oder in sonstiger Weise übertra
Landgericht Stuttgart Beschluss, 10. Sept. 2008 - 21 O 408/05
bei uns veröffentlicht am 10.09.2008
Tenor
1. Der Antrag der Kläger vom 22.08.2008 auf Erweiterung des Vorlagebeschlusses des Gerichts vom 03.07.2006 in Gestalt des berichtigten Beschlusses vom 20.07.2006 wird zurückgewiesen.
2. Eine öffentliche Bekanntmachung des Erweiterungs
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2016 - I-26 W 14/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 10.03.2016
Tenor
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5) und 12) vom 25.09.2013, der Antragstellerin zu 19) vom 27.09.2013 sowie der Antragstellerin zu 4) vom 02.10.2013 und der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstel
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2014 - I-26 W 24/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 25.08.2014
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen vom 22.05.2012 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.04.2012 - 82 O 76/03 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Gerichtskosten des Be
Landgericht Hamburg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 403 HKO 152/14
bei uns veröffentlicht am 23.02.2016
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 57,70 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Landgericht Dortmund Beschluss, 04. Nov. 2015 - 18 O 52/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 04.11.2015
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin zu 60) wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der J AG wird auf 15,83 € je Aktie der J AG festgesetzt.
Die Gerichtskos
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Juni 2010 - 20 W 2/09
bei uns veröffentlicht am 24.06.2010
Tenor
1. Die gegen den Antragsgegner Ziff. 1 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass deren Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung gegenüber dem Antragsgegner Ziff. 1 als unbe
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2014 - II ZR 353/12
bei uns veröffentlicht am 29.07.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 3 5 3 / 1 2 Verkündet am: 29. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewe
Landgericht Itzehoe Urteil, 13. März 2012 - 7 O 318/09
bei uns veröffentlicht am 13.03.2012
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten.
Tatbestand
1
Die Klägerin beg
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Apr. 2013 - 12 W 5/12
bei uns veröffentlicht am 30.04.2013
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller 1 bis 13 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 11.11.2011 - 23 AktE 22/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 3. des Beschlusses des Landgerichts Mannheim vom 11.11.2011
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2015 - II ZB 23/14
bei uns veröffentlicht am 29.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 23/14 vom 29. September 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG aF § 12 Abs. 2; SpruchG § 6 Abs. 3; AktG § 327f a) Im Spruchverfahren ist der gemeinsame Vertreter
Landgericht Hamburg Beschluss, 15. Okt. 2015 - 403 HKO 42/14
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 123,94 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Im
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2007 - 20 W 25/05
bei uns veröffentlicht am 16.02.2007
Tenor
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 3, 4, 5, 7, 10, 11 und 12 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08.11.2005 - 32 AktE 4/02 KfH - werden in der Hauptsache zurückgewiesen.
2. Die Kostenent
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - I-26 W 10/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
Auf die Anschlussbeschwerde des Vertreters der außenstehenden Aktionäre (Ausgleich) vom 08.05.2012 und die Beschwerde der Antragstellerin zu 9 vom 25.04.2012 wird – unter Zurückweisung im Übrigen – der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Aug. 2013 - I-26 W 15/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 08.08.2013
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 6) vom 27. Juli 2012 wird der Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2012 aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung und Entscheidung ‑ auch über die Ko
Landgericht Dortmund Beschluss, 25. Juni 2015 - 18 O 63/06 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 25.06.2015
Tenor
Die Barabfindung nach § 29 UmwG wird auf 52,08 € je Aktie der Antragsgegnerin festgesetzt.
Die bare Zuzahlung nach § 15 UmwG wird auf 24,18 € je Kommanditanteil von 1,00 € der H AG & Co. KG festgesetzt.
Die Gerichtskosten – einschließlich der
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Mai 2012 - 1 BvR 96/09, 1 BvR 117/09, 1 BvR 118/09, 1 BvR 128/09
bei uns veröffentlicht am 16.05.2012
Gründe
1
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss von Aktionären aus der Gesellschaft im Anschluss an ein öffentliches Übernahmeangebot nach den Vorschriften
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Mai 2015 - I-26 W 2/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 11.05.2015
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 14) bis 19), 43), 44) und 46) vom 18.01.2013, des Antragstellers zu 22) vom 15.01.2013, der Antragstellerin zu 50) und des Antragstellers zu 51) vom 23.01.2013, der Antragsteller zu 40), 41), 42)
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2018 - II ZR 190/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 190/17 Verkündet am: 25. September 2018 Ginter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Sept. 2015 - 4 Ws 283/15
bei uns veröffentlicht am 03.09.2015
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2015
aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. April 2015 dahin
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Okt. 2013 - I-26 W 28/12 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 31.10.2013
Tenor
hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht v R, den Richter am Oberlandesgericht T und die Richterin am Oberlandesgericht K am 31. Oktober 2013
b e s c h l o s s e n :
Auf die
Landgericht Itzehoe Urteil, 06. Sept. 2010 - 7 O 27/10
bei uns veröffentlicht am 06.09.2010
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.301,24 € nebst 4 % Zinsen vom 10.10.2007 bis 6.8.2009 sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 21.11.2009 zu zahlen.
2. Die Kosten des Re
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2016 - VI ZR 325/15
bei uns veröffentlicht am 05.07.2016
Tenor
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. April 2015 im Kostenpunkt und insoweit au