Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf folgenden Wasserstraßen:1. der Saale (Sl) von der Mündung in die Elbe (Sl-km 0,00/El-km 290,78) bis Bad Dürrenberg (Sl-km 124,16) und 2. dem Saale-Leipzig-Kanal (SLK) vom Sicherheitstor West (SLK-km 7,74) bis zum Hafen Leipzig (SLK-km 18,93).
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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