Analyse der Untersagung einer Pro-Palästina-Versammlung in Frankfurt am Main
Die Entscheidung zur Untersagung einer für Samstagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Versammlung mit dem Titel "Ein Freies Palästina" in Frankfurt am Main wirft wichtige rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und das Versammlungsrecht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel traf am selben Tag eine Eilentscheidung, die die Untersagung der Versammlung bestätigte. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen Aspekte dieses Falles aus der Perspektive eines Fachanwalts und erläutert die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
I. Hintergrund: Die Untersagung der Pro-Palästina-Versammlung
Die geplante Versammlung "Ein Freies Palästina" sollte auf dem Frankfurter Opernplatz stattfinden und einen Demonstrationszug durch die Innenstadt einschließen. Die Stadt Frankfurt hatte die Versammlung zunächst am Donnerstag verboten, jedoch wurde dieses Verbot am Freitag durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main auf einen Eilantrag hin aufgehoben. Die Stadt legte daraufhin Beschwerde ein, die schließlich vor dem VGH Kassel verhandelt wurde. Dieser erließ eine unanfechtbare Eilentscheidung, die die Untersagung der Versammlung bestätigte.
II. Begründung der Untersagung
Die Entscheidung des VGH Kassel basierte auf der Befürchtung, dass bei der Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sein könnte. Die Richter verwiesen auf vergangene Vorfälle bei ähnlichen Versammlungen, darunter eine am 07.10.2023 in Berlin angemeldete Versammlung, eine Kundgebung am 08.10.2023 sowie eine Spontanversammlung am 12.10.2023 in Frankfurt am Main. Bei diesen Veranstaltungen kam es teilweise zu strafbaren Handlungen, was die Annahme weiterer gewalttätiger Auseinandersetzungen und Straftaten bei der geplanten Versammlung nahelegte.
III. Erwartete Äußerungen und Gewaltbereitschaft
Die Untersagung der Versammlung wurde auch mit der erwarteten Hochgradigkeit israelfeindlicher Äußerungen und der Gefahr des Übergangs in den Antisemitismus gerechtfertigt. Diese Äußerungen erstreckten sich bis zur Negierung des Existenzrechts Israels. Darüber hinaus wurde eine erhebliche Gewaltbereitschaft bei den Teilnehmern vermittelt, was in der Entscheidung als "Kampf auf den Straßen" beschrieben wurde. Angesichts dieser Faktoren wurden mildere Maßnahmen als das Versammlungsverbot als unzureichend erachtet.
IV. Reaktion auf den Hamas-Angriff auf Israel
Ein weiterer relevanter Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Reaktion auf den Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte am 12.10.2023 ein Betätigungsverbot für die Organisation in Deutschland an. Dieses Verbot umfasst auch jegliche Versammlungen der Hamas.
V. Gerichtliche Entscheidungen in anderen Städten
Es ist erwähnenswert, dass es in anderen deutschen Städten ebenfalls gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Pro-Palästina-Versammlungen gab. In Köln wurde das Verbot einer Pro-Palästina-Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Pro-Israel-Versammlung durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. In Düsseldorf fand eine Demonstration unter dem Titel "Freies Palästina" statt, an der mehr Teilnehmer als angemeldet teilnahmen, jedoch ohne Zwischenfälle.
VI. Fazit
Die Untersagung der Pro-Palästina-Versammlung in Frankfurt am Main wirft wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht und der öffentlichen Sicherheit auf. Die Entscheidung des VGH Kassel basierte auf der Einschätzung, dass die Durchführung der Versammlung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und strafbaren Handlungen führen könnte. Dieser Fall zeigt die Herausforderungen bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz der öffentlichen Ordnung auf und wirft zugleich einen Blick auf die politische Situation im Nahen Osten, die auch in Deutschland Auswirkungen hat
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