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§ 22.21Amtlich · § 5 UrhG

Bezeichnung der Fahrzeuge

Zeitreise: 14.10.2025‹ § 22.20§ 22.22 ›

Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.

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