Zivilprozessordnung - ZPO | § 240 Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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43 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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30/07/2021 10:15
Für Außenstehende ist es teilweise schwer einschätzbar, ob sich der Vertragspartner am Rande der Insolvenz bewegt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie auf verschiedene Anzeichen achten und vor Vertragsschluss gegebenenfalls weitere Anforschungen anstellen.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über mögliche Krisensignale, den Ablauf des Insolvenzverfahrens, mögliche Risiken für Gläubiger und gibt Empfehlungen zur Verhaltensweise gegenüber dem Insolvenzverwaltung und zur Anfechtung von Forderungen nach dem Anfechtungsgesetz.
04/01/2018 15:53
Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenzrecht Berlin
04/04/2017 11:09
Die Gewerbesteueranrechnung ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind.
SubjectsSteuerrecht
17/11/2016 12:48
Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.
SubjectsInsolvenzrecht
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Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nac
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published on 21/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 61/18 vom 21. Juni 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:210618BVZR61.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinne
published on 27/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 367/12 vom 27. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 250, 301; InsO §§ 179, 180 Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist
published on 30/06/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 99/10 vom 30. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Hucke und Tombrink beschlos
published on 11/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 122/12 Verkündet am: 11. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 Au
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