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§ 11.12Amtlich · § 5 UrhG

Schifffahrt bei Eis

Zeitreise: 14.10.2025

Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Weisung der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.

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