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§ 16.07Amtlich · § 5 UrhG

Überholen

Zeitreise: 14.10.2025

1. Das Überholen auf dem Verbindungskanal zur Leine ist verboten. 2. Abweichend von Nummer 1 ist bei Tag einem Fahrzeug oder einem Verband das Überholen gestattet, wenn folgende Breiten und Abladetiefen jeweils nicht überschritten werden:aa) 1,70 m bei einer Breite von bis zu 6,25 m; bb) 1,40 m bei einer Breite von bis zu 8,20 m; cc) 1,30 m bei einer Breite von bis zu 9,50 m. 3. Ein Kleinfahrzeug darf abweichend von Nummer 1 überholen und überholt werden.

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