Rundfunkbeitrag

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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Rechtliche Aspekte des Rundfunkbeitrages

originally published: 24/11/2023 14:33, updated: 31/03/2024 12:07

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, früher bekannt als GEZ-Gebühr, ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dieser Beitrag sorgt für die Finanzierung von Sendeanstalten wie ARD, ZDF, Deutschlandradio und andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. 

Rechtsgrundlagen

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die maßgeblichen Gesetze hierfür sind der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und der Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag (RBÄndStV). Diese Verträge sind zwischen den Bundesländern abgeschlossen und regeln die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie die Zuständigkeiten der Landesrundfunkanstalten.

Erhebung des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen oder genutzten Geräte. Die Beitragspflicht entsteht, sobald jemand eine Wohnung in Deutschland bewohnt. Die Höhe des Beitrags wird von den Landesrundfunkanstalten festgelegt und beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand November 2023).

Befreiungsmöglichkeiten

Es gibt bestimmte Personengruppen und Wohnsituationen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Menschen mit Behinderungen und Menschen in Pflegeheimen. Auch Zweitwohnungen können unter bestimmten Bedingungen befreit werden.

Vollstreckung und Sanktionen

Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags kann rechtliche Konsequenzen haben. Die Landesrundfunkanstalten sind befugt, den Beitrag einzufordern, und können bei Nichtzahlung Mahnverfahren einleiten. Bei hartnäckigem Nichtzahlen sind auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich, wie etwa die Pfändung von Bankkonten oder die Erzwingungshaft.

Rechtliche Kontroversen

Der Rundfunkbeitrag ist in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Insbesondere die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Beitrags wurde vor verschiedenen Gerichten verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist, da er der Sicherung der Grundversorgung mit Rundfunk und Telemedien dient.

Fazit

Der Rundfunkbeitrag ist ein wichtiger Finanzierungspfeiler für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Trotz kontroverser Diskussionen in der Vergangenheit wurde die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, und er bleibt eine wichtige Einnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

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Rechtsanwalt

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06/07/2022 13:02

Allen Rechtssuchenden in Sachen Corona-Recht möchte ich hier - am Beispiel meines erstaunlich gut angenommenen Legal-Tech-Lotsen - einen Einstieg in die schnell wachsende Welt der neuen bzw. freien Medien und journalistischen Seiten im Internet geben. Informationen aus diesen immer weiter anwachsenden Welt der neuen Medien können für jedwede rechtliche Auseinandersetzung im neuen Rechtsgebiet des Corona-Rechts streitentscheidend sein. Wer als aufgeklärte Person heute noch ARD oder ZDF schaut, will sich lediglich noch darüber informieren, in welche Richtung die breite Masse der Bevölkerung gerade manipuliert werden soll und auf welche vielfältige und perfide Art und Weise dies geschieht, etwa bei Anne Will oder Eckart von Hirschhausen, aber auch in der psychologisch arglistig komponierten Tagesschau. Staatsanwaltschaften wie auch Richterinnen und Richter recherchieren daher inzwischen mehr und mehr auch - über die für die mitlaufende Masse konzipierten Propagandamedien hinaus - und machen sich unabhängig von Politik und eigenen Alters oder Gesundheit ihre eigenen Gedanken. Auf jegliches Framing der hier dargebotenen Links wird bewusst verzichtet; ich vertraue auf die kritische Lektüre der Leserinnen und Leser insbesondere von Diffamierungsartikeln auf Prangerseiten wie etwa psiram (ehemals esowatch und rechtzeitig zur Plandemie sexy umbenannt), correctiv (der Name ist Programm) oder – leider auch – Wikipedia. Wer hier einen Link vermisst, möge mir bitte mailen, ich prüfe das dann und ergänze es sehr gerne. Viele weitere Links über das Coronathema hinaus gibt es auch unter https://neue-medien-portal.de/    Inzwischen verweisen die Betreiberinnen und Betreiber solcher Aufklärungsmedien mehr aufeinander als früher, zitieren einander, was ich sehr begrüße.   Hintergrund ist insbesondere das fulminante Buch zum Corona-Staat von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ. Hierzu auf diesem Portal demnächst auch eine Rezension von mir. Die bisherige Rechtsprechung in Sachen Corona zeichnet sich insbesondere durch Verwendung von bloßen Textbausteinen (mitsamt Tipp- und Grammatikfehlern) aus. Es gibt aber immer mehr Richterinnen und Richter, die sich ihr eigenes Bild gemacht haben und daher grundlegend anders entscheiden als etwa in der für jeden freien Denker (eher eher peinlichen) Zeitschrift CovuR des Verlags C.H. Beck als politisch erwünscht vorgegeben.    Wichtig wäre darüber hinaus aber immer noch eine stärkere Nachwuchsförderung. Statt selbst nach immer mehr Followern zu suchen, sollten die Protagonistinnen und Protagonisten der Aufklärung besser unter den jungen Menschen nach Ihresgleichen suchen und Nachwuchskünstlerinnen mehr Raum geben. Wenige Helden kann ein autoritärer Staat wegsperren, viele hingegen nicht mehr. Je dezentraler sich der Widerstand weiterentwickelt, umso größer die Chance auf eine Wirkung in der Breite und den wünschenswerten - freiheitlich demokratischen, dem Grundgesetz verpflichteten - Wandel. 
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
13/06/2018 13:27

Es ist mit dem Unionsrecht vereinbar, einen Rundfunkbeitrag zu erheben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
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