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Medienlotse der Corona-Aufklärung - Corona-Recht als neues virales Rechtsgebiet
06.07.2022
Allen Rechtssuchenden in Sachen Corona-Recht möchte ich hier - am Beispiel meines erstaunlich gut angenommenen Legal-Tech-Lotsen - einen Einstieg in die schnell wachsende Welt der neuen bzw. freien Medien und journalistischen Seiten im Internet geben.
Informationen aus diesen immer weiter anwachsenden Welt der neuen Medien können für jedwede rechtliche Auseinandersetzung im neuen Rechtsgebiet des Corona-Rechts streitentscheidend sein.
Wer als aufgeklärte Person heute noch ARD oder ZDF schaut, will sich lediglich noch darüber informieren, in welche Richtung die breite Masse der Bevölkerung gerade manipuliert werden soll und auf welche vielfältige und perfide Art und Weise dies geschieht, etwa bei Anne Will oder Eckart von Hirschhausen, aber auch in der psychologisch arglistig komponierten Tagesschau.
Staatsanwaltschaften wie auch Richterinnen und Richter recherchieren daher inzwischen mehr und mehr auch - über die für die mitlaufende Masse konzipierten Propagandamedien hinaus - und machen sich unabhängig von Politik und eigenen Alters oder Gesundheit ihre eigenen Gedanken.
Auf jegliches Framing der hier dargebotenen Links wird bewusst verzichtet; ich vertraue auf die kritische Lektüre der Leserinnen und Leser insbesondere von Diffamierungsartikeln auf Prangerseiten wie etwa psiram (ehemals esowatch und rechtzeitig zur Plandemie sexy umbenannt), correctiv (der Name ist Programm) oder – leider auch – Wikipedia. Wer hier einen Link vermisst, möge mir bitte mailen, ich prüfe das dann und ergänze es sehr gerne. Viele weitere Links über das Coronathema hinaus gibt es auch unter https://neue-medien-portal.de/
Inzwischen verweisen die Betreiberinnen und Betreiber solcher Aufklärungsmedien mehr aufeinander als früher, zitieren einander, was ich sehr begrüße.
Hintergrund ist insbesondere das fulminante Buch zum Corona-Staat von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ. Hierzu auf diesem Portal demnächst auch eine Rezension von mir. Die bisherige Rechtsprechung in Sachen Corona zeichnet sich insbesondere durch Verwendung von bloßen Textbausteinen (mitsamt Tipp- und Grammatikfehlern) aus. Es gibt aber immer mehr Richterinnen und Richter, die sich ihr eigenes Bild gemacht haben und daher grundlegend anders entscheiden als etwa in der für jeden freien Denker (eher eher peinlichen) Zeitschrift CovuR des Verlags C.H. Beck als politisch erwünscht vorgegeben.
Wichtig wäre darüber hinaus aber immer noch eine stärkere Nachwuchsförderung. Statt selbst nach immer mehr Followern zu suchen, sollten die Protagonistinnen und Protagonisten der Aufklärung besser unter den jungen Menschen nach Ihresgleichen suchen und Nachwuchskünstlerinnen mehr Raum geben. Wenige Helden kann ein autoritärer Staat wegsperren, viele hingegen nicht mehr.
Je dezentraler sich der Widerstand weiterentwickelt, umso größer die Chance auf eine Wirkung in der Breite und den wünschenswerten - freiheitlich demokratischen, dem Grundgesetz verpflichteten - Wandel.
Endlich endgültiges Ende der schädlichen "Schutz"-Maske
26.02.2023
Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen:
Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.
"A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes."
Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.
Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.
Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.
Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.
Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.
Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen.
Verwaltungsrecht: Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich unbedenklich
13.06.2018
Es ist mit dem Unionsrecht vereinbar, einen Rundfunkbeitrag zu erheben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Juni 2007 - 1 K 2324/06
bei uns veröffentlicht am 20.06.2007
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet s
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Juni 2007 - 1 K 2274/06
bei uns veröffentlicht am 20.06.2007
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Viertel.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Kläger wenden sich jeweils gegen einen Beschei
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Juni 2007 - 1 K 121/07
bei uns veröffentlicht am 20.06.2007
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, durch den s
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 11. Juli 2007 - 7 K 444/07
bei uns veröffentlicht am 11.07.2007
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich ge
Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14
bei uns veröffentlicht am 18.04.2016
Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2010 - 3 L 222/07
bei uns veröffentlicht am 17.02.2010
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von BAföG-Leistungsbescheiden und die Rückforderung von Ausbildungsförderung.
2
Der am (..) Mai 1980 geborene Kläger stellte unt
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2006 - 1 K 1487/05
bei uns veröffentlicht am 21.03.2006
Tenor
Der Bescheid des Studentenwerks Ulm vom 29. November 2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25. August 2005 werden aufgehoben, soweit Ausbildungsförderung zurückgefordert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 2
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Jan. 2017 - 1 K 5304/15
bei uns veröffentlicht am 23.01.2017
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2014 bis 09/2015 Ausbildungsförderung in Höhe von 62,00 EUR monatlich zu bewilligen. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.Im Ü
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - 3 LB 1/12
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 15. Kammer - vom 28. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Gerichtskost
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Juni 2007 - 1 L 257/06
bei uns veröffentlicht am 20.06.2007
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 05.Juli 2006 - 3 A 131/06 - geändert und der Bescheid des Beklagten vom 17. November 2005 - Steuer-Nr. ... - sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 03.Janua
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Juni 2007 - 1 L 194/06
bei uns veröffentlicht am 20.06.2007
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 10. Mai 2006 - 3 A 91/06 - geändert und der Bescheid des Beklagten vom 24. November 2005 - Steuer-Nr. ... - sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 05. Janu
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Sept. 2014 - 12 S 274/14
bei uns veröffentlicht am 16.09.2014
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. November 2013 - 5 K 2056/12 - wird geändert. Die Bescheide des Beklagten vom 26. April 2012 und vom 22. Mai 2012 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 16. August 2012 werden, soweit diese al
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 20. Okt. 2006 - 3 R 12/05
bei uns veröffentlicht am 20.10.2006
Tenor
Die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom
18. November 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des
Saarlandes – 11 K 222/05 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens;
außergeric
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - 12 S 699/16
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird zu
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2006 - 7 S 2965/04
bei uns veröffentlicht am 10.07.2006
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom
14. Juli 2004 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien
Berufungsverfahrens.
Die Revisi
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 12 S 2630/15
bei uns veröffentlicht am 04.04.2017
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. November 2015 - 1 K 371/15 - geändert.Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07
bei uns veröffentlicht am 21.06.2011
Tenor
1. § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (Bu
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 17. Feb. 2014 - 2 K 1494/12
bei uns veröffentlicht am 17.02.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldn
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Feb. 2014 - 5 K 1132/13
bei uns veröffentlicht am 19.02.2014
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum Oktober bis Dezember 2012 in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Bescheid des Beklagten vom 27.02.2013 in der Fassung des Bescheids vom 02.04.2013
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Mai 2007 - 1 K 287/06
bei uns veröffentlicht am 23.05.2007
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 29. Juni 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 27. Januar 2006 wird insoweit aufgehoben, als die früher ergangenen Bewilligungsbescheide für die Bewilligungszeiträume 03/2002
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Sept. 2009 - 11 K 2527/09
bei uns veröffentlicht am 25.09.2009
Tenor
Der Bescheid des Studentenwerks Stuttgart vom 16.03.2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.07.2007 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der Kos
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 18. Feb. 2015 - 5 K 2021/13
bei uns veröffentlicht am 18.02.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung.2 Die Klägerin studiert an der Universität Innsbruck. S
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2009 - 12 S 2493/06
bei uns veröffentlicht am 29.04.2009
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 - 11 K 892/04 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Okt. 2017 - 7 A 10935/17
bei uns veröffentlicht am 25.10.2017
weitere Fundstellen ...
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 30. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vol
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Nov. 2016 - 11 K 3700/16
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem BAföG nach Überschreiten der Altersgrenze für ihr Studium der Mathematik an
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2012 - 12 S 1231/12
bei uns veröffentlicht am 09.10.2012
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. April 2012 - 11 K 3317/11 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 20. Juli 2006 - 4 K 921/06
bei uns veröffentlicht am 20.07.2006
Tenor
Der Bescheid des Landratsamts vom 30.12.2004 und der
Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 16.01.2006 werden
aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Kläger
Ziffer 1, 2, 4, 5 und 6 auf Verlängerung ihrer
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Okt. 2008 - 1 K 938/08
bei uns veröffentlicht am 22.10.2008
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägeri
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 12 S 1098/17
bei uns veröffentlicht am 18.04.2018
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. März 2017 - 1 K 5414/15 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2013 - 12 S 1527/12
bei uns veröffentlicht am 28.02.2013
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2012 - 11 K 3736/11 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09
bei uns veröffentlicht am 18.06.2012
Tenor
Die Bescheide des Beklagten vom 9.9.2008 und vom 6.5.2009 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 6.7.2009 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2008 bis 09/2009 Leistungen nach dem BAföG
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Sept. 2007 - 12 S 2539/06
bei uns veröffentlicht am 17.09.2007
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2006 - 11 K 452/06 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 24. Juli 2015 - 5 K 2812/14
bei uns veröffentlicht am 24.07.2015
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 10.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 27.08.2014 wird aufgehoben.2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Beteilig
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Apr. 2009 - 11 K 4610/08
bei uns veröffentlicht am 03.04.2009
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum September 2005 bis August 2006 in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Di
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2007 - 1 K 335/06
bei uns veröffentlicht am 21.03.2007
Tenor
Der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 29.11.2005 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 09.02.2006 sowie der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 28.09.2006 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger
Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 26/13 R
bei uns veröffentlicht am 02.04.2014
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 2. Juli 2012 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2005 - 10 K 1069/04
bei uns veröffentlicht am 23.02.2005
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförder
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2017 - 12 S 2568/15
bei uns veröffentlicht am 09.02.2017
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. August 2015 - 5 K 1698/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 2080/13
bei uns veröffentlicht am 15.12.2014
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 02. Feb. 2010 - 13 K 3238/09
bei uns veröffentlicht am 02.02.2010
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin, eine gemeinnützige GmbH, ist Trägerin von beruflichen Ersatzschulen, die sich vornehmlich d
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2006 - 10 K 615/06
bei uns veröffentlicht am 15.11.2006
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der
Beteiligten. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Bundesa
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Aug. 2005 - 10 K 2112/04
bei uns veröffentlicht am 17.08.2005
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Anrechnung von Wohnungseigentumsvermögen im Rahmen der Ausbildungsfö
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Nov. 2015 - 12 A 917/14
bei uns veröffentlicht am 16.11.2015
Tenor
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Mai 2017 - 2 K 1667/16
bei uns veröffentlicht am 04.05.2017
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2016 verpflichtet, dem Kläger für seinen Auslandsaufenthalt als Visiting Scholar am Department of Chemical Engineer
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 2081/13
bei uns veröffentlicht am 15.12.2014
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Nov. 2004 - 10 K 580/04
bei uns veröffentlicht am 17.11.2004
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien
Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbi
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Feb. 2016 - 2 K 5189/14
bei uns veröffentlicht am 29.02.2016
Tenor
I.
1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.6.2014, soweit dieser entgegensteht, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.9.2014 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für das Studium im Studiengang Me
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Jan. 2009 - 11 K 408/08
bei uns veröffentlicht am 15.01.2009
Tenor
Die Bescheide des Studentenwerks ... vom 30. Oktober, vom 27. November und vom 30. Dezember 2003 und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 26. November 2007 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien – Verf
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Dez. 2005 - 7 S 3012/04
bei uns veröffentlicht am 19.12.2005
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung für ihr Magisterstudium in den Fächern Germanistik / Mittlere und Neuere Geschichte / Romanistik an der Universität Heidelberg für den Bewilligungszeitraum April 2003 bis März
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Mai 2015 - 12 A 2702/13
bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic