VG Magdeburg bewilligt Prozesskostenhilfe für Verfahren um Polizei-Kosten bei einer Facebook-Party


Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat mit Beschluss vom 19. August 2015 – 7 A 655/13 MD einem Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, der sich gegen einen Gebührenbescheid der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord für Polizei-Kosten bei einer so genannten Facebook-Party zur Wehr gesetzt hat.
Die Polizei hatte für Kosten der von ihr eingesetzten Polizisten zunächst Gesamtkosten in Höhe von € 215.503,50 ermittelt. Hiervon hatte sie einen Teil in Höhe von € 9.565,00 mittels Gebührenbescheides gegen den Antragsteller festgesetzt.
Nachdem der Kläger dagegen Klage erhoben hat, hat die Polizeidirektion die geforderte Gebühr auf € 3.500,00 herabgesetzt und einen entsprechenden Änderungsbescheid erlassen. Im Rahmen dieser Ändrung wurde die Gebührenforderung auch auf eine andere Tarifstelle der Gebührenordnung gestützt als noch im Ausgangsbescheid.

moreResultsText





moreResultsText




